Rechtsprechung
| BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Dienstvergehen eines Beamten bei Bearbeitung von Förderanträgen in der Arbeitsverwaltung - Umfang der Pflicht zur ordnungsgemäßen Dienstausübung bei der Bearbeitung und Gewährung von Zuschüssen und Beihilfen - Sorgfaltsmaßstab bei Erfassung der eigenen Arbeitszeit mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 26.10.1995 - XVI VL 61/94
- BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 92.97
Kürzung eines Beamtengehalts wegen eines Dienstvergehens - Einbehalten von …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
Zwar ist in den Fällen 1.2 a) und b) nur vorsätzliches Handeln angeschuldigt und erfasst ein entsprechender Vorwurf nicht stets auch fahrlässiges Handeln (stRspr, z.B. Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 92.97 -).Ein Fahrlässigkeitsverstoß ist aber dann von der Anschuldigung mit umfasst, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass bei Wegfall des Vorwurfs vorsätzlichen Handelns ein disziplinares Einschreiten auch wegen des dann noch verbleibenden Vorwurfs beabsichtigt ist (Urteil vom 28. September 1999 a.a.O.).
Daraus folgt, dass sich der Bundesdisziplinaranwalt hier nicht nur auf die Verfolgung vorsätzlicher Pflichtverletzungen beschränken wollte (vgl. dazu Urteil vom 28. September 1999 a.a.O.).
- BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95
Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
Im Anschuldigungspunkt 3 - der Senat hatte den Verhandlungsstoff zunächst auf diesen Vorwurf beschränkt (vgl. zur Zulässigkeit dieser Verfahrensweise Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - BVerwGE 113, 82 = Buchholz 235 § 87 BDO Nr. 1) - wird die Ruhestandsbeamtin vom Vorwurf, in der Zeit vom 9. Juli 1990 bis 28. November 1990 dem Dienst unerlaubt ferngeblieben zu sein, freigestellt; es kann ihr nicht widerlegt werden, dass sie in dem genannten Zeitraum krankheitsbedingt dienstunfähig und damit berechtigt war, keinen Dienst zu leisten.Da die Beschränkung nicht der Zustimmung der Verfahrensbeteiligten bedurfte (vgl. Urteil vom 27. November 1996, a.a.O.), gilt Entsprechendes auch für die Rückgängigmachung dieser nur vorläufigen Verfahrensmaßnahme.
- BVerwG, 08.12.1999 - 1 D 28.98
Hinweispflicht bei der Überzahlung von Kindergeld über einen längeren Zeitraum - …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
Ein grob fahrlässiges Verhalten ist dann anzunehmen, wenn die Handlung eines Beamten durch ein besonderes Maß an Leichtfertigkeit gekennzeichnet ist, er also in grober Achtlosigkeit nicht erkennt, sich pflichtwidrig zu verhalten (Urteil vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 1 D 28.98 - Urteil vom 10. Juni 1997 - BVerwG 1 D 66.96 -).
- BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 14.97
Verstoß gegen das Übermaßverbot in einem Disziplinarverfahren - Angewiesenheit …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
Ein solches Fehlverhalten ist bei einem aktiven Beamten grundsätzlich geeignet, das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn erheblich zu belasten (vgl. Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - Urteil vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 1 D 115.86 -). - BVerwG, 10.06.1997 - 1 D 66.96
Vorliegen eines Dienstvergehens
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
Ein grob fahrlässiges Verhalten ist dann anzunehmen, wenn die Handlung eines Beamten durch ein besonderes Maß an Leichtfertigkeit gekennzeichnet ist, er also in grober Achtlosigkeit nicht erkennt, sich pflichtwidrig zu verhalten (Urteil vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 1 D 28.98 - Urteil vom 10. Juni 1997 - BVerwG 1 D 66.96 -). - BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 77.98
Einordnung des Mitwirkens eines erkrankten Richters bei einer Verhandlung als …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
Ferner ist zu Gunsten der Ruhestandsbeamtin zu berücksichtigen, dass das Bedürfnis für eine Pflichtenmahnung bei Ruhestandsbeamten grundsätzlich gemindert ist (vgl. Urteil vom 15. August 2000 - BVerwG 1 D 77.98 - m.w.N.). - BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 4.93
Verstoß gegen Kassenvorschriften durch einen Beamten der Wehrbereichsverwaltung - …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
Eine fahrlässige oder gar vorsätzliche Verletzung dienstlicher Pflichten kann der Ruhestandsbeamtin insoweit deshalb nicht angelastet werden (vgl. dazu auch Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 4.93 -, S. 21). - BVerwG, 21.10.1987 - 1 D 115.86
Unterschlagung eines amtlich anvertrauten Geldbetrages - Verheimlichen und …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
Ein solches Fehlverhalten ist bei einem aktiven Beamten grundsätzlich geeignet, das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn erheblich zu belasten (vgl. Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - Urteil vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 1 D 115.86 -). - BVerwG, 03.03.1993 - 1 D 35.91
Verletzung der Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf durch einen Beamten des …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
Indem häufig andere Kollegen ihre Versäumnisse und Fehler ausräumen und Vorgesetzte ihre Diensttätigkeit mehr als sonst üblich kontrollieren mussten, hat die Ruhestandsbeamtin auch Verwaltungskapazitäten gebunden und das Betriebsklima belastet (vgl. dazu Urteil vom 3. März 1993 - BVerwG 1 D 35.91 -, S. 46). - BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54
Strafzumessung: Spielraumtheorie
Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
Entgegen der Auffassung der Berufung lässt dieser "Schuldminderungsgrund" (vgl. BGHSt 7, 28, 30) jedoch die Pflichtwidrigkeit des tatbestandlich vorsätzlichen Fehlverhaltens der Ruhestandsbeamtin unberührt. - BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97
Postbeamter a.D.; Nichtbefolgung der dienstlichen Anordnung, sich amtsärztlich …
- BVerwG, 12.02.1992 - 1 D 2.91
Außerdienstliche Beleidigung - Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit …
- BVerwG, 05.08.1986 - 1 D 176.85
Beamtenrecht - Disziplinarverfahren - Bindungswirkung gerichtlicher …
- BVerwG, 14.10.1997 - 1 D 60.96
Veruntreuung von eingezogenen Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten eines …
- BVerwG, 14.09.1995 - 1 D 25.95
Einstellung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten in der …
- BVerwG, 18.12.1996 - 1 DB 17.94
- BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14
Nachlässiges Gesamtverhalten eines Beamten
Dabei ist aber auch der fähigste und zuverlässigste Beamte Schwankungen seiner Arbeitskraft unterworfen und macht gelegentlich Fehler, die jede Verwaltung vernünftigerweise in Kauf nehmen muss (BVerwG…, Urteil vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 - DokBer B 1991, 261 Rn. 42 und Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Dienstes hat deshalb regelmäßig eine im Ganzen durchschnittliche Leistung zum Gegenstand (BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).
Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als pflichtwidrig im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 - DokBer B 1991, 261 Rn. 42 …und vom 12. Februar 1992 - 1 D 2.91 - DokBer B 1992, 147 Rn. 39 sowie Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 81 D 2.10
Disziplinarverfahren wegen mehrerer Dienstvergehen einer Bürgermeisterin
Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Dienstes hat deshalb regelmäßig nur eine im Ganzen durchschnittliche Leistung zum Gegenstand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 -, juris Rn. 58;… Urteil vom 12. Februar 1992 - 1 D 2.91 -, juris Rn. 39;… Zängl., in: a.a.O., K § 56, Rn. 22).Um ein Gesamtverhalten als in disziplinarrechtlicher Hinsicht - auch bezogen auf die Erfüllung von Kernpflichten (vgl. zu Bagatelldienstvergehen und Kernpflichten BVerwG…, Urteil vom 12. Februar 1992, a.a.O.) - pflichtwidrig zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das in Einzelfällen bei einem durchschnittlichen Beamten noch tolerierbare Versagen eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 28.01.2014 - 20 LD 10/13
Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten wegen unterlassener rechtzeitiger …
Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als in disziplinarrechtlicher Hinsicht pflichtwidrig zu kennzeichnen, bedürfe es daher des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das in Einzelfällen bei einem durchschnittlichen Beamten noch tolerierbare Versagen eindeutig hinausgingen und nicht auf bloßes Unvermögen, sondern auf echte Schuld zurückzuführen seien (BVerwG…, Urteil vom 23.7.1991 - BVerwG 1 D 40.90 -, juris Rn. 42;… Urteil vom 12.2.1992 - BVerwG 1 D 2.91 -, juris Rn. 39; Beschluss vom 9.1.2000 - BVerwG 1 D 8.96 -, juris Rn. 58; ebenso Bay. VGH…, Urteil vom 17.3.2004 - 16a D 03.138 -, juris Rn. 64;… OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 21.2.2013 - OVG 81 D 2.10 -, juris Rn. 80; VG Düsseldorf…, Urteil vom 2.5.2005 - 35 K 2552/04.O -, juris Rn. 26; VG Saarlouis…, Urteil vom 23.10.2009 - 4 K 524/08 -, juris Rn. 115).Vor diesem Hintergrund bezeichnet der vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellte Rechtssatz, dass es zur Kennzeichnung eines nachlässigen Gesamtverhaltens als in disziplinarrechtlicher Hinsicht pflichtwidrig des Nachweises mehrerer gewichtiger Mängel in der Arbeitsweise bedarf (BVerwG…, Urteil vom 23.7.1991, a. a. O., Rn. 42;… Urteil vom 12.2.1992, a. a. O., Rn. 39; Beschluss vom 9.1.2000, a. a. O., Rn. 58) bzw. dass ein einmaliges fahrlässiges Versagen auch dann, wenn es den Kernbereich der dienstlichen Tätigkeit betrifft, noch nicht die Qualität pflichtwidrigen Verhaltens mit disziplinarrechtlicher Relevanz erreicht (BVerwG…, Urteil vom 12.2.1992, a. a. O., Rn. 39), nur eine der möglichen Fallgruppen und schließt daher nicht aus, bereits im Fall eines gewichtigen Fehlers, in dem sich ein höheres Maß an Schuld des Beamten als einfache Fahrlässigkeit offenbart, ein Dienstvergehen anzunehmen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2019 - 3d A 288/17
Voraussetzungen für die Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis; …
- VG Greifswald, 02.07.2021 - 11 A 305/20
Disziplinarrecht der Landesbeamten
Dabei ist aber auch der fähigste und zuverlässigste Beamte Schwankungen seiner Arbeitskraft unterworfen und macht gelegentlich Fehler, die jede Verwaltung vernünftigerweise in Kauf nehmen muss (…BVerwG, Urt. v. 23. Juli 1991 - 1 D 40.90; BVerwG, Beschl. v. 9. November 2000 - 1 D 8.96, juris Rn. 58).Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Dienstes hat deshalb regelmäßig eine im Ganzen durchschnittliche Leistung zum Gegenstand (BVerwG, Beschl. v. 9. November 2000 - 1 D 8.96, juris Rn. 58).
Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als pflichtwidrig im Sinne von § 47 Abs. 1 S. 1 BeamtStG zu kennzeichnen, bedarf es dabei des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Juli 1991 - 1 D 40.90;… BVerwG, Urt. v. 12. Februar 1992 - 1 D 2.91; BVerwG, Beschl. v. 9. November 2000 - 1 D 8.96, juris Rn. 58).
- VG Greifswald, 01.06.2023 - 11 A 1689/21
Disziplinarverfahren gegen einen Lohnsteuer-Außenprüfer: Dienstpflichtverletzung …
Dabei ist aber auch der fähigste und zuverlässigste Beamte Schwankungen seiner Arbeitskraft unterworfen und macht gelegentlich Fehler, die jede Verwaltung vernünftigerweise in Kauf nehmen muss (BVerwG…, Urteil vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 -, juris Rn. 42; BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 -, juris Rn. 58).Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Dienstes hat deshalb regelmäßig eine im Ganzen durchschnittliche Leistung zum Gegenstand (BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 -, juris Rn. 58).
Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als pflichtwidrig im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG zu kennzeichnen, bedarf es dabei des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 -, juris Rn. 42; BVerwG…, Urteil vom 12. Februar 1992 - 1 D 2.91 -, juris Rn. 39; BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 -, juris Rn. 58).
- OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2024 - 14 LB 1/23
Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten
Deshalb erstarkt der Vorgang rund um die Handschuhe auch nicht in der Gesamtschau mit diesen weiteren Vorkommnissen von einem bloßen Unvermögen zu echter Schuld (vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 -, juris Rn. 58). - VG Münster, 16.01.2017 - 13 K 2564/15
Schlechtarbeit
Rn. 117 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 -, juris, Rn. 58. - VG Hannover, 13.12.2013 - 18 A 5697/13
Aufsicht; Dienstvergehen; Fluchtversuch; JVA-Beamter; Schlechtleistung; Verweis
Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als in disziplinarrechtlicher Hinsicht pflichtwidrig zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das in Einzelfällen bei einem durchschnittlichen Beamten noch tolerierbare Versagen eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (BVerwG, Beschluss vom 09.11.2000 - 1 D 8/96 -, zit. n. juris, Rdnr. 58). - VG Münster, 12.05.2015 - 13 K 80/14 Rn. 95 Vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 -, juris, Rn. 58; Hummel/Köhler/Mayer, a. a. O., B.II. 6 Rn. 2 m. w. N. (zur entsprechenden Regelung für Bundesbeamte).
Rn. 104 Vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 -, juris, Rn. 58.
- VGH Bayern, 04.06.2014 - 16b D 13.707
Disziplinarrecht; Regierungsoberamtsrat (A 13); Kürzung der Dienstbezüge; …
- VG Berlin, 06.02.2014 - 80 K 2.13
Disziplinarrecht: Anordnungsbefugter - Einhaltung der Vergabevorschriften; …
- OVG Thüringen, 25.04.2017 - 8 DO 647/15
Missbräuchliche Verwendung einer dienstlichen Tankkarte zu privaten Zwecken und …
- VG Schleswig, 05.09.2019 - 17 A 6/17
Disziplinarrecht der Landesbeamten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2025 - 31 A 2066/22
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Begehung eines …
- VG Düsseldorf, 12.06.2013 - 31 K 6764/12
Aufhebung einer Einstellungsverfügung bzgl. Feststellung des Dienstvergehens …
- BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03
Anforderungen an die gerichtliche Verwertung von schrifltichen …
- VG Düsseldorf, 25.08.2025 - 35 K 5740/24
- BVerwG, 09.10.2001 - 1 D 50.00
Absehen von einer Zurückverweisung der Sache an das Bundesdisziplinargericht …
- BVerwG, 22.02.2002 - 1 DB 32.01
Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst - Versetzung bei eingeschränkter …
- BVerwG, 11.12.2007 - 1 D 7.06
- BVerwG, 07.12.2004 - 1 D 14.03
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst ohne Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags …
- VG Magdeburg, 28.11.2023 - 15 A 21/21
Disziplinarklage gegen einen Finanzbeamten
- VG Münster, 11.06.2010 - 13 K 649/08
Schlechtleistung Disziplinarverfügung
- VG Münster, 18.10.2005 - 20 K 5555/03
Dienstvergehen eines zur Telekom AG abgesandten Postbeamten durch …
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