Rechtsprechung
| BVerwG, 28.06.1988 - 1 D 99.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Restlose Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamtem - Gerichtliche Bedeutung einer Wiedergutmachungsabsicht - Öffentlichrechtliches Dienstverhältnis und Treueverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 14.05.1987 - III VL 13/87
- BVerwG, 28.06.1988 - 1 D 99.87
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87
Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1988 - 1 D 99.87
Dem Beamten kommen jedoch die Grundsätze zugute, die der Senat in seinem Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - aufgestellt hat: Wer, wie der Beamte in dem hier gegebenen Fall, seinen von Anfang an vorhandenen oder doch später gefaßten Wiedergutmachungswillen vor Entdeckung der Tat verwirklicht, offenbart damit Persönlichkeitselemente, die auch in ihrem ethisch-moralischen Gewicht in einem solchen Ausmaß einer günstigeren Be urteilung Raum lassen, daß je nach den Umständen des Einzelfalls oder auch den Motiven des Täters die Erwartung gerechtfertigt erscheint, bei fortgesetzter ungetrübter Zusammenarbeit werde sich das dem Beamtenverhältnis innewohnende ungeschmälerte gegenseitige Verttrauensverhältnis wiederherstellen lassen.
- BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 13.04
Postbeamter des mittleren Dienstes; Untreue zum Nachteil des Dienstherrn durch …
Bereits mit Urteil vom 28. Juni 1988 - BVerwG 1 D 99.87 - hat der Senat die Auffassung vertreten, dass mit dem Begriff der Fähigkeit zu alsbaldigem Schadensausgleich weder ein bestimmtes Zeitmaß umschrieben noch mit ihm eine Höchstdauer festgelegt werden sollte; es sollte lediglich nur ein Merkmal in zeitlicher Hinsicht fixiert werden, das die Möglichkeit zur Abgrenzung von Vermutungen und Erwartungen bietet, die letztlich ohne realen Hintergrund und deshalb zu vage sind. - BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche …
B 1988, 135), vom 28. Juni 1988 - BVerwG 1 D 99.87 - und vom 21. September 1988 - BVerwG 1 D 134.87 - (BVerwG Dok.Ber. B 1988.305) anerkannte sowie in dem Urteil vom 28. November 1989 - BVerwG 1 D 29.89 - (BVerwG Dok.Ber. B 1990, 39) auf die Fälle von dem Täter nicht bewußter Entdeckung der Tat erstreckte weitere Milderungsgrund der Wiedergutmachung davor ist ebenfalls nicht gegeben; denn der Beamte hat den Schaden erst wiedergutgemacht, als die Tat infolge seiner Offenbarung bereits entdeckt war. - BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94
Annahme des Dienstvergehens eines Posthauptschaffners wegen Untreue bei …
Dies entspricht auch der in der Entscheidung des Senats vom 28. Juni 1988 - BVerwG 1 D 99.87 - vertretenen Auffassung, daß mit dem Begriff der Fähigkeit zu alsbaldigem Schadensausgleich weder ein bestimmtes Zeitmaß umschrieben noch mit ihm eine Höchstdauer festgelegt werden sollte; es sollte lediglich nur ein Merkmal in zeitlicher Hinsicht fixiert werden, das die Möglichkeit zur Abgrenzung von Vermutungen und Erwartungen bietet, die letztlich ohne realen Hintergrund und deshalb zu vage sind.
- BVerwG, 08.10.1991 - 1 D 13.91
Veruntreuung von Nachnahmebeträgen
Das bloße Unterlassen der Abrechnung und damit verbundene Zurückhalten der Abrechnungsunterlagen zählt dazu nicht (Urteil des Senats vom 28. Juni 1988 - BVerwG 1 D 99.87 -). - BVerwG, 15.08.1989 - 1 D 61.88
Dienstvergehen eines Zollbeamten des gehobenen Dienstes - Missbrauch eines …
In jüngster Zeit hat der erkennende Senat die Wiedergutmachung des Schadens vor Entdeckung der Tat als weiteren Ausnahmegrund für das Absehen von der Höchstmaßnahme zugelassen (Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 -ZBR 1988, 323, DÖD 1988, 215>; Urteil vom 28. Juni 1988 - BVerwG 1 D 99.87 -). - BVerwG, 21.09.1988 - 1 D 134.87 Dem Beamten kommen hier die Grundsätze zugute, die der Senat in seinem Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - (BVerwG Dok. Ber. B 1988, 135), bestätigt durch Urteil vom 28. Juni 1988 - BVerwG 1 D 99.87 -, aufgestellt hat: Ein Beamter, der seinen von Anfang an oder doch später gefaßten Wiedergutmachungswillen vor Entdeckung der Tat verwirklicht, offenbart damit Persönlichkeitselemente, die auch in ihrem ethisch-moralischen Gewicht in einem solchen Maß einer günstigeren Beurteilung Raum lassen, daß je nach den Umständen des Einzelfalles oder auch den Motiven des Täters die Erwartung gerechtfertigt erscheint, bei fortgesetzter ungetrübter Zusammenarbeit werde sich das dem Beamtenverhältnis innewohnende ungeschmälerte gegenseitige Vertrauensverhältnis wiederherstellen lassen.
- BVerwG, 14.03.1989 - 1 D 43.88
Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Entfernung eines …
Von einer Entdeckung in dem hier maßgeblichen Sinne ist - wie der Senat in seinen Entscheidungen vom 28. Juni 1988 - BVerwG 1 D 99.87 - und 21. September 1988 - BVerwG 1 D 134.87 - (BVerwG Dok.Ber.B 1988, 305) erläuternd ausgeführt hat - dann auszugehen, wenn der betroffene Beamte befürchten muß, konkret als Täter erkannt worden zu sein und überführt werden zu können.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".