Rechtsprechung
| BVerwG, 25.11.1986 - 1 D 97.86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen eines festgestellten Dienstvergehens - Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit eines Postbeamten beim Umgang mit anvertrautem Geld
Verfahrensgang
- BDiszG, 24.07.1986 - III VL 20/86
- BVerwG, 25.11.1986 - 1 D 97.86
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 11.04.1978 - 1 D 28.77
Geheimdienstliche Agententätigkeit - Verletzung von Amtspflichten - Bemessung der …
Auszug aus BVerwG, 25.11.1986 - 1 D 97.86
Das widerspräche, wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat (Beschluß vom 14. November 1986 - BVerwG 1 DB 50.86 -, ferner BVerwGE 73, 290, siehe auch Urteil vom 9. Juni 1982 - BVerwG 1 D 100.81 - und BVerwGE 63, 26 [BVerwG 11.04.1978 - BVerwG 1 D 28.77] ), dem Zweck des Disziplinarrechts, das frei von Vergeltungs- oder Sühnegedanken allein der Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes dient und damit reinigende oder erzieherische Disziplinarmaßnahmen nur unter Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Beamten im Hinblick darauf zuläßt, ob er angesichts seiner Persönlichkeit für den öffentlichen Dienst noch tragbar ist oder gegebenenfalls erzieherischer Einwirkung bedarf. - BVerwG, 10.11.1981 - 1 D 96.80
Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen der Begehung von Straftaten - …
Auszug aus BVerwG, 25.11.1986 - 1 D 97.86
Das widerspräche, wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat (Beschluß vom 14. November 1986 - BVerwG 1 DB 50.86 -, ferner BVerwGE 73, 290, siehe auch Urteil vom 9. Juni 1982 - BVerwG 1 D 100.81 - und BVerwGE 63, 26 [BVerwG 11.04.1978 - BVerwG 1 D 28.77] ), dem Zweck des Disziplinarrechts, das frei von Vergeltungs- oder Sühnegedanken allein der Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes dient und damit reinigende oder erzieherische Disziplinarmaßnahmen nur unter Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Beamten im Hinblick darauf zuläßt, ob er angesichts seiner Persönlichkeit für den öffentlichen Dienst noch tragbar ist oder gegebenenfalls erzieherischer Einwirkung bedarf. - BVerwG, 09.06.1982 - 1 D 100.81
Veruntreuung amtlich anvertrautes Geld - Dienstentfernung - Wiedergutmachung
Auszug aus BVerwG, 25.11.1986 - 1 D 97.86
Das widerspräche, wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat (Beschluß vom 14. November 1986 - BVerwG 1 DB 50.86 -, ferner BVerwGE 73, 290, siehe auch Urteil vom 9. Juni 1982 - BVerwG 1 D 100.81 - und BVerwGE 63, 26 [BVerwG 11.04.1978 - BVerwG 1 D 28.77] ), dem Zweck des Disziplinarrechts, das frei von Vergeltungs- oder Sühnegedanken allein der Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes dient und damit reinigende oder erzieherische Disziplinarmaßnahmen nur unter Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Beamten im Hinblick darauf zuläßt, ob er angesichts seiner Persönlichkeit für den öffentlichen Dienst noch tragbar ist oder gegebenenfalls erzieherischer Einwirkung bedarf. - BVerwG, 14.11.1986 - 1 DB 50.86
Auszug aus BVerwG, 25.11.1986 - 1 D 97.86
Das widerspräche, wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat (Beschluß vom 14. November 1986 - BVerwG 1 DB 50.86 -, ferner BVerwGE 73, 290, siehe auch Urteil vom 9. Juni 1982 - BVerwG 1 D 100.81 - und BVerwGE 63, 26 [BVerwG 11.04.1978 - BVerwG 1 D 28.77] ), dem Zweck des Disziplinarrechts, das frei von Vergeltungs- oder Sühnegedanken allein der Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes dient und damit reinigende oder erzieherische Disziplinarmaßnahmen nur unter Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Beamten im Hinblick darauf zuläßt, ob er angesichts seiner Persönlichkeit für den öffentlichen Dienst noch tragbar ist oder gegebenenfalls erzieherischer Einwirkung bedarf. - BVerwG, 24.06.1986 - 1 D 17.86
Zurückweisung einer Berufung - Verpflichtung eines Beamten zu achtungswürdigem …
Auszug aus BVerwG, 25.11.1986 - 1 D 97.86
Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats und aller Disziplinargerichte von Bund und Ländern nicht Beamter bleiben (zuletzt Urteil vom 24. Juni 1986 - BVerwG 1 D 17.86).
- BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87
Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung …
Er hat das mit der Erwägung gerechtfertigt, daß die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses dann vom Zufall der Entdeckung abhinge, was gegen den Grundsatz verstieße, die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses unabhängig von Vergeltungs- und Sühnedenken allein von der Bewertung der Gesamtpersönlichkeit des Täters abhängig zu machen (vgl. Urteile vom 10. November 1981 - BVerwG 1 D 96.80 = BVerwGE 73, 290 -, 9. Juni 1982 - BVerwG 1 D 100.81 -, 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 70.83 = Dok.Ber.B 1984, 119 -, vom 25. November 1986 - BVerwG 1 D 97.86 - sowie Beschluß vom 14. November 1986 - BVerwG 1 DB 50.86 = ZBR 1987, 90 = Dok.Ber.B 1987, 11). - BVerwG, 14.01.1987 - 1 D 77.86 Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Grundlage zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen, das ausdrücklich als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis bezeichnet und entsprechend inhaltlich ausgestattet ist; § 2 Abs. 1 BBG (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 25. November 1986 - BVerwG 1 D 97.86 -).
- BVerwG, 13.01.1987 - 1 D 52.86
Tätigkeit als Postbeamter - Angemessenheit der disziplinaren Höchstmaßnahme der …
Unter beiden Gesichtspunkten lassen sich disziplinare Maßnahmen nur bei Würdigung der Persönlichkeit des betroffenen Beamten und nicht nach davon losgelösten, objektiven und rein zufälligen Umständen rechtfertigen oder ausschließen, schwerer oder milder bemessen (vgl. Urteil vom 25. November 1986 - BVerwG 1 D 97.86 - m.w.N.). - BVerwG, 26.08.1987 - 1 D 9.87
Verurteilung eines Beamten wegen Unterschlagung in Tateinheit mit Untreue - …
Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats und aller Disziplinargerichte von Bund und Ländern nicht Beamter bleiben (zuletzt Urteil vom 25. November 1986 - BVerwG 1 D 97.86 -).
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