Rechtsprechung
| BVerwG, 12.06.1985 - 1 D 9.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Betrug und Urkundenfälschung außerhalb des Dienstes Ruhestandsbeamter - Aberkennung des Ruhegehalts - Milderung der grundsätzlich verwirkten Disziplinarmaßnahme nach dem Eintritt des Täters in den Ruhestand nach dem Dienstvergehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 08.11.1984 - VII VL 82/84
- BVerwG, 12.06.1985 - 1 D 9.85
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71
Disziplinarrecht
Er beeinträchtigt damit sowohl sein Ansehen als auch das der Beamtenschaft und setzt sich dadurch auch erheblichen Zweifeln in seine Vertrauenswürdigkeit gegenüber dem Dienstherrn aus (vgl. BVerwG v. 12.6.1985 - 1 D 9/85 - juris; v. 18.2.1986 - 1 D 124/85 - juris; v. 10.3.1992 - 1 D 50/91 - juris; v. 8.9.1997 - 1 D 32/96 - juris; v. 8.3.2005 - 1 D 15/04 - juris; BayVGH v. 23.3.2011 - 16b D 10.2447 - juris).Erschwernisgründe können sich z.B. aus Anzahl und Häufigkeit der Betrugshandlungen, der Höhe des Schadens, der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sowie daraus ergeben, dass die Betrugshandlungen im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichem disziplinarischem Eigengewicht wie z.B. Urkundenfälschungen stehen (BVerwG v. 12.6.1985 - 1 D 9/85 - juris; v. 18.2.1986 - 1 D 124/85 - juris; v. 10.3.1992 - 1 D 50/91 - juris; v. 8.9.1997 - 1 D 32/96 - juris; v. 8.3.2005 - 1 D 15/04 - juris; v. 10.9.2010 - 2 B 97.09- juris).
- BVerwG, 05.08.1986 - 1 D 176.85
Beamtenrecht - Disziplinarverfahren - Bindungswirkung gerichtlicher …
Ein Beamter, der außerhalb des Dienstes sich fortgesetzt oder wiederholt handelnd des Betruges schuldig macht, verletzt damit, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht hat (zuletzt Urteil vom 12. Juni 1985 - BVerwG 1 D 9.85 - mit weiteren Nachweisen), die ihm nach § 54 Satz 3 BBG obliegende Pflicht, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert, in besonderem Maße. - BVerwG, 06.05.1992 - 1 D 7.91
Außerdienstlicher Betrug - Verletzung von Dienstvorschriften - Ausnahme vom …
Wer sich diesen Anforderungen, wenn auch nur im außerdienstlichen Bereich, nicht gewachsen zeigt, erschüttert mithin das Vertrauen der Verwaltung in seine Redlichkeit und Ehrlichkeit, das nach der Legaldefinition des Gesetzes (§ 2 Abs. 1 BBG) die Grundlage des Beamtenverhältnisses bildet (vgl. Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 1 D 105.83 - Urteil vom 12. Juni 1985 - BVerwG 1 D 9.85 ; Urteil vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 129.85 -).
- BVerwG, 10.03.1992 - 1 D 50.91
Entfernung aus dem Dienst bei einer Beteiligung eines Beamten außerhalb seines …
Daher entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in schweren Fällen außerdienstlichen Betruges grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst zu erkennen und nur in minder schweren Fällen eine geringere Disziplinarmaßnahme zu verhängen ist (vgl. z.B. Urteile vom 5. Juni 1984 - BVerwG 1 D 105.83 -, vom 12. Juni 1985 - BVerwG 1 D 9.85 - und vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 129.85 -). - BVerwG, 09.07.1996 - 1 D 43.95 Wer sich außerhalb des Dienstes schwerwiegender Betrügereien schuldig macht, erschüttert mithin das Vertrauen der Verwaltung in seine Redlichkeit und Ehrlichkeit im allgemeinen nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage, das sich nicht nur nach der Legaldefinition des Gesetzes (§ 2 Abs. 1 BBG), sondern auch als Folge der für den ordnungsgemäßen Ablauf der öffentlichen Verwaltung bestehenden Erfordernisse als ein Treue- und damit Vertrauensverhältnis darstellt (vgl. Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 -, Urteil vom 13. Juli 1994 - BVerwG 1 D 56.93 -, Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - , Urteil vom 12. Juni 1985 - BVerwG 1 D 9.85 - ).
- BVerwG, 13.07.1994 - 1 D 56.93 Wer sich außerhalb des Dienstes schwerwiegender Betrügereien schuldig macht, erschüttert mithin das Vertrauen der Verwaltung in seine Redlichkeit und Ehrlichkeit im allgemeinen nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage, das sich nicht nur nach der Legaldefinition des Gesetzes (§ 2 Abs. 1 BBG), sondern auch als Folge der für den ordnungsgemäßen Ablauf der öffentlichen Verwaltung bestehenden Erfordernisse als ein Treue- und damit Vertrauensverhältnis darstellt (vgl. Urteil vom 12. Juni 1985 - BVerwG 1 D 9.85 - ).
- BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00
Dienstvergehen wegen Nachgehen einer ungenehmigten Nebentätigkeit und …
In schweren Fällen des außerdienstlich begangenen Betrugs hat der Senat jedoch grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst erkannt (vgl. Urteil vom 12. Juni 1985 - BVerwG 1 D 9.85, BVerwG DokBer B 1985, 263). - BVerwG, 29.04.1986 - 1 D 129.85 Der erkennende Senat hat auf dem Boden dieser Erkenntnis in schwereren Fällen außerdienstlich begangenen Betruges deshalb grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst erkannt und nur bei minderschwerem Versagen eine geringere Disziplinarmaßnahme ausgesprochen (zuletzt Urteil vom 12. Juni 1985 - BVerwG 1 D 9.85 - mit weiteren Nachweisen).
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