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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.1985 - 1 D 85.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5216
BVerwG, 26.11.1985 - 1 D 85.85 (https://dejure.org/1985,5216)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1985 - 1 D 85.85 (https://dejure.org/1985,5216)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1985 - 1 D 85.85 (https://dejure.org/1985,5216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Beamten durch Begehung eines Diebstahls - Urkundenfälschung zur Verschleierung der Diebstähle - Entfernung des Beamten aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme - Vorliegen individueller Milderungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.05.1978 - 1 D 70.77

    Versetzung wegen eines Dienstvergehens in das Amt eines Bundesbahnsekretärs nach …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1985 - 1 D 85.85
    B 1972, 4224 zugrunde liegende Sachverhalt (vgl. ferner BVerwGE 63, 78;… BVerwG Dok.Ber. B 1980, 332 und BVerwG Dok.Ber. B 1983, 219 sowie die Übersicht von Pschollkowski, a.a.O.).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 1 D 39.95

    Weiterbeschäftigung eines Beamten nach Aufdeckung des Dienstvergehens

    Jedoch hat der Senat auch bei Diebstahl von Verwaltungseigentum die Entfernung aus dem Dienst jedenfalls dann grundsätzlich ausgesprochen, wenn Beamte aus von ihnen zu bewachenden Lagern, Kassen oder Behältnissen Gegenstände entwenden oder wenn sie sonst Diebstahl zum Nachteil der Verwaltung oder ihrer Kollegen unter Mißbrauch einer ihnen übertragenen Überwachungs- oder Obhutsfunktion begangen hatten (Urteil vom 26. November 1985 - BVerwG 1 D 85.85 - ; Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 D 103.83 -).

    Ein Pförtner, der in einem Zeitraum von fünf Monaten in etwa 15 bis 20 Fällen aus einer auf dem Kraftwagenhof des Postamts aufgestellten Zapfsäule jeweils etwa 20 bis 40 Liter Benzin entwendete, wurde durch Urteil vom 26. November 1985 - BVerwG 1 D 85.85 - aus dem Dienst entfernt.

  • BVerwG, 12.07.1995 - 1 D 58.94

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme gegen einen beamteten Pförtner nach Diebstahl …

    Ein Beamter, der diese Erwartung aus Eigennutz enttäuscht und unter Mißbrauch der ihm übertragenen Überwachungs- oder Obhutsfunktion gerade das tut, was er verhindern soll, ist für den öffentlichen Dienst in der Regel untragbar (vgl. Urteil vom 23. Mai 1978 - BVerwG 1 D 70.77 - <BVerwGE 63, 78 f.>, Urteil vom 21. August 1984 - BVerwG 1 D 34.84 -, Urteil vom 16. Januar 1985 - BVerwG 1 D 98.84 -, Urteil vom 26. November 1985 - BVerwG 1 D 85.85 - , Urteil vom 22. September 1993 - BVerwG 1 D 47.92 - ).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00

    Disziplinarverfahren gegen einen Bahnbeamten; Entwendung von Dieselkraftstoff der …

    So hat der Senat u.a. einen Pförtner bei der Post, der in einem Zeitraum von 5 Monaten in etwa 15 bis 20 Fällen aus einer aus dem Kraftwagenhof aufgestellten Zapfsäule jeweils etwa 20 bis 40 l - insgesamt mindesten 3 000 l - Benzin entwendet und die Taten durch Urkundenfälschungen verschleiert hatte, durch Urteil vom 26. November 1985 - BVerwG 1 D 85.85 - (BVerwG DokBer B 1986, 38) und einen Postbeamten, der innerhalb von fast 4 Jahren 2 540 l Dieselkraftstoff der Deutschen Bundespost an sich gebracht und sein Fehlverhalten durch falsche Aufzeichnungen manipuliert hatte, durch Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 1 D 66.88 - (BVerwG DokBer B 1989, 110) aus dem Dienst entfernt.
  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 D 47.92

    Diebstahl von Ausstattungsgegenständen der Bundespost - Hinterziehung von …

    Bei der Abwägung der für und gegen den Beamten sprechenden Umstände fällt zwar zu seinen Ungunsten erheblich ins Gewicht, daß er die Diebstahlshandlungen während seiner Tätigkeit als Pförtner begangen und damit das getan hat, was er bei anderen gerade hätte unterbinden müssen (vgl. Urteil vom 16. Januar 1985 - BVerwG 1 D 98.84 - Urteil vom 26. November 1985 - BVerwG 1 D 85.85 - ).
  • BVerwG, 08.02.1989 - 1 D 66.88

    Rechtfertigung einer Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst - Wegnahme …

    Dagegen ist durch Urteil vom 26. November 1985 - BVerwG 1 D 85.85 (BVerwG Dok.Ber. B 1986, 38) ein Beamter bei Fehlen von Milderungsgründen aus dem Dienst entfernt worden, der im Zeitraum von etwa fünf Monaten in etwa 15 bis 20 Fällen jeweils etwa 20 bis 40 1 Benzin entwendet hatte.
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