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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.08.1996 - 1 D 81.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4335
BVerwG, 06.08.1996 - 1 D 81.95 (https://dejure.org/1996,4335)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.1996 - 1 D 81.95 (https://dejure.org/1996,4335)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 1996 - 1 D 81.95 (https://dejure.org/1996,4335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Übernachtungsgeld und Trennungsreisegeld trotz täglicher Heimfahrt - Vorlage einer inhaltlich unrichtigen Quittung - Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme - Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme - Betrug gegenüber dem Dienstherrn und zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.11.1993 - 1 D 60.92

    Disziplinarrecht - Verfahrenseinstellung - Beamtenrecht - Geschenkannahme - …

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1996 - 1 D 81.95
    Die Einstellung des Verfahrens ist nicht wegen eines Prozeßhindernisses erfolgt, das dem Disziplinarverfahren und damit der Feststellung eines Dienstvergehens entgegensteht (zu einer Verfahrenseinstellung wegen eines Prozeßhindernisses vgl. Urteil vom 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - <BVerwGE 103, 36 = BVerwG DokBer B 1994, 37 = DÖD 1994, 92 = NVwZ-RR 1994, 681>).
  • BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 49.92

    Disziplinarrecht - Gehaltskürzung - Beamtenrecht - Beihilfebetrug

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1996 - 1 D 81.95
    Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, mißbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht einhergeht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Mai 1993 - BVerwG 1 D 49.92 - <BVerwGE 93, 365 [BVerwG 05.05.1993 - 1 D 49/92] = BVerwG DokBer B 1993, 219 = ZBR 1993, 379 = DÖD 1994, 138 = NVwZ 1994, 1219> m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 D 30.03

    Techn. Fernmeldehauptsekretär; Schlussbericht des Untersuchungsführers; keine …

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus seiner Behauptung, es sei Praxis gewesen, bei der Abrechnung "großzügig" zu verfahren (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - DokBer B 1996, 317).

    Der Beamte hat auch jeweils betrügerisch gehandelt, indem er sich einer als Betrug oder Betrugsversuch zu wertenden Schädigung oder Gefährdung des Vermögens der Deutschen Telekom AG schuldig gemacht hat (vgl. zu entsprechenden Pflichtverletzungen von Telekom-Beamten Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - a.a.O.; Urteil vom 28. November 2000 - BVerwG 1 D 62.99 - Urteil vom 3. April 2001 - BVerwG 1 D 59.00 -).

    Im Übrigen kann eine lange Verfahrensdauer lediglich bei Disziplinarmaßnahmen, die wie z.B. die Degradierung eine Pflichtenmahnung bewirken sollen, zum Ausspruch einer milderen als der sonst zu verhängenden Maßnahme führen, nicht hingegen dann, wenn in Anbetracht der Schwere des Dienstvergehens - wie hier - der Ausspruch der Höchstmaßnahme geboten ist (vgl. z.B. Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - a.a.O.).

    Auch der vom Beamten geltend gemachte Umstand, er habe den Eindruck gehabt, die Abrechnung der Übernachtungskosten werde von der Telekom "großzügig" praktiziert, scheidet jedenfalls dann als Milderungsgrund aus, wenn es sich - wie im vorliegenden Fall - um ein betrügerisches Vorgehen über einen längeren Zeitraum handelt (Urteil vom 6. August 1996, a.a.O.).

    Dem Senatsurteil vom 6. August 1996 a.a.O. lag zwar ein ähnlicher Sachverhalt (Vorlage einer inhaltlich unrichtigen Quittung und Geltendmachung von Übernachtungs- und Trennungsreisegeld trotz täglicher Heimfahrt) wie im vorliegenden Fall zugrunde, der zur Degradierung des betreffenden Beamten führte.

  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug …

    Das Rechtsmittel ist zulässigerweise auf die Disziplinarmaßnahme beschränkt (vgl. dazu z.B. Urteile vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - DokBerB 1996, 317, vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 D 53.95 - Buchholz 235 § 14 BDO Nr. 2 und vom 18. März 1998 - BVerwG 1 D 41.97 -).
  • VG Meiningen, 21.11.2011 - 1 E 565/10

    Entlassung eines Beamten auf Probe, mehrere Jahre nach Ablauf der …

    Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich mache, sei aber dann anzunehmen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch sei (z. B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, missbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse), wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht einhergehe (z. B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder wenn es sich um einen Wiederholungsfall handele und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlten ( BVerwG, U. v. 17.03.1998 - 1 D 14.97 -, Juris; U. v. 06.08.1996 - 1 D 81.95 -, Juris; U. v. 11.11.1997 - 1 D 79.96 -, Juris; U. v. 01.09.1998 - 1 D 71/97 -, Juris; zur Entfernung aus dem Dienst ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe bei erheblichem Schaden vgl. BVerwG, U. v. 30.11.2006 - 1 D 6.05 -, Juris sowie B. v. 10.09.2010 - 2 B 97.09 -, Juris).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes; …

    Der Senat ist folglich an die Tat- und Schuldfeststellungen der Vorinstanz sowie an die vorgenommene disziplinarrechtliche Würdigung als Dienstvergehen gebunden und hat nur noch über die Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme sowie im Falle einer Ruhegehaltskürzung über das Erfordernis einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme neben der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe zu befinden (vgl. die ständige Senatsrechtsprechung, z.B. Urteil vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 D 53.95 - Buchholz 235 § 14 BDO Nr. 2; Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - BVerwG DokBer B 1996, 317; vgl. auch Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 D 37.97 -).
  • BVerwG, 24.06.1998 - 1 D 23.97

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahme bei verbotener Geschenkannahme

    Bei Disziplinarmaßnahmen, die wie die Degradierung und Gehaltskürzung eine Pflichtenmahnung bewirken sollen, kann die lange Dauer des Verfahrens berücksichtigt werden (Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - DokBer B 1996, 317; Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 79.96 -).
  • VGH Hessen, 17.12.2015 - 26 A 1451/14

    Disziplinarrecht der Bundesbeamten

    {RN: 58} Entgegen der Auffassung der Disziplinarkammer, liegt in der Fälschung der Unterschriften ein erschwerender Umstand, auch wenn diese keine "weitere Verfehlung" im Sinne einer zusätzlichen Tathandlung oder in Tatmehrheit begangenen Verfehlung darstellt und unabhängig davon, ob darin eine Urkundenfälschung im strafrechtlichen Sinne zu sehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. August 1996 - 1 D 81/95 -, juris, Rn. 21).

    Zwar lag dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. August 1996 (a.a.O.) ein Sachverhalt zu Grunde, in dem ein erschwerender Umstand deshalb angenommen wurde, weil eine zusätzliche, nicht in engem Zusammenhang mit der Täuschungshandlung stehende Urkundenfälschung im Raum stand.

  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 D 71.97

    Betrug zum Nachteil eines Dienstherrn - Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde …

    Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, mißbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht einhergeht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (stRspr, z.B. Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 -, Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - ; Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 79.96 -).

    Im Urteil des Senats vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - hatte der Beamte aufgrund wahrheitswidriger Angaben bezüglich eines Zeitraumes von acht Monaten zu Unrecht Übernachtungs- und Trennungsreisegeld in Höhe von 10.488 DM erhalten.

  • BVerwG, 19.05.1998 - 1 D 37.97

    Inkenntnissetzung eines zur Fahndung Ausgeschriebenen über den Haftbefehl durch …

    Eine solche Beschränkung ist bei einer erstinstanzlichen Verfahrenseinstellung gemäß § 76 Abs. 3 Satz 1, § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BDO zulässig (Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - ).
  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 D 7.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Entnahme von Geld gegen ungedeckte …

    Ähnliche Bemessungsgrundsätze gelten bei einem gegen den Dienstherrn gerichteten betrügerischen Vorgehen (vgl. Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 -).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 57.99

    Vorliegen eines Dienstvergehens - Erneute Vorlage nicht entwerteter …

    Eine völlige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme unausweichlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, missbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Untreue- oder Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarem Eigengewicht einher geht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (stRspr, z.B. Urteil vom 1. September 1998 - BVerwG 1 D 71.97 - m.w.N., Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - BVerwG DokBer B 1996, 317).
  • BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 14.97

    Verstoß gegen das Übermaßverbot in einem Disziplinarverfahren - Angewiesenheit …

  • VG Münster, 31.07.2014 - 13 K 2861/13
  • BVerwG, 24.02.2005 - 1 D 1.05
  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 26.99

    Erneute Vorlage von nicht funktionsfähigen Telefonkarten zur Erstattung nach …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2001 - 3 A 11835/00

    Reisekostenbetrug und Entfernung aus dem öffentl. Dienst

  • BVerwG, 29.10.1997 - 1 D 65.96

    Betrug durch einen Beamten der Deutschen Bundesbahn - Aussortierung einzelner …

  • BVerwG, 24.06.1997 - 1 D 53.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Schalterbamten der Post - Unterschlagung von …

  • BVerwG, 21.01.1997 - 1 D 5.96

    Dienstvergehen eines in den Ruhestand versetzten Bahnbeamten - Kürzung des …

  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 41.97

    Betrügerisches Verhalten gegenüber dem Dienstherrn

  • VG Meiningen, 16.08.2007 - 6 D 60012/06

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Manipulationen eines Beamten in einem …

  • BVerwG, 15.09.1998 - 1 D 87.97

    Erkennbarkeit des objektiven Wertes eines Kunststoffbehälters - Nutzung eines …

  • BVerwG, 07.07.1998 - 1 D 70.97

    Manipulation zur Erlangung von EC-Scheckformularen durch eine Postbankbeamtin - …

  • BVerwG, 11.11.1997 - 1 D 79.96

    Disziplinarverfahren gegen einen Fernmeldeamtmann wegen falscher Abrechnung von …

  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 D 80.96

    Zulässigkeit einer Disziplinarmaßnahme neben der Verhängung einer Freiheitsstrafe …

  • BVerwG, 03.04.2001 - 1 D 59.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Aberkennung des Ruhegehaltes wegen …

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