Rechtsprechung
| BVerwG, 08.06.1989 - 1 D 83.88 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten
Verfahrensgang
- BDiszG, 30.09.1988 - IV VL 24/88
- BVerwG, 08.06.1989 - 1 D 83.88
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.05.1989 - 1 D 55.88
Entfernung eines Bundesbahnhauptsekretärs der Deutschen Bundesbahn aus dem Amt - …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1989 - 1 D 83.88
Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage durch eigene Schuld zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen, das ausdrücklich als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis bezeichnet (§ 2 Abs. 1 BBG) und entsprechend inhaltlich ausgestaltet ist (ständige Rechtsprechung; zuletzt Urteile vom 7. Juni 1989 - BVerwG 1 D 40.88 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 1 D 55.88 -). - BVerwG, 21.02.1989 - 1 D 59.88
Auszug aus BVerwG, 08.06.1989 - 1 D 83.88
Nur dies soll durch die Zulässigkeit einer Lösung verhindert werden; die bloße Möglichkeit, daß das festgestellte Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht für einen Lösungsbeschluß nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO nicht aus (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 23. Mai 1989 - BVerwG 1 D 38.88 - und vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 D 59.88 -). - BVerwG, 23.05.1989 - 1 D 38.88
Bindungswirkung rechtskräftiger Strafurteile für die Disziplinargerichte trotz …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1989 - 1 D 83.88
Nur dies soll durch die Zulässigkeit einer Lösung verhindert werden; die bloße Möglichkeit, daß das festgestellte Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht für einen Lösungsbeschluß nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO nicht aus (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 23. Mai 1989 - BVerwG 1 D 38.88 - und vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 D 59.88 -).
- BVerwG, 29.11.1989 - 1 D 71.88
Disziplinarverfahren - Lösungsmöglichkeit - Strafgerichtliche …
Nur dies soll durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit, daß das Geschehen objektiv oder subjektiv auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluß nicht aus (ständige Rechtsprechung; zuletzt Urteile vom 8. Juni 1989 - BVerwG 1 D 83.88 -, vom 12. April 1989 - BVerwG 1 D 120.87 - und vom 11. März 1987 - BVerwG 1 D 90.86 - Bayerischer VGH, Urteil vom 25. März 1987 - 16 B 86.03693 -).Wer die für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage durch eigene Schuld zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen, das ausdrücklich als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis bezeichnet (§ 2 Abs. 1 BBG) und entsprechend inhaltlich ausgestaltet ist (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 16. August 1989 - BVerwG 1 D 80.88 - und vom 8. Juni 1989 - BVerwG 1 D 83.88 - jeweils m.weit.Nachw.).
- BVerwG, 10.03.1992 - 1 D 50.91
Entfernung aus dem Dienst bei einer Beteiligung eines Beamten außerhalb seines …
Nur dies soll durch die Zulässigkeit einer Lösung verhindert werden; die bloße Möglichkeit, daß das festgestellte Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht für einen Lösungsbeschluß nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO nicht aus (st.Rspr., z.B. Urteil vom 8. Juni 1989 - BVerwG 1 D 83.88 - m.w.N.). - BVerwG, 16.08.1989 - 1 D 80.88
Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten
Wer dieses für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage durch eigene Schuld zerstört, muß daher, das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt, mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen, das ausdrücklich als öffentlichrechtliches Dienst- und Treueverhältnis bezeichnet (§ 2 Abs. 1 BBG) und entsprechend inhaltlich ausgestaltet ist (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 8. Juni 1989 - BVerwG 1 D 83.88 - m.w.N.).
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