Rechtsprechung
| BVerwG, 16.04.1996 - 1 D 79.95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 23.08.1995 - XI VL 9/95
- BVerwG, 16.04.1996 - 1 D 79.95
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91
Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität
Auszug aus BVerwG, 16.04.1996 - 1 D 79.95
Die Schuldfähigkeit des Beamten hat das Bundesdisziplinargericht aufgrund der Beschränkung der Berufung auf die Disziplinarmaßnahme jedoch für den Senat bindend und im Ergebnis mit der Rechtsprechung des Senats übereinstimmend (vgl. Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - <NJW 93, 2632 = DÖD 1993, 255>) festgestellt.In diesem Fall kann und muß im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (Urteil vom 16. März 1993, a.a.O.; Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 49.95 -).
- BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 23.94
Entfernung aus dem Dienst
Auszug aus BVerwG, 16.04.1996 - 1 D 79.95
Das gleiche gilt für die Folgen einer Entfernung aus dem Dienst, für die der Beamte selbst verantwortlich ist (Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 -). - BVerwG, 10.01.1996 - 1 D 51.95
Disziplinarmaßnahme gegen einen Zustellbeamten der Post - Milderungsgrund der …
Auszug aus BVerwG, 16.04.1996 - 1 D 79.95
Wer diese für den geordneten Ablauf des Postdienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, muß grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (stRspr vgl. etwa Urteil vom 10. Januar 1996 - BVerwG 1 D 51.95). - BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 49.95
Disziplinarmaßnahme gegen einen Zustellbeamten der Post - Unterschlagung von …
Auszug aus BVerwG, 16.04.1996 - 1 D 79.95
In diesem Fall kann und muß im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (…Urteil vom 16. März 1993, a.a.O.; Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 49.95 -).
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2006 - DB 16 S 6/06
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen mehrfachen Diebstahls von Eigentum …
Die allein verbleibende verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB), von der auch der Senat ausgeht, ist hingegen nach ständiger Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 16.04.1996 - 1 D 79.95 -, juris, m.w.N.) für sich genommen noch kein Einwand gegen die objektive Untragbarkeit im Sinne von § 13 Abs. 2 Satz 1 BDG. - BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 83.97
Prüfung eines strafrechtlichen Urteils durch ein Disziplinargericht - Ehrlichkeit …
Auch wenn aufgrund einer Alkoholabhängigkeit - für die allerdings keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen - eine verminderte Schuldfähigkeit des Beamten vorgelegen hätte, so könnte auch dies nicht zu einem Absehen von der Höchstmaßnahme führen, da der Beamte als Zusteller gegen leicht einsehbare Kernpflichten verstoßen hat (stRspr, Urteil vom 16. April 1996 - BVerwG 1 D 79.95 - ). - BVerwG, 09.10.1996 - 1 D 42.96
Vorliegen eines Dienstvergehens eines Postbetriebsassistenten - Verletzung der …
Wer diese für den geordneten Ablauf des Postdienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, muß grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (vgl. u.a. Urteil vom 10. Januar 1996 - BVerwG 1 D 51.95 -, Urteil vom 16. April 1996 - BVerwG 1 D 79.95 -).
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