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| BVerwG, 02.09.1980 - 1 D 81.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme gegen einen bereits vorbestraften Beamten wegen wiederholter Begehung von Betrugsstraftaten durch die Hingabe ungedeckter Schecks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.05.1978 - 1 D 36.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.09.1980 - 1 D 81.79
Der Senat hat deshalb auch in einem in diesem Zusammenhang vergleichbaren Fall durch Urteil vom 22. Mai 1978 - BVerwG 1 D 36.77 - die Entfernung des dort verfolgten Beamten aus dem Dienst ausgesprochen, weil das Vertrauen der Verwaltung in seine Zuverlässigkeit auch im Dienst "auch durch eine länger währende Periode des Wohlverhaltens nicht wiederhergestellt werden kann, weil angesichts des Ausmaßes seiner charakterlichen Labilität eine Wiederholung gleichartiger Pflichtverletzungen in ähnlichen außergewöhnlichen Situationen nicht ausgeschlossen werden kann".
- BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 4.93
Verstoß gegen Kassenvorschriften durch einen Beamten der Wehrbereichsverwaltung - …
Der Senat hat deshalb in schweren Fällen außerdienstlichen Betruges grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst erkannt und nur in minderschweren Fällen eine geringere Disziplinarmaßnahme verhängt (Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ; Urteil vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 129.85 - Urteil vom 2. September 1980 - BVerwG 1 D 81.79 - ).
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