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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.08.1980 - 1 D 87.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3083
BVerwG, 20.08.1980 - 1 D 87.79 (https://dejure.org/1980,3083)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1980 - 1 D 87.79 (https://dejure.org/1980,3083)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1980 - 1 D 87.79 (https://dejure.org/1980,3083)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung einer Disziplinarmaßnahme

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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97

    Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des …

    Vom Ziel des Disziplinarrechts, die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern, können die Milderungsgründe nicht durch Kombination verschiedener Elemente beliebig erweitert werden (Urteil vom 20. August 1980 - BVerwG 1 D 87.79 - Urteil vom 29. November 1989 - BVerwG 1 D 7.89 - ).
  • BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 62.94

    Spielsucht pathologischer Natur als Grund für eine erhebliche Minderung der …

    Die Feststellung weiterer Tragbarkeit eines Beamten aus dem Zusammenwirken von Bestandteilen mehrerer Milderungsgründe, also aus einer Kumulation verschiedener Umstände, die jeder für sich ein Verbleiben im Dienst nicht rechtfertigen würden, wird von der Rechtsprechung des Senats bei Dienstvergehen, die grundsätzlich zur Höchstmaßnahme führen, abgelehnt (vgl. u.a. Urteil vom 29. November 1989 - BVerwG 1 D 7.89 - ; Beschluß vom 14. November 1986 - BVerwG 1 DB 50.86 - ; Urteil vom 20. August 1980 - BVerwG 1 D 87.79 - siehe auch Urteil vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 D 25.82 -).
  • BVerwG, 29.11.1989 - 1 D 7.89

    Strafgerichtliche Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue, fortgesetzter …

    Der Senat sieht weder Veranlassung, von dieser die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung berücksichtigenden ständigen Rechtsprechung abzugehen, noch dazu, die in seinem vom Bundesdisziplinargericht erwähnten Beschluß vom 14. November 1986 und bereits im Urteil vom 20. August 1980 - BVerwG 1 D 87.79 - beantwortete Frage erneut zu erörtern, wie es disziplinar zu bewerten wäre, wenn die anerkannten Milderungsgründe im Einzelfall jeweils nur teilweise gegeben wären; denn das Bundesdisziplinargericht hat nicht dargelegt, welche Elemente der vier Ausnahmegründe der Beamte für sich in Anspruch nehmen können soll, derartige Elemente sind auch nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 10.04.1984 - 1 D 65.83

    Disziplinarrechtliche Relevanz wiederholter Gelddiebstähle bei Gelegenheit der …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann eine seelische Zwangslage in diesem Sinne nur dann anerkannt werden, wenn sie durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses hervorgerufen worden und dieses Ereignis geeignet ist, einen seelischen Schock auszulösen, der seinerseits wieder zu einer schocktypischen Fehlreaktion geführt haben kann (vgl. Urteil vom 17. März 1982 - BVerwG 1 D 19.81 - Urteil vom 20. August 1981 - BVerwG 1 D 87.79 -) Weder das damals schon seit vielen Monaten anhängige Scheidungsverfahren noch der Unfall des damals elfjährigen Sohnes des Beamten können noch bis in den Oktober und November hinein zu Schockreaktionen geführt haben, ganz abgesehen davon, daß die Diebstahlshandlungen für einen so ausgelösten Schock nicht typisch sind.
  • BVerwG, 25.06.1986 - 1 D 79.85

    Beraubung und Vernichtung postlagernder Briefsendungen durch einen …

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kann eine solche Ausnahmesituation regelmäßig nur dann anerkannt werden, wenn sie durch den plötzlichen und unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses hervorgerufen wird, das entsprechend seiner Bedeutung für die Lebensverhältnisse des Betroffenen geeignet ist, einen seelischen Schock auszulösen, der seinerseits zu einer gerade für einen solchen Schock typischen Fehlhandlung führt (Urteil vom 17. März 1982 - BVerwG 1 D 19.81 - Urteil vom 20. August 1981 - BVerwG 1 D 87.79 - Urteil vom 27. Juli 1976 - BVerwG 1 D 31.76 - ).
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