Rechtsprechung
| BVerwG, 23.10.1991 - 1 D 79.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - Veruntreuung von Nachnahmebeträgen und Nachgebühren
Verfahrensgang
- BDiszG, 10.10.1990 - XVI VL 19/90
- BVerwG, 23.10.1991 - 1 D 79.90
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.08.1991 - 1 D 9.91
Beamter der Deutschen Bundespost - Fortgesetzte Untreue in Tateinheit mit …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1991 - 1 D 79.90
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder eine lange Dienstzeit, noch günstige Beurteilungen, noch die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht ein Absehen von der Höchstmaßnahme rechtfertigen können (vgl. Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 9.91 -). - BVerwG, 07.08.1991 - 1 D 93.90
Verhängen von Disziplinarmaßnahmen - Dienstpflichtverletzung eines Beamten
Auszug aus BVerwG, 23.10.1991 - 1 D 79.90
Wer dieses für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unabdingbare Vertrauen zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 93.90 -).
- BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 56.91
Voraussetzungen für die Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags
Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann nicht Beamter bleiben (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 23. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 79.90 - Urteil vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 13.91 - Urteil vom 21. September 1988 - BVerwG 1 D 134.87 - ).Bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art können weder eine lange Dienstzeit noch günstige Beurteilungen noch die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarrechtlicher Hinsicht ein Absehen von der Höchstmaßnahme rechtfertigen (Urteil vom 23. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 79.90 -).
- BVerwG, 28.10.1992 - 1 D 63.91
Vermögensschädigung des Dienstherrn - Entfernung aus dem Dienst - Dienstvergehen
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß bei einem vollständigen Vertrauensverlust durch das Dienstvergehen auch eine lange Dienstzeit mit guter Beurteilung und die strafrechtliche Unbescholtenheit bis zum Tatzeitpunkt das Absehen von der Höchstmaßnahme nicht ermöglichen (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1991 - 1 D 79.90 -). - BVerwG, 21.07.1993 - 1 D 46.92
Disziplinarverfahren gegen einen Posthauptschaffner wegen dienstlicher Vergehen - …
Wer dieses für den geordneten Ablauf der öffentlichen Verwaltung unabdingbare Vertrauen zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (st.Rspr., vgl. z.B. Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 93.90 - Urteil vom 23. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 79.90 - Urteil vom 2. März 1993 - BVerwG 1 D 16.92 -).
- BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 5.92
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst nach Verurteilung wegen Diebstahls und …
Wer dieses für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unabdingbare Vertrauen zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (st.Rspr. vgl. z.B. Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 93.90 -, Urteil vom 23. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 79.90 -, Urteil vom 2. März 1993 - BVerwG 1 D 16.92 -). - BVerwG, 02.03.1993 - 1 D 16.92
Möglichkeit einer Lösung des Disziplinargerichts von den tatsächlichen …
Wer dieses für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unabdingbare Vertrauen zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 93.90 -, Urteil vom 23. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 79.90 -). - BVerwG, 11.08.1992 - 1 D 62.91
Verurteilung eines Paketzustellers wegen fortgesetzter Unterschlagung von …
Wer dieses für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unabdingbare Vertrauen zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 93.90 - und vom 23. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 79.90 -). - BVerwG, 10.06.1993 - 1 D 72.92
Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Beamten - Verhängung der …
Wer dieses für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unabdingbare Vertrauen zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (st.Rspr., vgl. z.B. Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 93.90 -, Urteil vom 23. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 79.90 -).
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