Rechtsprechung
| BVerwG, 22.01.1997 - 1 D 96.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rückfall in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit wegen Erfolglosigkeit der vorangegangenen Entziehungskur - Verschulden der Zurruhesetzung infolge vorzeitiger Dienstunfähigkeit
Verfahrensgang
- BDiszG, 25.09.1995 - VI VL 3/95
- BVerwG, 22.01.1997 - 1 D 96.95
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.06.1992 - 1 D 76.90
Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 1 D 96.95
Wichtige Indizien hierfür sind u.a. Verlauf und Ergebnis der Therapie sowie die Dauer der anschließenden Abstinenzphase, wobei sich nach der Rechtsprechung des Senats der Erfolg einer Kur nicht aus einer bestimmten, zeitlich festgelegten Dauer alkoholischer Enthaltsamkeit ergibt (Urteil vom 16. Juni 1992 - BVerwG 1 D 76.90 - ).
- BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 58.96
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen wegen Herbeiführung einer Heroinabhängigkeit
Nach den vom Senat zur Vorwerfbarkeit eines Rückfalls in eine Alkoholsuchterkrankung entwickelten Rechtsprechungsgrundsätzen (vgl. etwa Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 1 D 96.95 -) ist unter anderem erforderlich, daß dieser Rückfall nach einer zuvor erfolgreichen Entzugstherapie eingetreten ist, der Beamte also in der Lage war, alkoholabstinent zu leben. - BVerwG, 16.09.1998 - 1 D 64.96
Aufhebung eines Disziplinarurteils gegen einen Postzustellungebeamten in der …
Wie dem Senat aus anderen Disziplinarverfahren bekannt ist (vgl. z.B. Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 1 D 96.95), neigen Alkoholabhängige dazu, ihre Krankheit zu verheimlichen und zu verharmlosen sowie entsprechende Anzeichen Dritten gegenüber in einem "milderen Licht" erscheinen zu lassen. - BVerwG, 13.08.1997 - 1 D 82.96
Vorliegen eines Dienstvergehens - Rückfall eines alkoholkranken Beamten - …
Wichtige Indizien hierfür sind unter anderem Verlauf und Ergebnis der Therapie sowie die Dauer der anschließenden Abstinenzphase, wobei sich nach der Rechtsprechung des Senats der Erfolg einer Kur nicht aus einer bestimmten, zeitlich festgelegten Dauer alkoholischer Enthaltsamkeit ergibt (Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 1 D 96.95 - vgl. auch Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 1 D 75.96 -).
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