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| BVerwG, 12.12.1979 - 1 D 96.78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 18.04.1985 - 1 D 156.84
Disziplinarrecht - Konkurrenz mit Strafe - Beamter - Verkehrsunfallflucht - …
Eine Verkehrsunfallflucht ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat (BVerwGE 33, 113; Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 96.78 - = ZBR 1980, 382 = BVerwG Dok. Ber. B 1980, 65 mit weiteren Nachweisen), regelmäßig Zeichen einer verantwortungslosen Haltung eines Kraftfahrers, der sich auf diese Weise nicht nur der Feststellung seiner Person und einer möglichen Bestrafung, sondern auch den berechtigten Ansprüchen des Geschädigten entzieht und es darauf ankommen läßt, daß der Halter des beschädigten Fahrzeugs aus eigenen Mitteln den Schaden bezahlt, dessen Entstehung er nicht verschuldet hat. - BVerwG, 18.04.1985 - 1 D 61.84
Unfallflucht außerhalb des Dienstes eines Beamten der Deutschen Bundespost - …
Denn Verkehrsunfallflucht ist, worauf der Senat wiederholt hingewiesen hat (BVerwGE 33, 113; Urteile vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 96.78 - <ZBR 1980, 382>; vom 4. Juni 1984 - BVerwG 1 D 6.84 - und vom 26. März 1985 - BVerwG 1 D 83.84 -), in aller Regel Zeichen einer verantwortungslosen Haltung eines Kraftfahrers, der sich auf diese Weise nicht nur der Feststellung seiner Person und einer möglichen Bestrafung, sondern auch den berechtigten Ansprüchen von Geschädigten entzieht und es darauf ankommen läßt, daß Verletzte ohne notwendige sofortige Hilfe bleiben oder Geschädigte ihren Schaden selbst tragen müssen, obwohl sie zum Entstehen des Schadens nichts beigetragen haben. - BVerwG, 21.07.1986 - 1 D 162.85
Postbeamter im Zustelldienst - Unfallflucht mit einem Dienstkraftfahrzeug - …
Eine Verkehrsunfallflucht ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat (BVerwGE 33, 113;Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 96.78 - = ZBR 1980, 382 = BVerwG Dok.Ber.B 1980, 65 mit weiteren Nachweisen), regelmäßig Zeichen einer verantwortlungslosen Haltung eines Kraftfahrers, der sich auf diese Weise nicht nur der Feststellung seiner Person und einer möglichen Bestrafung, sondern auch den berechtigten Ansprüchen des Geschädigten entzieht und es darauf ankommen läßt, daß der Halter des beschädigten Fahrzeugs aus eigenen Mitteln den Schaden bezahlt, dessen Entstehung er nicht verschuldet hat. - BVerwG, 04.06.1984 - 1 D 6.84
Disziplinarrechtliche Relevanz einer Unfallflucht außerhalb des Dienstes - …
Eine Verkehrsunfallflucht ist, wie der Senat wie derholt entschieden hat (BVerwGE 33, 113; Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 96.78 - [ZBR 1980, 382 - BVerwG Dok.Ber. B 1960, 65] mit weiteren Hinweisen), stets Zeichen einer verantwortungslosen Haltung eines Kraftfahrers, der sich auf diese Weise nicht nur der Feststellung seiner Person und einer möglichen Bestrafung, sondern auch den berechtigten Ansprüchen des Geschädigten entzieht und es darauf ankommen läßt, daß der Halter des beschädigten Fahrzeugs aus eigenen Mitteln den Schaden bezahlt, dessen Entstehung er nicht verschuldet hat.
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