Rechtsprechung
| BVerwG, 11.03.1987 - 1 D 90.86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer rechtskräftigen Verurteilung als Dienstvergehen - Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst und der Unterhaltskürzung - Disziplinarmaßnahmen wegen des Betruges eines Beamten in der Gepäckabfertigung - Anforderungen an die Wertung einer Tat ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 26.06.1986 - XVI VL 35/86
- BVerwG, 11.03.1987 - 1 D 90.86
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.07.1980 - 1 D 65.79
Bindungswirkung von Strafurteilen - Räuberischer Diebstahl - Disziplinare Wertung …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1987 - 1 D 90.86
Deshalb muß auch regelmäßig im Disziplinarverfahren der Ausgang eines sachgleichen Strafverfahrens abgewartet werden (§ 17 Abs. 1 BDO), womit zugleich das Ziel verfolgt wird, widersprechende Entscheidungen zu vermeiden (BVerwGE 73, 31 [BVerwG 22.07.1980 - 1 D 65/79]; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 D 156.85 - ). - BVerwG, 13.05.1986 - 1 D 156.85
Auszug aus BVerwG, 11.03.1987 - 1 D 90.86
Deshalb muß auch regelmäßig im Disziplinarverfahren der Ausgang eines sachgleichen Strafverfahrens abgewartet werden (§ 17 Abs. 1 BDO), womit zugleich das Ziel verfolgt wird, widersprechende Entscheidungen zu vermeiden (BVerwGE 73, 31 [BVerwG 22.07.1980 - 1 D 65/79]; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 D 156.85 - ). - BVerwG, 08.08.1984 - 1 D 48.84
Auszug aus BVerwG, 11.03.1987 - 1 D 90.86
Ein solchermaßen treuwidrig handelnder Beamter ist vertrauensunwürdig und kann deshalb nicht im Dienst belassen werden (ständige Rechtsprechung; Urteil vom 8. August 1984 - BVerwG 1 D 48.84 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 29.11.1989 - 1 D 71.88
Disziplinarverfahren - Lösungsmöglichkeit - Strafgerichtliche …
Nur dies soll durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit, daß das Geschehen objektiv oder subjektiv auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluß nicht aus (ständige Rechtsprechung; zuletzt Urteile vom 8. Juni 1989 - BVerwG 1 D 83.88 -, vom 12. April 1989 - BVerwG 1 D 120.87 - und vom 11. März 1987 - BVerwG 1 D 90.86 - Bayerischer VGH, Urteil vom 25. März 1987 - 16 B 86.03693 -). - BVerwG, 06.12.1988 - 1 D 7.88
Wiederholter Diebstahl geringwertiger Gegenstände außerhalb des Dienstes durch …
Das aber wäre weder mit dem Begriff gesetzlicher Bindung noch dem Gesichtspunkt vereinbar, daß die Disziplinargerichte keine Überprüfungsinstanz für Strafurteile sind (ständige Rechtsprechung; Urteile vom 11. März 1987 - BVerwG 1 D 90.86 - und vom 27. April 1988 - BVerwG 1 D 67.87 -). - BVerwG, 03.05.1988 - 1 D 144.87 Der Hinweis des Beamten, er habe einige Kopfverletzungen erlitten, kann nicht zu so erheblichen Zweifeln führen, daß ein Lösungsbeschluß nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO ergehen könnte (vgl. zu den Voraussetzungen eines Lösungsbeschlusses: BVerwGE 73.31 , ferner Urteil vom 11. März 1987 - BVerwG 1 D 90.86 -, ständige Rechtsprechung).
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