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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4399
BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97 (https://dejure.org/1998,4399)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1998 - 1 D 84.97 (https://dejure.org/1998,4399)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1998 - 1 D 84.97 (https://dejure.org/1998,4399)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vermittlung eines tadelsfreien Persönlichkeitsbildes im Sinne von bisheriger Unbescholtenheit als Voraussetzung zur Anwendung des Milderungsgrundes der Offenbarung des Fehlverhaltens - Vorübergehende Veruntreuung dienstlich anvertrauter Kassengelder mit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 54 S. 2, S. 3 § 77 Abs. 1 S. 1
    Beamtendisziplinarrecht - Freiwillige Wiedergutmachung bzw. Offenbarung des Fehlverhaltens als Milderungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 664 (Ls.)
  • DVBl 1999, 320
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.05.1997 - 1 D 74.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei freiwilligen Wiedergutmachung des …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Als gewichtigen Beleg für eine nicht nur irrtümlich unterbliebene Offenbarung des Gesamtbetrags (vgl. zu diesem Sonderfall Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - <IÖD 1998, 27 = DÖD 1998, 69> m.w.N.), auf die sich der Beamte selbst nicht beruft, können insbesondere die wiederholten, glaubhaften Aussagen der Zeugin angeführt werden.

    Entscheidend ist allein, daß es zu einer dienstlichen Reaktion (zumindest Zurechtweisung, Ermahnung etc. im Sinne des § 6 Abs. 2 BDO) mit entsprechender Warnfunktion für den Beamten kam (vgl. dazu Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 69.94 - an einer solchen Reaktion fehlt es z.B. im Verfahren, das dem Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - a.a.O. zugrunde liegt; vgl. auch Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 -, wonach der Verdacht, dienstliche Verfehlungen begangen zu haben, allein nicht ausreicht, eine Bescholtenheit im Sinne des Milderungsgrundes anzunehmen).

  • BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 69.94

    Unterschlagung entgegengenommener Nachnahmebeträge

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Entscheidend ist allein, daß es zu einer dienstlichen Reaktion (zumindest Zurechtweisung, Ermahnung etc. im Sinne des § 6 Abs. 2 BDO) mit entsprechender Warnfunktion für den Beamten kam (vgl. dazu Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 69.94 - an einer solchen Reaktion fehlt es z.B. im Verfahren, das dem Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - a.a.O. zugrunde liegt; vgl. auch Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 -, wonach der Verdacht, dienstliche Verfehlungen begangen zu haben, allein nicht ausreicht, eine Bescholtenheit im Sinne des Milderungsgrundes anzunehmen).
  • BVerwG, 21.09.1994 - 1 D 70.93

    Dienstgradherabsetzung eines Postbeamten im Paketschalterdienst - Vorübergehende …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Entscheidend ist allein, daß es zu einer dienstlichen Reaktion (zumindest Zurechtweisung, Ermahnung etc. im Sinne des § 6 Abs. 2 BDO) mit entsprechender Warnfunktion für den Beamten kam (…vgl. dazu Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 69.94 - an einer solchen Reaktion fehlt es z.B. im Verfahren, das dem Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - a.a.O. zugrunde liegt; vgl. auch Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 -, wonach der Verdacht, dienstliche Verfehlungen begangen zu haben, allein nicht ausreicht, eine Bescholtenheit im Sinne des Milderungsgrundes anzunehmen).
  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92

    Entnahme von Bargeld gegen Einlage eines Zettels in die Kasse - Zugriff eines …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Wie im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt ist, stellt die dem Beamten zur Last gelegte vorübergehende Veruntreuung dienstlich anvertrauter Kassengelder nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 - <BVerwGE 103, 1 [BVerwG 21.09.1993 - 1 D 39/92] = BVerwG DokBer B 1994, 7 = ZBR 1994, 81 = NVwZ-RR 1994, 218 = IÖD 1994, 41> m.w.N.) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen (§ 77 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 54 Sätze 2 und 3 BBG) dar, daß der Beamte grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung seines Dienstverhältnisses rechnen muß.
  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 D 68.96

    Dienstvergehen eines Postbeamten in Gestalt von eigennütziger Gebührenüberhebung …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Der eingetretene Vertrauensverlust bleibt dadurch unberührt (vgl. z.B. Urteil vom 26. August 1997 - BVerwG 1 D 68.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.1998 - 1 D 32.97

    Steuerhehlerei und gewerbsmäßige Steuerhehlerei mit unverzollten und …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Dieser Sachverhalt, den der Beamte in der Hauptverhandlung vor dem Senat eingeräumt hat, ist als unstreitige Tatsache für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme von Bedeutung und verwertbar (vgl. dazu Urteil vom 25. Juni 1998 - BVerwG 1 D 32.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Veruntreuung von Postgeldern durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Nach der Rechtsprechung des Senats läßt die freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des durch den privaten Verbrauch dienstlich anvertrauten Geldes der Deutschen Telekom AG zugefügten materiellen Schadens vor Entdeckung der Tat ausnahmsweise die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses eines bisher unbescholtenen Beamten zu (z.B. Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 1 D 52.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.08.1995 - 1 D 45.94

    Dienstvergehen eines Beamten (Zollsekretär) - Zugriff und Veruntreuung amtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Für die Frage der Bescholtenheit gilt, daß solche Pflichtverletzungen oder sonstige Umstände den Milderungsgrund ausschließen, die so gewichtig sind, daß trotz des Vorliegens der übrigen Voraussetzungen des Milderungsgrundes das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn als zerstört anzusehen ist (Urteil vom 9. August 1995 - BVerwG 1 D 45.94 -).
  • BVerwG, 12.07.1994 - 1 D 36.92
    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Zwar ist der Beamte bisher, d.h. weder vor noch nach seiner Dienstverfehlung (vgl. zur letztgenannten Fallkonstellation Urteil vom 14. März 1989 - BVerwG 1 D 43.88 - ; Urteil vom 12. Juli 1994 - BVerwG 1 D 36.92 -) wegen einschlägigen Fehlverhaltens strafrechtlich verurteilt oder disziplinar gemaßregelt worden.
  • BVerwG, 14.03.1989 - 1 D 43.88

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Entfernung eines …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Zwar ist der Beamte bisher, d.h. weder vor noch nach seiner Dienstverfehlung (vgl. zur letztgenannten Fallkonstellation Urteil vom 14. März 1989 - BVerwG 1 D 43.88 - ; Urteil vom 12. Juli 1994 - BVerwG 1 D 36.92 -) wegen einschlägigen Fehlverhaltens strafrechtlich verurteilt oder disziplinar gemaßregelt worden.
  • VG Lüneburg, 29.10.2019 - 10 A 1/19

    Finanzbeamter; freiwillige Offenbarung vor Tatendeckung; innerdienstliches …

    Rn. 54 Ist nach alledem von einer Offenbarung aus freien Stücken auszugehen ist, kommt die disziplinare Höchstmaßnahme, die Entfernung des Beklagten aus dem Beamtenverhältnis, nicht in Betracht (…vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 28.7.2011 - 2 C 16.10 -, juris Rn. 40), es sei denn, es handelt sich bei dem Betroffenen nicht um einen bisher unbescholtenen Beamten mit der Folge, dass ihm der Milderungsgrund schon deshalb nicht zugutekommt (…zu diesem Erfordernis vgl.: BVerwG, Urt. v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 33; BVerwG, Urt. v. 30.9.1998 - 1 D 84.97 -, juris Rn. 15).

    Es genügt, wenn es zu einer dienstlichen Reaktion mit entsprechender Warnfunktion für den Beamten kam, was schon in den Fällen einer Zurechtweisung oder Ermahnung im Sinne des § 6 Abs. 2 BDO (a.F.) der Fall ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 7.2.2001 - 1 D 69/99 -, juris Rn. 19; Urt. v. 30.9.1998 - 1 D 84.97 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 19.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptsekretärin; Abbuchung von 32.000 DM …

    Die Beamtin ist disziplinarrechtlich und strafrechtlich nicht vorbelastet und hat auch in der Vergangenheit keinen Anlass zu einer dienstlichen Reaktion mit entsprechender Warnfunktion gegeben (vgl. dazu Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 84.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 18).
  • BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00

    Bestreiten der subjektiven Voraussetzungen eines Dienstvergehens - Absehen von …

    Bei einem als Zugriffsdelikt einzustufenden Dienstvergehen - wie hier -, bei dem nur bestimmte von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgründe die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses rechtfertigen können, ist ein "Geständnis" eines Beamten jedoch nur dann disziplinar erheblich, wenn es sich als freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des Fehlverhaltens vor Entdeckung der Tat darstellt (vgl. z.B. Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 84.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 18 = ZBR 1999, 201 = DokBer B 1999, 39).
  • BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 26.98

    Verspätete Abrechnung eingezogener Nachnahmebeträge eines Postzustellers im …

    Auch wenn die übrigen Voraussetzungen des Milderungsgrundes erfüllt sind, schließen sonstige Pflichtverletzungen oder Umstände den Milderungsgrund aus, die so gewichtig sind, daß das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn als zerstört anzusehen ist (vgl. Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 84.97 - BVerwG DokBerB 1999, 39 = DVBl 1999, 320 = IÖD 1999, 112 = DÖD 1999, 137 = ZBR 1999, 201).

    Die Tatsache, daß er sich dies nicht hat zur Warnung dienen lassen, sondern nur wenige Tage nach seiner Vernehmung in dem Vorermittlungsverfahren am 1. Dezember 1994 sowie nach Zustellung des wesentlichen Ergebnisses der Vorermittlungen am 15. März, 7. Juli und 10. Juli 1995 weitere Nachnahmebeträge zeitweise zurückbehalten und für eigene Zwecke verwendet hat, macht deutlich, daß ihm nicht mehr das notwendige Vertrauen entgegengebracht werden kann (vgl. Urteil vom 30. September 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 69.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent a.D.; Schieben von …

    Es genügt, wenn es zu einer dienstlichen Reaktion mit entsprechender Warnfunktion für den Beamten kam, was schon in den Fällen einer Zurechtweisung oder Ermahnung im Sinne des § 6 Abs. 2 BDO der Fall ist (vgl. Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 84.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 18).
  • BVerwG, 23.05.2001 - 1 D 12.00

    Dienstvergehen wegen Stehlens einer Visa-Kreditkarte und Verwendung der bekannt …

    Bei einem als Zugriffsdelikt einzustufenden Dienstvergehen - wie hier -, bei dem nur bestimmte, von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgründe die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses rechtfertigen können, ist ein "Geständnis" eines Beamten jedoch nur dann disziplinar erheblich, wenn es sich u.a. als freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des Fehlverhaltens vor Entdeckung der Tat darstellt (vgl. z.B. Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 84.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 18 = ZBR 1999, 201 = DokBer B 1999, 664 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 17.00

    Vorsätzliche Verletzung der Dienstpflichten des Ruhestandsbeamten zu …

    Bei einem als Zugriffsdelikt einzustufenden Dienstvergehen - wie hier -, bei dem nur bestimmte, von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgründe die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei einem aktiven Beamten rechtfertigen können, ist ein "Geständnis" eines Beamten jedoch nur dann disziplinar erheblich, wenn es sich u.a. als freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des Fehlverhaltens vor Entdeckung der Tat darstellt (vgl. z.B. Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 84.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 18 = ZBR 1999, 201 = DokBerB 1999, 39 m.w.N.).
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