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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.10.1983 - 1 D 83.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3449
BVerwG, 12.10.1983 - 1 D 83.82 (https://dejure.org/1983,3449)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1983 - 1 D 83.82 (https://dejure.org/1983,3449)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1983 - 1 D 83.82 (https://dejure.org/1983,3449)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erweiterte Besetzung des Gerichts - Überwachung von Fernsprechanschlüssen - Veranlassung durch Anschlußinhaber - Aanonyme Telefonanrufe - Dienstapparat - Innerdienstliches Dienstvergehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1984, 352
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 29.06.1999 - 1 D 73.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Fernmeldebeamter a.D.; anonyme Anrufe (sog. …

    Ein Beamter, der sich ihrer schuldig macht, schädigt sein Ansehen nicht nur bei seinem Dienstherrn, sondern auch im Kollegenkreis und in der Öffentlichkeit und erschüttert das Vertrauen, das die Grundlage des Beamtenverhältnisses bildet (vgl. auch Urteil vom 12. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 83.82 - ; Urteil vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 27.82 -).

    Es waren deshalb umfangreiche Ermittlungen zu seiner Überführung als Täter erforderlich (vgl. auch Urteil vom 12. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 83.82 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.1986 - 1 D 81.86

    Diebstahl durch einen Bahnbeamten auf dem Bahngelände - Abgrenzung zwischen …

    Er beruft sich für seinen Standpunkt auf die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 27. Juli 1983 - BVerwG 1 D 41.82 - und vom 12. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 83.82 - (ZBR 1984, 156 = DÖV 1984, 352).

    In der Sache BVerwG 1 D 41.82 hat es sich um Beleidigungen von Dienstvorgesetzten und Vorgesetzten, in der Sache BVerwG 1 D 83.82 um solche von dritten Personen unter Mißbrauch des dienstlichen Fernmeldeanschlusses gehandelt.

  • BVerwG, 25.04.1985 - 1 DB 20.85

    Rechtsmittel

    Der Beamte, der sich ihrer schuldig macht, schädigt sein Ansehen nicht nur bei seinem Dienstherrn, sondern auch im Kollegenkreis und in der Öffentlichkeit und erschüttert das Vertrauen seines Diensthe das die Grundlage seines Beamtentums bildet (Urteil vom 12. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 83.82 - ).
  • BVerwG, 06.06.1984 - 1 D 73.83

    Disziplinarrechtliche Relevanz eines Ansichbringens von eigens bestellten …

    Maßgebend ist vielmehr, ob der Sache nach Beziehungen zum Dienst gegeben sind, ob insbesondere gegen Vorschriften verstoßen worden ist, die den dienstlichen Pflichtenkreis regeln (Urteile vom 12. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 83.82 - ; vom 18. März 1982 - BVerwG 1 D 29.81 - ; BVerwGE 33, 199 [BVerwG 05.11.1968 - I D 19/68]).
  • BVerwG, 14.08.1985 - 1 D 43.84

    Dienstvergehen durch fortgesetztes Versenden anonymer Briefe mit beleidigendem …

    Ein Beamter, der sich eines derartigen Dienstvergehens schuldig macht, schädigt sein Ansehen nicht nur bei seinem Dienstherrn, sondern auch im Kollegenkreis und in der Öffentlichkeit und erschüttert das Vertrauen seines Dienstherrn, das die Grundlage des Beamentums bildet (vgl. Urteil vom 12. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 83.82 - hinsichtlich anonymer Telefonanrufe).
  • BVerwG, 10.01.1990 - 1 D 70.88

    Entfernung eines Fernmeldebeamten aus dem Dienst - Vorsätzliche Begehung von …

    Der Beamte, der sich ihrer schuldig macht, schädigt sein Ansehen nicht nur bei seinem Dienstherrn, sondern auch im Kollegenkreis und in der Öffentlichkeit und erschüttert das Vertrauen seines Dienstherrn, das die Grundlage seines Beamtentums bildet (Urteil vom 12. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 83.82 - ).
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