Rechtsprechung
| BVerwG, 28.11.1989 - 1 D 8.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafgerichtliche Verurteilung wegen Untreue, Urkundenunterdrückung und Verletzung des Postgeheimnisses und Fernmeldegeheimnisses - Angemessenheit der disziplinaren Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst - Annahme des Ausnahmegrunds einer als unausweichlich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 28.10.1988 - XIII VL 26/88
- BVerwG, 28.11.1989 - 1 D 8.89
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87
Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1989 - 1 D 8.89
Er hat dies aber nicht vor Aufdeckung seines Fehlp, Verhaltens getan und damit den durch die Entscheidung des Senats vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - (BVerwGE 86, 1 [BVerwG 08.03.1988 - 1 D 69/87]; ZBR 1988, 323; RiA 1988, 193; DÖD 1988, 215; NVwZ 1989, 467) anerkannten Milderungsgrund gerade nicht erfüllt. - BVerwG, 05.09.1989 - 1 D 2.89
Strafgerichtliche Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue
Auszug aus BVerwG, 28.11.1989 - 1 D 8.89
Wer sich über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zu völliger Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist damit ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 5. September 1989 - BVerwG 1 D 2.89 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 28.08.2007 - 2 B 26.07
Divergenzrüge im Disziplinarrecht hinsichtlich einer Aberkennung des Ruhegehalts …
Dasselbe gilt von dem angeblich nachträglich entstandenen Milderungsgrund der unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die der Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1989 - BVerwG 1 D 8.89 - (DokBer B 1990, 135) geltend macht. - BVerwG, 25.11.1992 - 1 D 44.91
Überziehung des Gehaltskontos durch Hingabe ungedeckter Schecks - Entwendung …
Damit war im Tatzeitraum eine wirtschaftliche Notlage des Beamten gegeben, zu deren Feststellung sich der Senat an den Regelsätzen der Sozialhilfe für laufende Leistungen zum Lebensunterhalt orientiert (vgl. Urteil vom 28. November 1989 - BVerwG 1 D 8.89 -, Dok.Ber. B 1990, 135; Urteil vom 12. Dezember 1984 - BVerwG 1 D 106.84 -). - BVerwG, 07.08.1991 - 1 D 9.91
Beamter der Deutschen Bundespost - Fortgesetzte Untreue in Tateinheit mit …
Das nimmt der Senat etwa dann an, wenn dem Beamten und seiner Familie nicht mehr das notwendige Geld zum Lebensunterhalt bleibt, z.B. dann, wenn er weniger zum Leben hat, als ihm nach den Sozialhilfesätzen zustehen würde (vgl.Urteil vom 28. November 1989 - BVerwG 1 D 8.89 - ). - BVerwG, 29.05.1991 - 1 D 85.90
Straffälligkeit eines Zustellbeamten der Deutschen Bundespost - Unterschlagung …
Sie ist vielmehr nur dann anzuerkennen, wenn die finanzielle Situation so gestaltet ist, daß der Beamte den für sich und seine Familie notwendigen Lebensunterhalt, für dessen Bemessung sich der Senat an den Sozialhilfesätzen orientiert, nicht mehr aufbringen kann (vgl. Urteil vom 20. November 1989 - BVerwG 1 D 8.89 -).
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