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| BVerwG, 24.02.1981 - 1 D 9.80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 22.09.1982 - 1 D 103.81 Sonst ist je nach den Umständen des Einzelfalles auf Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt (vgl. Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 D 7.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 136 = BVerwGE 63, 334]; Urteil vom 24. Februar 1981 - BVerwG 1 D 9.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 161]) oder auf Gehaltskürzung (vgl. Urteil vom 12. Mai 1981 - BVerwG 1 D 6.80 - [BVerwG Dok.Ber B 1981, 220]; Urteil vom 14. Januar 1982 - BVerwG 1 D 15.81 -) erkannt worden.
- BVerwG, 29.06.1982 - 1 D 41.81
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst und Zubilligung eines befristeten …
Denn abgesehen davon, daß die Schwere einer Schädigung des allgemeinen Ansehens des Beamtentums durch unredliches Verhalten des einzelnen Beamten nicht mit bindender Wirkung für die Gerichte vom jeweiligen Vorgesetzten beurteilt werden kann, ist es allein Sache der Disziplinargerichte, darüber zu befinden, ob der eines schweren Dienstvergehens überführte Beamte noch vertrauenswürdig ist (Urteil vom 24. Februar 1981 - BVerwG 1 D 9.80 - [BVerwG Dok. Ber. B 1981, 161]). - BVerwG, 22.09.1982 - 1 D 111.81
Verstoß gegen die Pflicht zur uneigennützigen Verwaltung des Amtes - …
Urteil vom 24. Februar 1981 - BVerwG 1 D 9.80 - (BVerwG Dok. Ber. B 1981, 161) = falsche Spesenabrechnungen = Degradierung wegen langer Dauer des Mißverhaltens;.
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