Rechtsprechung
| BVerwG, 25.05.1982 - 1 D 82.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Fehlverhaltens - Behandlung von vor der Berufung in das Beamtenverhältnis begangenen Delikten
Verfahrensgang
- BDiszG, 25.06.1981 - V VL 4/81
- BVerwG, 25.05.1982 - 1 D 82.81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.04.1977 - 1 D 67.76
Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Verhältnismäßigkeit einer Enthebung eines …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1982 - 1 D 82.81
Der entscheidende gemeinsame Gesichtspunkt ist dabei, daß sich die Verwaltung auf die Redlichkeit und die Vertrauenswürdigkeit ihrer Beamten bei deren Dienstausübung verlassen muß (BVerwGE 53, 277 [278]). - BVerwG, 09.05.1972 - I DB 2.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.05.1982 - 1 D 82.81
Diese Regelung erklärt sich offenbar aus dem Bestreben, eine zeitliche Grenze für die Entscheidung über die erweiterte Besetzung zu ziehen, damit der Gefahr möglichst vorgebeugt wird, daß bei einer bereits festgesetzten Hauptverhandlung noch die personelle Besetzung des Gerichts im Hinblick auf einen bestimmten Einzelfall irgendwie beeinflußt wird (BVerwGE 43, 347 [BVerwG 09.05.1972 - I DB 2/72] [348]). - BVerwG, 25.11.1981 - 1 D 83.80
Vorliegen des Dienstvergehens eines Beamten aufgrund eines außerhalb der …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1982 - 1 D 82.81
Die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst, der im großen Umfang Diebstähle begeht, ist danach schon dann geboten, wenn es sich ausschließlich um Zugriffe außerhalb des Dienstes in Kaufhäusern und Selbstbedienungsläden handelt, wo immerhin noch von den offen zum Verkauf ausliegenden Waren eine Versuchung ausgehen, mag (Urteile vom 7. Mai 1980 - BVerwG 1 D 23.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 208] und vom 25. November 1981 - BVerwG 1 D 83.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1982, 84 Leitsatz]). - BVerwG, 07.05.1980 - 1 D 23.79
Auszug aus BVerwG, 25.05.1982 - 1 D 82.81
Die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst, der im großen Umfang Diebstähle begeht, ist danach schon dann geboten, wenn es sich ausschließlich um Zugriffe außerhalb des Dienstes in Kaufhäusern und Selbstbedienungsläden handelt, wo immerhin noch von den offen zum Verkauf ausliegenden Waren eine Versuchung ausgehen, mag (Urteile vom 7. Mai 1980 - BVerwG 1 D 23.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 208] und vom 25. November 1981 - BVerwG 1 D 83.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1982, 84 Leitsatz]).
- BVerwG, 21.09.1983 - 1 D 20.83
Begehung eines Nachschlüsseldiebstahls durch einen Beamten im außerdienstlichen …
Die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst, der im großen Umfang Diebstähle begeht, ist danach schon geboten, wenn es sich ausschließlich um Zugriffe außerhalb des Dienstes in Kaufhäusern und Selbstbedienungsläden handelt, wo immerhin noch von den offen zum Verkauf ausliegenden Waren eine Versuchung ausgehen mag (Urteile vom 7. Mai 1980 - BVerwG 1 D 23.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 208], vom 25. November 1981 - BVerwG 1 D 83.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1982, 84 Leitsatz] und vom 25. Mai 1982 - BVerwG 1 D 82.81 - vgl. auch Urteil vom 15. März 1983 - BVerwG 1 D 37.82 - [BVerwG Dok.Ber. B 1983, 189]).
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