Rechtsprechung
| BVerwG, 05.06.1984 - 1 D 82.83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verletzung des Postgeheimnisses - Disziplinarmaß - Öffnen von Briefsendungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBG § 54 S. 1-3, § 55 S. 1, § 77 Abs. 1 S. 1
Verfahrensgang
- BDiszG, 27.07.1983 - III VL 12/83
- BVerwG, 05.06.1984 - 1 D 82.83
Papierfundstellen
- BVerwGE 76, 172
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 11.12.1984 - 1 D 13.84
Disziplinarrechtliche Relevanz einer vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung …
Senats vom 29. September 1982 - BVerwG 1 DB 23.82 - wieder hervorgehoben worden ist - in einschlägigen Fällen aber ausschließlich auf die konkreten Umstände des Sachverhalts abgestellt und allein auf deren Grundlage die im Einzelfall angemessen erscheinende Disziplinarmaßnahme festgesetzt worden (Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 1 D 82.83 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 11.11.1997 - 1 D 7.97
Disziplinarmaßnahmen wegen der Verletzung des Postgeheimnisses und des …
Der Rechtsprechung des Senats liegt die Tendenz zugrunde, die Verletzung des Postgeheimnisses dann schärfer zu maßregeln, wenn - z.B. durch die Öffnung gewöhnlicher Briefsendungen bewußt in die Intim- oder Privatsphäre der Postkunden eingegriffen wird, erlangte Kenntnisse an postfremde Personen weitergegeben werden oder der Inhalt der Sendungen nach dem Betrachten vernichtet wird (Degradierung: Urteile vom 15. Dezember 1965 - BDH II D 55/65 - , vom 15. Juni 1966 - BDH II D 15/66 - <ZBR 1966, 384 = BDH DokBer 1967, 2915>, vom 29. Juni 1972 - BVerwG II D 10.72 - <BVerwGE 43, 368 [BVerwG 29.06.1972 - II D 10/72] = BVerwG DokBer B 1973, 27>, vom 24. November 1982 - BVerwG 1 D 107.81 - , vom 5. Juni 1984 - BVerwG 1 D 82.83 - <BVerwGE 76, 172 = BVerwG DokBer B 1984, 259 = ZBR 1984, 383 = PersV 1986, 27> und vom 19. Februar 1991 - BVerwG 1 D 10.89 - ;… Entfernung aus dem Dienst: Urteil vom 25. Mai 1982 - BVerwG 1 D 80.81 - a.a.O.). - BVerwG, 11.01.1994 - 1 D 3.93
Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme
Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Öffnung von Briefsendungen und die Verletzung des Postgeheimnisses rechtlich nicht anders zu beurteilen als der Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld oder Gut, wenn das Postgeheimnis mit der Absicht verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen (Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - Urteil vom 28. November 1990 - BVerwG 1 D 4.90 - vgl. auch BVerwGE 76, 172 ; 83, 327 , in denen es jeweils an einer Zueignungsabsicht fehlte). - BVerwG, 19.02.1991 - 1 D 10.89
Strafgerichtliche Verurteilung wegen Verletzung des Postgeheimnisses und …
In der schuldhaften Verletzung des Postgeheimnisses durch Postbedienstete liegt deshalb ein Dienstvergehen, das für sich allein bereits geeignet ist, die Grundlagen des Beamtenverhältnisses zu zerstören (Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 -, Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 1 D 82.83 - <BVerwGE 76, 172> mit weiteren Nachweisen).
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