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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.1988 - 1 D 89.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3443
BVerwG, 24.02.1988 - 1 D 89.87 (https://dejure.org/1988,3443)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1988 - 1 D 89.87 (https://dejure.org/1988,3443)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1988 - 1 D 89.87 (https://dejure.org/1988,3443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterschlagung von Nachnahmebeträgen, Zahlkartengebühren und Zustellgebühren - Fortgesetzte Unterschlagung in Tateinheit mit fortgesetztem Verwahrungsbruch - Vorliegen einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage - Festsetzung des Unterhaltsbeitrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 54 S. 1, 3, § 77 Abs. 1 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 382
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.09.1985 - 2 WD 63.84

    Veruntreuung dienstlicher Gelder - Absehen von Höchstmaßnahme - …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1988 - 1 D 89.87
    Ebensowenig bedarf es der Erörterung, ob entsprechend einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. September 1985 (BVerwGE 83, 52) im Gegensatz zu ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats eine besonders krasse Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten einen zusätzlichen Milderungsgrund schaffen könnte; denn eine Verletzung der Fürsorgepflicht kann hier nicht festgestellt werden: Die Deutsche Bundespost hat den Einbehalt der vollen Dienstbezüge nicht durch Mißachtung von bei Pfändungen und Abtretungen zu beachtenden Pfändungsgrenzen, sondern dadurch herbeigeführt, daß sie entsprechenden Einziehungsermächtigungen entsprach, die der Beamte dem Postspar- und Darlehensverein oder auch anderen Gläubigern zur Abgeltung von Schulden erteilt hatte.
  • BVerwG, 25.03.1987 - 1 D 136.86

    Vorenthaltung von amtlich anvertrautem Geld - Ausnahmen vom Grundsatz der …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1988 - 1 D 89.87
    Wer die sich hieraus ergebende Pflicht zur Ehrlichkeit verletzt und dadurch das an Effektivität und Sparsamkeit orientierte Funktionieren des öffentlichen Dienstes gefährdet, muß daher mit der einseitigen Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 25. März 1987 - 1 D 136.86 -).
  • BVerwG, 07.02.1989 - 1 D 21.88

    Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten durch die …

    Wer die sich hieraus ergebende Pflicht zur Ehrlichkeit verletzt und dadurch das an Effektivität und Sparsamkeit orientierte Funktionieren des öffentlichen Dienstes gefährdet, muß daher mit der einseitigen Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 24. Februar 1988 - BVerwG 1 D 89.87 -).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 1 D 48.95

    Disziplinarrechtliche Folgen bei Veruntreuung von Nachnahmebeträgen und …

    Ein solches Verschulden liegt dann vor, wenn die Notlage durch eine vorwerfbare Lebensweise oder Wirtschaftsführung, z.B. durch überflüssige Aufwendungen, Schenkungen ohne Rechtspflicht (vgl. Urteil vom 24. Februar 1988 - BVerwG 1 D 89.87 - Urteil vom 9. Mai 1995 - BVerwG 1 D 17.94 - Urteil vom 26. November 1986 - BVerwG 1 D 89.86 -) mitverursacht worden ist.
  • BVerwG, 25.04.1989 - 1 D 32.88
    Wer die sich hieraus ergebende Pflicht zur Ehrlichkeit verletzt und dadurch das an Effektivität und Sparsamkeit orientierte Funktionieren des öffentlichen Dienstes gefährdet, muß daher mit der einseitigen Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 24. Februar 1988 - BVerwG 1 D 89.87 -).
  • BVerwG, 22.03.1988 - 1 D 76.87

    Versetzung eines Bundesbahnassistenten in eine niedrigere Besoldungsgruppe wegen …

    Zutreffend hat das Bundesdisziplinargericht ausgeführt, daß ein Beamter, der sich an den ihm zugänglichen oder anvertrauten dienstlichen Gütern oder Geldern vergreift, das von seiner Verwaltung in ihn gesetzte Vertrauen derart nachhaltig zerstört, daß er grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 24. Februar 1988 - BVerwG 1 D 89.87 - m.w.N.).
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