Rechtsprechung
| BVerwG, 13.08.1997 - 1 D 82.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Dienstvergehens - Rückfall eines alkoholkranken Beamten - Verletzung von Dienstpflichten eines Beamten
Verfahrensgang
- BDiszG, 10.10.1996 - VIII VL 2/96
- BVerwG, 13.08.1997 - 1 D 82.96
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.04.1997 - 1 D 75.96
Bedingt vorsätzlicher Rückfall eines Beamten in die nasse Phase der …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1997 - 1 D 82.96
Wichtige Indizien hierfür sind unter anderem Verlauf und Ergebnis der Therapie sowie die Dauer der anschließenden Abstinenzphase, wobei sich nach der Rechtsprechung des Senats der Erfolg einer Kur nicht aus einer bestimmten, zeitlich festgelegten Dauer alkoholischer Enthaltsamkeit ergibt (Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 1 D 96.95 - vgl. auch Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 1 D 75.96 -). - BVerwG, 22.01.1997 - 1 D 96.95
Rückfall in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit wegen Erfolglosigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1997 - 1 D 82.96
Wichtige Indizien hierfür sind unter anderem Verlauf und Ergebnis der Therapie sowie die Dauer der anschließenden Abstinenzphase, wobei sich nach der Rechtsprechung des Senats der Erfolg einer Kur nicht aus einer bestimmten, zeitlich festgelegten Dauer alkoholischer Enthaltsamkeit ergibt (Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 1 D 96.95 - vgl. auch Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 1 D 75.96 -).
- BVerwG, 12.10.1999 - 1 D 53.98
Aufhebung eines Disziplinarurteils in der Berufung - Verstoß gegen die Pflicht …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Therapie erfolgreich, wenn der Alkoholkranke nach deren Abschluß zu alkoholischer Enthaltsamkeit in die Lage versetzt ist (vgl. Urteil vom 13. August 1997 - BVerwG 1 D 82.96 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 42.93 - Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 1 D 75.96 -).Indiz für einen Erfolg kann die Dauer der anschließenden Abstinenzphase sein, wobei sich der Erfolg einer Kur nicht aus einer bestimmten, zeitlich festgelegten Dauer alkoholischer Enthaltsamkeit ergibt (vgl. Urteil vom 13. August 1997 - BVerwG 1 D 82.96 -).
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