Rechtsprechung
| BVerwG, 14.06.1988 - 1 D 79.87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Veruntreuung von Einzahlungsbeträgen durch einen Schalterbeamten der Deutschen Bundespost - Urkundenfälschung durch Nachmachen eines "Ladezettels" - Nichtvorliegen von Gründen für das Absehen von der gebotenen disziplinaren Höchstmaßnahme - Festsetzung des ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 19.05.1987 - XIV VL 60/86
- BVerwG, 14.06.1988 - 1 D 79.87
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.09.1987 - 1 D 16.87
Zugriff auf anvertrautes Geld - Verminderte Schuldfähigkeit - Disziplinare …
Auszug aus BVerwG, 14.06.1988 - 1 D 79.87
Da der Beamte materiell eigennützig gehandelt hat, könnte auch eine vom Gutachter möglicherweise bestätigte verminderte Verantwortlichkeit im Sinne des § 21 StGB nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht maßnahmemildernd berücksichtigt werden (Urteil vom 23. September 1987 - BVerwG 1 D 16.87 - ; Urteil vom 27. April 1988 - BVerwG 1 D 67.87 -). - BVerwG, 27.04.1988 - 1 D 67.87
Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten
Auszug aus BVerwG, 14.06.1988 - 1 D 79.87
Da der Beamte materiell eigennützig gehandelt hat, könnte auch eine vom Gutachter möglicherweise bestätigte verminderte Verantwortlichkeit im Sinne des § 21 StGB nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht maßnahmemildernd berücksichtigt werden (Urteil vom 23. September 1987 - BVerwG 1 D 16.87 - ; Urteil vom 27. April 1988 - BVerwG 1 D 67.87 -). - BVerwG, 10.02.1988 - 1 D 110.87
Beamtenrecht - Dienstvergehen - Disziplinarmaß - Disziplinarrechtliche Maßnahmen …
Auszug aus BVerwG, 14.06.1988 - 1 D 79.87
Eine Notlage in dem hier gemeinten Sinne ist nicht mit einer bestimmten Schuldenlast identisch, wie sie bei dem Beamten gegeben gewesen sein mag, sondern sie ist grundsätzlich erst dann anzunehmen, wenn es wenigstens weitgehend um die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen und die unmittelbare Gefahr ihrer Vernichtung geht (ständige Rechtsprechung; zuletzt Urteil vom 10. Februar 1988 - BVerwG 1 D 110.87 - ).
- BVerwG, 12.07.1988 - 1 D 148.87 Auch deren Gewicht ist jedoch keineswegs gering, wie der Senat mehrfach entschieden hat (vgl. zum Mißbrauch des Gehaltsabhebungsverfahren Urteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 1 D 128.86 - mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 26. Januar 1988 - BVerwG 1 D 19.87 - und zur Urkundenfälschung von Postbeamten Urteile vom 19. März 1986 - BVerwG 1 D 133.85 - und vom 14. Juni 1988 - BVerwG 1 D 79.87 -).
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