Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.1993 - 1 D 79.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 24.09.1992 - XV VL 4/92
- BVerwG, 24.08.1993 - 1 D 79.92
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.09.1986 - 1 D 38.86
Disziplinarmaßnahme gegen Bundesbahnbeamten auf Grund außerdienstlicher …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1993 - 1 D 79.92
Setzt er sich dennoch über diese Erkenntnis hinweg und nimmt am Steuer eines Kraftfahrzeugs am öffentlichen Straßenverkehr teil, so offenbart er damit allein schon ein hohes Maß an Rücksichtslosigkeit und Mangel an Verantwortungsbewußtsein (st. Rspr., z.B. Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ; Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 38.86 -).Der Senat hat - jedenfalls bei Beamten, bei denen die Trunkenheitsfahrt zur Einschränkung der dienstlichen Verwendbarkeit führte - in einem fahrlässigen Handeln beim Vorliegen erheblicher Erschwerungsgründe keinen durchgreifenden Milderungsgrund gesehen (vgl. z.B. Urteil vom 7. Mai 1985 - BVerwG 1 D 109.84 - Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 38.86 - auch Köhler/Ratz, BDO (1989), B II 12 Rz. 5).
- BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 29.90
Disziplinarrechtliche Relevanz der Trunkenheit eines Beamten am Steuer außerhalb …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1993 - 1 D 79.92
Setzt er sich dennoch über diese Erkenntnis hinweg und nimmt am Steuer eines Kraftfahrzeugs am öffentlichen Straßenverkehr teil, so offenbart er damit allein schon ein hohes Maß an Rücksichtslosigkeit und Mangel an Verantwortungsbewußtsein (st. Rspr., z.B. Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ; Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 38.86 -). - BVerwG, 07.05.1985 - 1 D 109.84
Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Bahnbusfahrer wegen …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1993 - 1 D 79.92
Der Senat hat - jedenfalls bei Beamten, bei denen die Trunkenheitsfahrt zur Einschränkung der dienstlichen Verwendbarkeit führte - in einem fahrlässigen Handeln beim Vorliegen erheblicher Erschwerungsgründe keinen durchgreifenden Milderungsgrund gesehen (vgl. z.B. Urteil vom 7. Mai 1985 - BVerwG 1 D 109.84 - Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 38.86 - auch Köhler/Ratz, BDO (1989), B II 12 Rz. 5). - BVerwG, 28.03.1979 - 1 D 23.78
Auszug aus BVerwG, 24.08.1993 - 1 D 79.92
Nach dem Grundsatz der stufenweisen Steigerung von Disziplinarmaßnahmen (z.B. Urteil vom 28. März 1979 - BVerwG 1 D 23.78 -) ist deshalb die Dienstgradherabsetzung als nächstschwere Disziplinarmaßnahme erforderlich.
- BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00
Voraussetzungen und Grundlagen für die Entfernung eines Richters aus dem Dienst
- BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten …
Trunkenheit im Straßenverkehr ist vielmehr als Ausdruck verantwortungsloser, sozialschädlicher Einstellung eine Straftat von kriminellem Gehalt, die bei einem Beamten als Täter zwangsläufig einen Achtungsverlust herbeiführt, der jedenfalls in der Regel geeignet ist, das Ansehen des betreffenden Beamten selbst und das des Berufsbeamtentums in besonderem Maße zu beeinträchtigen (…stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 22. September 1982, a.a.O. und Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 79.92 -). - BVerwG, 21.01.1997 - 1 D 13.96
Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt ausserhalb des Dienstes als ein Dienstvergehen - …
Trunkenheit im Straßenverkehr ist vielmehr als Ausdruck verantwortungsloser, sozialschädlicher Einstellung eine Straftat von kriminellem Gehalt, die bei einem Beamten als Täter zwangsläufig einen Achtungsverlust herbeiführt, der jedenfalls in der Regel geeignet ist, das Ansehen des betreffenden Beamten selbst und das des Berufsbeamtentums in besonderem Maße zu beeinträchtigen (…stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 22. September 1982, a.a.O. und Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 79.92 -).
- BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 11.94
Fahrlässiger Verstoß eines Beamten gegen seine sich aus § 54 S. 3, § 77 Abs. 1 S. …
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt selbst eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 33, 72 und 83, 125; Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - , Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 79.92 -). - BVerwG, 10.07.1996 - 1 DB 14.96
Voraussetzung für die vorläufige Dienstenthebung bei einem Beamten auf Probe - …
Der Senat erachtet in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt selbst eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für verwirkt, wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen lassen (BVerwGE 33, 72 und 83, 125; Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ; Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 79.92 - Urteil vom 6. September 1994, a.a.O.). - BVerwG, 09.08.1994 - 1 D 1.93
Dienstvergehen eines Beamten durch Dienstverrichtung unter Alkoholeinfluss - …
Setzt er sich dennoch über diese Erkenntnis hinweg und nimmt am Steuer eines Kraftfahrzeugs am öffentlichen Straßenverkehr teil, so offenbart er damit allein schon ein hohes Maß an Rücksichtslosigkeit und einen Mangel an Verantwortungsbewußtsein (stRspr, z.B. Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 79.92 - m.w.N.; Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ; Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 38.86 -). - BVerwG, 25.01.1994 - 1 D 77.92 Setzt er sich dennoch über diese Erkenntnis hinweg und nimmt er am Steuer eines Kraftwagens am öffentlichen Straßenverkehr teil, so offenbart er damit allein schon ein hohes Maß an Rücksichtslosigkeit und Mangel an Verantwortungsbewußtsein (ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil vom 4. April 1990 - BVerwG 1 D 43.89 -, Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 79.92 -, ).
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