Rechtsprechung
| BVerwG, 20.09.1989 - 1 D 81.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Dienstentfernung eines Beamten - Verurteilung eines Beamten wegen Diebstahls geringwertiger Sachen - Rechtsfolgen eines Diebstahls zum Nachteil eines Kollegen - Voraussetzungen für das Vorliegen milderender Umstände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 27.01.1983 - 2 WD 25.82
Dienststellenleiter - Mißbrauch der Befugnisse - Dienstvergehen - Dienstvergehen
Auszug aus BVerwG, 20.09.1989 - 1 D 81.88
Dieser Gesichtspunkt erfordert wegen der darin ruhenden besonderen Gefahren des dienstlichen Versagens von Beamten in gehobenen Stellungen für die Berufsethik und damit das Maß an Pflichterfüllung aller Mitarbeiter im öffentlichen Dienst besonders harte disziplinare Konsequenzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 76, 54 , 303 , f [BVerwG 27.01.1983 - 2 WD 25/82]erner Urteile vom 24. Februar 1982 - BVerwG 1 D 51.81 -, vom 15. Juli 1983 - BVerwG 1 D 114.82 -und vom 8. Dezember 1987 - BVerwG 1 D 85.87 - ). - BVerwG, 15.07.1983 - 1 D 114.82
Disziplinare Relevanz - Intime Beziehungen - Gehobener Beamter - Reinigungskraft …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1989 - 1 D 81.88
Dieser Gesichtspunkt erfordert wegen der darin ruhenden besonderen Gefahren des dienstlichen Versagens von Beamten in gehobenen Stellungen für die Berufsethik und damit das Maß an Pflichterfüllung aller Mitarbeiter im öffentlichen Dienst besonders harte disziplinare Konsequenzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 76, 54 , 303 , f [BVerwG 27.01.1983 - 2 WD 25/82]erner Urteile vom 24. Februar 1982 - BVerwG 1 D 51.81 -, vom 15. Juli 1983 - BVerwG 1 D 114.82 -und vom 8. Dezember 1987 - BVerwG 1 D 85.87 - ). - BVerwG, 30.10.1984 - 1 D 51.84
Kollegendiebstahl eines Beamten - Disziplinarmaß - Dienstentfernung - …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1989 - 1 D 81.88
Ein Beamter, der wie im gegebenen Fall das in ihn gesetzte Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit enttäuscht und die Kollegenpflicht grob verletzt, beweist eine derart beamtenunwürdige Haltung, vergiftet das Betriebsklima und stört den Arbeitsfrieden in so schwerer Weise, daß er sowohl seiner Verwaltung wie auch seinen Kollegen als Mitarbeiter nicht mehr zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 18. September 1984 = BVerwGE 76, 189 und vom 30. Oktober 1984 = BVerwGE 76, 216 jeweils mit weiteren Nachweisen, vgl. ferner Claussen/Janzen, BDO, 5. Aufl., Einleitung D 34).
- BVerwG, 18.09.1984 - 1 D 44.84
Regelmäßiges Entfernen von Beamten aus dem Dienst im Falle des Vergreifens an …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1989 - 1 D 81.88
Ein Beamter, der wie im gegebenen Fall das in ihn gesetzte Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit enttäuscht und die Kollegenpflicht grob verletzt, beweist eine derart beamtenunwürdige Haltung, vergiftet das Betriebsklima und stört den Arbeitsfrieden in so schwerer Weise, daß er sowohl seiner Verwaltung wie auch seinen Kollegen als Mitarbeiter nicht mehr zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 18. September 1984 = BVerwGE 76, 189 …und vom 30. Oktober 1984 = BVerwGE 76, 216 jeweils mit weiteren Nachweisen, vgl. ferner Claussen/Janzen, BDO, 5. Aufl., Einleitung D 34). - BVerwG, 24.02.1982 - 1 D 51.81
Hingabe ungedeckter Schecks als Dienstvergehen - Missbrauch im …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1989 - 1 D 81.88
Dieser Gesichtspunkt erfordert wegen der darin ruhenden besonderen Gefahren des dienstlichen Versagens von Beamten in gehobenen Stellungen für die Berufsethik und damit das Maß an Pflichterfüllung aller Mitarbeiter im öffentlichen Dienst besonders harte disziplinare Konsequenzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 76, 54 , 303 , f [BVerwG 27.01.1983 - 2 WD 25/82]erner Urteile vom 24. Februar 1982 - BVerwG 1 D 51.81 -, vom 15. Juli 1983 - BVerwG 1 D 114.82 -und vom 8. Dezember 1987 - BVerwG 1 D 85.87 - ). - BVerwG, 08.12.1987 - 1 D 85.87
Auszug aus BVerwG, 20.09.1989 - 1 D 81.88
Dieser Gesichtspunkt erfordert wegen der darin ruhenden besonderen Gefahren des dienstlichen Versagens von Beamten in gehobenen Stellungen für die Berufsethik und damit das Maß an Pflichterfüllung aller Mitarbeiter im öffentlichen Dienst besonders harte disziplinare Konsequenzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 76, 54 , 303 , f [BVerwG 27.01.1983 - 2 WD 25/82]erner Urteile vom 24. Februar 1982 - BVerwG 1 D 51.81 -, vom 15. Juli 1983 - BVerwG 1 D 114.82 -und vom 8. Dezember 1987 - BVerwG 1 D 85.87 - ).
- BVerwG, 22.07.1991 - 1 DB 17.91
Versagung der Neubewilligung eines Unterhaltsbeitrags aufgrund schuldhaft selbst …
Die Berufung des früheren Beamten hatte keinen Erfolg (Urteil des Senats vom 20. September 1989 - BVerwG 1 D 81.88 -). - BVerwG, 20.03.1990 - 1 D 36.89
Strafgerichtliche Verurteilung wegen fortgesetzt begangener Untreue in Tateinheit …
Eine solche Lösung ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann möglich, wenn erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen bestehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 20. September 1989 - BVerwG 1 D 81.88 - ). - BVerwG, 24.04.1991 - 1 D 56.90
Tätigkeit als Beamter bei der Deutschen Bundesbahn - Entwendung von Geld aus dem …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, Beamte aus dem Dienst zu entfernen, die Kollegen bestohlen haben (vgl. Urteil vom 21. März 1990 - BVerwG 1 D 40.89 - und vom 20. September 1989 - BVerwG 1 D 81.88 - ).
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