Rechtsprechung
| BVerwG, 07.09.1982 - 1 D 79.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sachgleiche Strafe - Disziplinarmaßnahme - Geldbuße - Gehaltskürzung - Strafverfahren - Ordnungswidrigkeitsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 24.06.1981 - X VL 62/80
- BVerwG, 07.09.1982 - 1 D 79.81
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.07.1968 - III D 10.68
Auszug aus BVerwG, 07.09.1982 - 1 D 79.81
Die Frage, ob nach einer sachgleichen Strafe oder Ordnungsmaßnahme eine Geldbuße oder Gehaltskürzung - zusätzlich - erforderlich ist, ist nach den zur Zeit der jeweiligen disziplinaren Beurteilung maßgebenden Umständen zu entscheiden und nicht aus der Sicht eines früheren Zeitpunktes zu beurteilen (wie: BVerwGE 33, 174 [176]).Denn die mit einer Prognose verbundene Beurteilung der Frage, ob die Verhängung der angemessenen Disziplinarmaßnahme erforderlich ist, ist aus heutiger Sicht und nicht aus der eines in der Vergangenheit liegenden Zeitpunktes vorzunehmen (BVerwGE 33, 174 [176]), und in diese Beurteilung sind alle Umstände einzubeziehen, die in der Person des Beamten, seiner dienstlichen Tätigkeit und der ihm zum Vorwurf gemachten Verfehlung liegen (Urteil vom 5. August 1980 - BVerwG 1 D 73.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 5]); darauf, ob sie straf- oder disziplinarrechtlich relevant und deshalb in dieser oder jener Weise selbst verfolgbar sind, kommt es nicht an.
- BVerwG, 18.04.1979 - 1 D 60.78
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.09.1982 - 1 D 79.81
Der erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung auch bei außerdienstlicher Trunkenheit am Steuer eines im Dienst nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine nur im förmlichen Disziplinarverfahren zulässige Disziplinarmaßnahme, und zwar grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für erforderlich gehalten, wenn Umstände vorgelegen haben, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 63, 222). - BVerwG, 17.03.1982 - 1 D 66.81
Handlungseinheit im Strafrecht - Hersteller einer falschen Urkunde - Derselbe …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1982 - 1 D 79.81
Entscheidend ist, wie der Senat in nunmehr gefestigter Rechtsprechung wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, allein, ob die Befürchtung besteht, der Beamte werde der wegen desselben Sachverhalts gegen ihn verhängten Kriminalstrafe keinen Einfluß auf seine künftige Lebensgestaltung einräumen (vgl. zuletzt Urteil vom 17. März 1982 - BVerwG 1 D 66.81 - [BVerwG Dok.Ber. B 1982, 177]), er werde sich - anders zum Ausdruck gebracht - mit Blick auf die künftige Einhaltung der sich aus dem Beamtenverhältnis ergebenden Pflichten durch die Kriminalstrafe nicht in genügender Weise beeindrucken lassen. - BVerwG, 05.08.1980 - 1 D 73.79
Zulässigkeit einer Gehaltskürzung - Strafgerichtliche Verurteilung
Auszug aus BVerwG, 07.09.1982 - 1 D 79.81
Denn die mit einer Prognose verbundene Beurteilung der Frage, ob die Verhängung der angemessenen Disziplinarmaßnahme erforderlich ist, ist aus heutiger Sicht und nicht aus der eines in der Vergangenheit liegenden Zeitpunktes vorzunehmen (BVerwGE 33, 174 [176]), und in diese Beurteilung sind alle Umstände einzubeziehen, die in der Person des Beamten, seiner dienstlichen Tätigkeit und der ihm zum Vorwurf gemachten Verfehlung liegen (Urteil vom 5. August 1980 - BVerwG 1 D 73.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 5]); darauf, ob sie straf- oder disziplinarrechtlich relevant und deshalb in dieser oder jener Weise selbst verfolgbar sind, kommt es nicht an.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2003 - 22d A 2044/01
Feststellungen zur verminderten Schuldfähigkeit ; Verhängung einer …
Dies gilt vor allem für das vom Verwaltungsgericht angezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. September 1982 - 1 D 79.81 -, in dem die Erziehungsbedürftgkeit des damals beschuldigten Beamten mit der überzogenen und im Widerspruch zum eigenen Vorbringen stehenden Art begründet worden ist, in der sich jener Beamte verteidigt hat. - BVerwG, 04.04.1990 - 1 D 43.89
Tätigkeit als (Bundesbahn-)Beamter - Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in …
Die Frage, ob eine Disziplinarmaßnahme nach sachgleicher Bestrafung geboten ist, muß jedoch im Rahmen des § 14 BDO stets aus der gegenwärtigen Sicht heraus beurteilt (Urteile vom 24. Juli 1968 - BVerwG 3 D 10.68 - und Urteil vom 7. September 1982 - BVerwG 1 D 79.81 -) und ausschließlich auf die Person des betroffenen Beamten bezogen beantwortet werden (BVerwGE 83, 46 und Urteil vom 13. März 1989 - BVerwG 1 D 52.88 - ). - BVerwG, 28.11.1990 - 1 D 11.90
Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit am Steuer außerhalb des …
Die Frage, ob eine Disziplinarmaßnahme nach sachgleicher Bestrafung geboten ist, muß jedoch im Rahmen des § 14 BDO stets aus der gegenwärtigen Sicht heraus beurteilt (Urteile vom 24. Juli 1968 - BVerwG 3 D 10.68 - <BVerwGE 33, 174>, vom 7. September 1982 - BVerwG 1 D 79.81 - und vom 4. April 1990 - BVerwG 1 D 43.89 - ) und ausschließlich auf die Person des betroffenen Beamten bezogen beantwortet werden (BVerwGE 83, 46 und Urteil vom 13. März 1989 - BVerwG 1 D 52.88 - ).
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