Rechtsprechung
| BVerwG, 07.08.1991 - 1 D 9.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beamter der Deutschen Bundespost - Fortgesetzte Untreue in Tateinheit mit Urkundenfälschung als Dienstvergehen - Dienstentfernung in Regelrechtsprechung - Ausnahme bei unausweichlich unverschuldeter finanziellen Notlage - Verletzung der Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit - ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 12.12.1990 - IX VL 27/90
- BVerwG, 07.08.1991 - 1 D 9.91
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 08.06.1983 - 1 D 112.82
Strafverfahren - Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Grundsatz der …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1991 - 1 D 9.91
Wenn das Vertrauen, das notwendige Grundlage für den Fortbestand eines Beamtenverhältnisses ist, als restlos zerstört gilt, kann es nicht unverhältnismäßig sein, den Beamten aus dem Dienst zu entfernen (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwGE 76, 87 undUrteil vom 5. Oktober 1988 - BVerwG 1 D 124.87 - ). - BVerwG, 28.11.1989 - 1 D 8.89
Strafgerichtliche Verurteilung wegen Untreue, Urkundenunterdrückung und …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1991 - 1 D 9.91
Das nimmt der Senat etwa dann an, wenn dem Beamten und seiner Familie nicht mehr das notwendige Geld zum Lebensunterhalt bleibt, z.B. dann, wenn er weniger zum Leben hat, als ihm nach den Sozialhilfesätzen zustehen würde (vgl.Urteil vom 28. November 1989 - BVerwG 1 D 8.89 - ). - BVerwG, 05.10.1988 - 1 D 124.87
Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1991 - 1 D 9.91
Wenn das Vertrauen, das notwendige Grundlage für den Fortbestand eines Beamtenverhältnisses ist, als restlos zerstört gilt, kann es nicht unverhältnismäßig sein, den Beamten aus dem Dienst zu entfernen (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwGE 76, 87 undUrteil vom 5. Oktober 1988 - BVerwG 1 D 124.87 - ). - BVerwG, 29.05.1991 - 1 D 85.90
Straffälligkeit eines Zustellbeamten der Deutschen Bundespost - Unterschlagung …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1991 - 1 D 9.91
Zutreffend hat das Bundesdisziplinargericht ausgeführt, daß ein Beamter, der sich an ihm amtlich anvertrautem Geld aus materiell-egoistischen Motiven vergreift, um es für sich zu verbrauchen, sich grundsätzlich vertrauensunwürdig macht und aus dem Dienst entfernt werden muß (st. Rspr., vgl. zuletztUrteil vom 29. Mai 1991 - BVerwG 1 D 85.90 -).
- BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96
Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verurteilung wegen Untreue und Urkundenfälschung …
Ihnen verblieb deshalb ein Geldbetrag, der erheblich über den Sozialhilfesätzen lag, an denen sich der Senat für die Annahme einer existenzbedrohenden Notlage orientiert (z.B. Urteil vom 25. November 1992 - BVerwG 1 D 44.91 - Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 9.91 -). - BVerwG, 03.09.1991 - 1 D 15.91
Diebstahl eines Päckchens aus dem Lagerraum des Postamtes, bei dem der Beamte …
Es entspricht auch ständiger Rechtsprechung, daß gute dienstliche Leistungen und selbst jahrelange tadelfreie Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst das Absehen von der Höchstmaßnahme bei Kernpflichtverletzungen nicht rechtfertigen können (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 9.91 -). - BVerwG, 09.05.1995 - 1 D 17.94
Veruntreuung von Nachnahmebeträgen und von Paketzustellungsentgelten durch einen …
Der danach verbleibende Betrag überstieg die Regelsätze der Sozialhilfe, an denen sich der Senat für die Annahme einer finanziellen Notlage orientiert (z.B. Urteil vom 25. November 1992 - BVerwG 1 D 44.91 - Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 9.91 -).
- BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 29.95
Strafgerichtliche Verurteilung eines Beamten (Paketzusteller eines Postamts) …
Für die Annahme einer wirtschaftlichen Notlage orientiert sich der Senat an den Sozialhilfesätzen (z.B. Urteil vom 25. November 1992 - BVerwG 1 D 44.91 - Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 9.91 -). - BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 37.95 Auch bei Berücksichtigung eines krankheitsbedingten Mehrbedarfs infolge der Alkoholabhängigkeit des Beamten standen damit dem kinderlosen Ehepaar weit mehr Mittel zur Verfügung, als ihrem Bedarf nach den Sozialhilfesätzen entsprach, an denen sich der Senat zur Feststellung einer finanziellen, existenzbedrohenden Notlage orientiert (Urteil vom 25. November 1992 - BVerwG 1 D 44.91 - Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 9.91 -).
- BVerwG, 23.10.1991 - 1 D 79.90
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder eine lange Dienstzeit, noch günstige Beurteilungen, noch die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht ein Absehen von der Höchstmaßnahme rechtfertigen können (vgl. Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 9.91 -). - BVerwG, 23.06.1993 - 1 D 21.92
Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis - Verhängung der Höchstmaßnahme …
Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung des Senats, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder eine lange Dienstzeit, noch die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht, noch die Folgen einer Entfernung aus dem Dienst, für die der Beamte im übrigen selbst verantwortlich ist, ein Absehen von der Höchstmaßnahme rechtfertigen können (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 22.91 -, Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 9.91 -). - BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 22.91
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst nach einer Verurteilung wegen …
Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder eine lange Dienstzeit noch günstige Beurteilungen, noch die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht ein Absehen von der Höchstmaßnahme rechtfertigen können (vgl. Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 9.91 -). - BVerwG, 11.08.1992 - 1 D 62.91
Verurteilung eines Paketzustellers wegen fortgesetzter Unterschlagung von …
Es entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder eine lange Dienstzeit noch günstige Beurteilungen, noch die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht ein Absehen von der Höchstmaßnahme rechtfertigen können (vgl. Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 9.91 -).
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