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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.1990 - 1 D 79.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10095
BVerwG, 24.10.1990 - 1 D 79.89 (https://dejure.org/1990,10095)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1990 - 1 D 79.89 (https://dejure.org/1990,10095)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - 1 D 79.89 (https://dejure.org/1990,10095)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Veruntreuung eingezogener Nachnahmebeträge durch einen Zustellbeamten der Deutschen Bundespost - Absehen von der disziplinaren Höchstmaßnahme bei Wiedergutmachung vor Aufdecken der Tat - Disziplinarrechtlicher Ausnahmegrund einer unausweichlichen Notlage - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1990 - 1 D 79.89
    weil es diejenigen Grundsätze habe anwenden müssen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - (BVerwGE 86, 1 [BVerwG 08.03.1988 - 1 D 69/87]) aufgestellt hat.

    Doch liegen, wie das Bundesdisziplinargericht zutreffend ausgeführt hat, die in den Urteilen des Senats vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - (BVerwGE 86, 1 [BVerwG 08.03.1988 - 1 D 69/87] ) bzw. vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 - (BVerwG Dok.Ber. B 1990, 221 ) geforderten Tatbestandsvoraussetzungen hier schon deshalb nicht vor, weil der Beamte Zahlung der unterschlagenen 1.410,35 DM nebst Zustellgebühr erst geleistet hat, nachdem sein Fehlverhalten erkannt worden war, er sich auch erst nach Entdeckung dieser Unterschlagung hinsichtlich der beiden vorausgegangenen Unterschlagungsfälle seinem Vorgesetzten offenbart hat.

  • BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1990 - 1 D 79.89
    Doch liegen, wie das Bundesdisziplinargericht zutreffend ausgeführt hat, die in den Urteilen des Senats vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - (BVerwGE 86, 1 [BVerwG 08.03.1988 - 1 D 69/87] ) bzw. vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 - (BVerwG Dok.Ber. B 1990, 221 ) geforderten Tatbestandsvoraussetzungen hier schon deshalb nicht vor, weil der Beamte Zahlung der unterschlagenen 1.410,35 DM nebst Zustellgebühr erst geleistet hat, nachdem sein Fehlverhalten erkannt worden war, er sich auch erst nach Entdeckung dieser Unterschlagung hinsichtlich der beiden vorausgegangenen Unterschlagungsfälle seinem Vorgesetzten offenbart hat.
  • BVerwG, 25.09.1990 - 1 D 75.89

    Dienstentfernung auf Grund von Veruntreuung eingenommener Geldbeträge durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1990 - 1 D 79.89
    Wer dieses für das Funktionieren der Verwaltung unabdingbare Vertrauen durch schuldhaftes Handeln zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses, das ausdrücklich als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis bezeichnet (vgl. § 2 Abs. 1 BBG) und entsprechend inhaltlich ausgestaltet ist, durch Disziplinarurteil rechnen (ständige Rechtsprechung, zuletzt u.a. Urteile vom 5. September 1989 - BVerwG 1 D 2.89 -, vom 20. März 1990 - BVerwG 1 D 36.89 - und vom 25. September 1990 - BVerwG 1 D 75.89 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 05.09.1989 - 1 D 2.89

    Strafgerichtliche Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1990 - 1 D 79.89
    Wer dieses für das Funktionieren der Verwaltung unabdingbare Vertrauen durch schuldhaftes Handeln zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses, das ausdrücklich als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis bezeichnet (vgl. § 2 Abs. 1 BBG) und entsprechend inhaltlich ausgestaltet ist, durch Disziplinarurteil rechnen (ständige Rechtsprechung, zuletzt u.a. Urteile vom 5. September 1989 - BVerwG 1 D 2.89 -, vom 20. März 1990 - BVerwG 1 D 36.89 - und vom 25. September 1990 - BVerwG 1 D 75.89 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.03.1990 - 1 D 36.89

    Strafgerichtliche Verurteilung wegen fortgesetzt begangener Untreue in Tateinheit …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1990 - 1 D 79.89
    Wer dieses für das Funktionieren der Verwaltung unabdingbare Vertrauen durch schuldhaftes Handeln zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses, das ausdrücklich als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis bezeichnet (vgl. § 2 Abs. 1 BBG) und entsprechend inhaltlich ausgestaltet ist, durch Disziplinarurteil rechnen (ständige Rechtsprechung, zuletzt u.a. Urteile vom 5. September 1989 - BVerwG 1 D 2.89 -, vom 20. März 1990 - BVerwG 1 D 36.89 - und vom 25. September 1990 - BVerwG 1 D 75.89 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 1 D 26.92

    Dienstpflichtwidriges Verhalten eines Kassenbeamten der Deutschen Bundespost - …

    Dieser Auffassung des Senats wird auch in den Urteilen vom 24. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 76.89 - (BVerwG Dok.Ber. B 1991, 37) und BVerwG 1 D 79.89 bestätigt.
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