Rechtsprechung
| BVerwG, 12.09.2000 - 1 D 96.97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtliche Folgen des unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst für einen Beamten - Wirkungen eines sinngemäßen Entgegentretens der sachlichen Richtigkeit von Feststellungen in einer gerichtlichen Entscheidung auf die gerichtliche Bindung an diese Feststellungen - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 20.08.1997 - X VL 13/97
- BVerwG, 19.01.1999 - 1 D 96.97
- BVerwG, 12.09.2000 - 1 D 96.97
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.04.2000 - 1 D 12.99
Fernmeldebeamter des mittleren Dienstes; unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst (über …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2000 - 1 D 96.97
Die in den Verlustfeststellungsbescheiden vom 26. September 1995 und 30. Mai 1996 getroffenen tatsächlichen Feststellungen können der Berufungsentscheidung ebenfalls nicht - gemäß § 18 Abs. 2 BDO - zugrunde gelegt werden, da der Ruhestandsbeamte der sachlichen Richtigkeit der dortigen Feststellungen zum subjektiven Tatbestand eines unerlaubten Fernbleibens vom Dienst mit seiner Berufungsbegründung sinngemäß entgegentritt (vgl. dazu Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 1 D 12.99 - m.w.N.). - BVerwG, 18.11.1996 - 1 DB 1.96
Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Zustellung der Einleitungsverfügung, …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2000 - 1 D 96.97
Das förmliche Disziplinarverfahren ist durch die Verfügung des Leiters der Dienststelle ... des Bundeseisenbahnvermögens vom 27. Dezember 1995, dem damaligen Verteidiger des Ruhestandsbeamten am 8. März 1996 zugestellt, wirksam eingeleitet worden (§ 33 BDO; vgl. dazu Beschluss vom 18. November 1996 - BVerwG 1 DB 1, 96 -NVwZ-RR 1998, 47> m.w.N.). - BVerwG, 20.06.1995 - 1 D 11.92
Aberkennung von Ruhegehalt wegen grob fahrlässigen Rückfalls in eine …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2000 - 1 D 96.97
Der Senat ist jedoch der Auffassung, dass der Ruhestandsbeamte weder im Zeitpunkt der Zustellung der Einleitungsverfügung noch im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Hauptverhandlung - das Bundesdisziplinargericht hatte in Abwesenheit des selbst zur Verhandlung geladenen Ruhestandsbeamten entschieden (vgl. § 72 Abs. 1 Satz 1 BDO) - verhandlungs- und damit prozessunfähig war und deshalb (noch) keines beamteten Betreuers bedurfte (vgl. dazu Beschluss vom 20. Juni 1995 - BVerwG 1 D 11.92 -- BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 80.08
Verhandlungsfähigkeit; Durchführungsgrundsatz; rechtliches Gehör; faires …
Verhandlungsfähigkeit des Beamten setzt allerdings nicht notwendig die Fähigkeit voraus, selbst Argumentations- und Verhandlungsstrategien zu entwickeln, weil dies in erster Linie Aufgabe eines Prozessbevollmächtigten ist (Urteil vom 12. September 2000 - BVerwG 1 D 96.97 - juris Rn. 10 …und Beschluss vom 25. Januar 2001 - BVerwG 1 D 31.99 - juris Rn. 6). - VG Trier, 03.02.2016 - 3 K 2619/15
Dienstentfernung Polizeibeamter
Verhandlungsfähigkeit des Beamten setzt allerdings nicht notwendig die Fähigkeit voraus, selbst Argumentations- und Verhandlungsstrategien zu entwickeln, weil dies in erster Linie Aufgabe eines Prozessbevollmächtigten ist (BVerwG, Urteil vom 12. September 2000 - 1 D 96.97 -, Beschluss vom 25. Januar 2001 - 1 D 31.99 -, juris).
- BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 80.08
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 19.01.1999 - 1 D 96.97 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erstattung eines Gutachtens
Verfahrensgang
- BDiszG, 20.08.1997 - X VL 13/97
- BVerwG, 19.01.1999 - 1 D 96.97
- BVerwG, 12.09.2000 - 1 D 96.97
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".