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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.1988 - 1 D 86.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5854
BVerwG, 09.03.1988 - 1 D 86.87 (https://dejure.org/1988,5854)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1988 - 1 D 86.87 (https://dejure.org/1988,5854)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1988 - 1 D 86.87 (https://dejure.org/1988,5854)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Entfernung aus dem Dienst wegen eines Dienstvergehens - Persönlichkeitsfremdes Handeln eines Beamten - Auswirkungen eines Versagens im Bereich leicht einsehbarer und ständig eingeübter Kernpflichten - Zerstörung des Vertrauensverhältnisses durch das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.11.1975 - 1 D 21.75
    Auszug aus BVerwG, 09.03.1988 - 1 D 86.87
    Unbedachte Augenblickstaten im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Senats können vielmehr auch solche Vergehen sein, die in ihrer rechtlichen Bedeutung und den Folgen nicht genügend erwogen sowie in einer Phase der Gedankenverwirrung ausgeführt worden sind (Urteil vom 13. November 1975 - BVerwG 1 D 21.75 - ).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

    In mehreren Urteilen hat der Senat vielmehr eine Mahnung zur Bezahlung einer seit längerem fälligen Forderung (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 1 D 79.80 -) oder die Befürchtung ausreichen lassen, bei Nichterfüllung einer monatlichen Tilgungsrate werde das gesamte Darlehn zur Rückzahlung fällig (vgl. Urteil vom 9. März 1988 - BVerwG 1 D 86.87 -).
  • BVerwG, 19.12.2006 - 2 B 42.06

    Prognosebasis für die Einschätzung des Vorliegens eines schweren …

    Hierzu gibt es Beispiele aus der Rechtsprechung des 1. Disziplinarsenats (z.B. Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - BVerwGE 76, 145 ff.: Wiederholte Selbstmorddrohungen seitens eines persönlich nahestehenden Dritten - psychische Ausnahmesituation - führen zum Zugriff auf insgesamt 46 000 DM; Urteil vom 9. März 1988 - BVerwG 1 D 86.87 - juris: Drucksituation wegen Erreichens des Überziehungslimits und Besorgnis der Fälligstellung eines Ratenkredits mit seinem Gesamtbetrag bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung führt zum Zugriff auf 500 DM; Urteil vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 5.90 - BVerwGE 86, 336 ff.: Verzweiflung über die Auflösung des Verlöbnisses und den Auszug der Verlobten aus der gemeinsamen Wohnung als Auslöser für die Zugriffshandlung; Urteil vom 8. August 1995 - BVerwG 1 D 41.93 - juris: Drucksituation aufgrund wiederholter Gewaltandrohungen für die Beamtin und ihren Sohn zwecks Geldbeschaffung führt zur Briefberaubung).
  • OVG Saarland, 16.04.2008 - 7 A 141/08

    Disziplinarrecht; Zugriffsdelikt; Entfernung aus dem Dienst; Rangherabsetzung

    Er wird nach Überzeugung des Senats diese Chance durch äußerst korrekte Diensterfüllung nutzen vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 9.3.1988 - 1 D 86.87 -: in diesem Fall hatte ein Postbeamter als Kassenführer eine Einzahlung von 500, 00 EUR nicht mit der Hauptkasse verrechnet, sondern auf sein eigenes Konto gebucht; mit dem Geld bezahlte er im Vorgriff auf eine erwartete Erstattungsleistung der Krankenkasse in einer durch psychische Belastung infolge einer schweren Erkrankung der Ehefrau und durch eine unter anderem wegen der Finanzierung der Kommunionfeier seines Sohnes äußerst angespannte finanzielle Lage geprägten Situation eine fällige Rate auf einen Bankkredit, um die sofortige Fälligstellung der Restschuld zu vermeiden; die angemessene disziplinare Ahndung dieses Fehlverhaltens sah das BVerwG nicht in der Entfernung aus dem Dienst, sondern in einer Rangherabsetzung.
  • BVerwG, 22.03.1988 - 1 D 76.87

    Versetzung eines Bundesbahnassistenten in eine niedrigere Besoldungsgruppe wegen …

    Denn unbedachtes Handeln im Sinne der Rechtsprechung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daßüberlegt und konsequent vorgegangen wird (Urteil vom 9. März 1988 - BVerwG 1 D 86.87 -).
  • BVerwG, 28.05.1990 - 1 D 77.89

    Voraussetzungen für das Eingreifen von Milderungsgründen - Anforderungen an eine …

    Hierin unterscheidet sich der Sachverhalt maßgeblich von dem durch Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1988 - BVerwG 1 D 86.87 - bewerteten.
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