Rechtsprechung
| BVerwG, 27.04.1979 - 1 DB 10.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BDiszG, 08.03.1979 - III VL 22/78
- BVerwG, 27.04.1979 - 1 DB 10.79
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.01.1978 - 1 DB 24.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.04.1979 - 1 DB 10.79
Zwar stünde es der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht entgegen, wenn der Beamte die Rechtsmittelfrist infolge eines Verschuldens seines Verteidigers versäumt hätte, denn ein solcher Umstand wäre ihm nicht zuzurechnen, wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat (BDHE 1, 151; BVerwG Dok.Ber. B 1975, 179;Beschluß vom 12. Januar 1978 - BVerwG 1 DB 24.77 -).
- BVerwG, 11.05.1984 - 1 DB 10.84
Rechtsmittel
Der Beamte braucht sich aber ein Verschulden seiner Verteidiger, an deren Zustandekommen er nicht schuldhaft mitgewirkt hat, nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht anrechnen zu lassen (BDHE 1, 151; BDHE 2, 134; BDHE 3, 235 [236];Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 1 DB 10.79 -, Beschluß vom 1. Juli 1980 - BVerwG 1 DB 19.80 -;Beschluß vom 15. März 1982 - BVerwG 1 DB 25.81 - [BVerwG Dok.Ber. B 1982, 152];Beschluß vom 7. September 1983 - BVerwG 1 DB 22.83 -). - BVerwG, 22.03.1984 - 1 D 26.84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fehlens inhaltlicher Erfordernisse …
Ein Verschulden des Beamten selbst an der Versäumung der Berufungsfrist schließt hingegen die Wiedereinsetzung aus, auch wenn es für die Fristversäumung nur mitursächlich war (Beschluß vom 6. September 1979 - BVerwG 1 DB 20.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 41]; Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 1 DB 10.79 - Beschluß vom 12. Januar 1978 - BVerwG 1 DB 24.77 -). - BVerwG, 31.08.1982 - 1 DB 17.82
Rechtsmittel
Der Beamte braucht sich ein Verschulden seines Verteidigers, an dessen Zustandekommen er nicht schuldhaft mitgewirkt hat, nach ständiger Rechtsprechung der Disziplinargerichte des Bundes nicht anrechnen zu lassen (BDHE 1, 151; BDHE 2, 134; BDHE 3, 235 [236];Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 1 DB 10.79 -;Beschluß vom 1. Juli 1980 - BVerwG 1 DB 19.80 -;Beschluß vom 15. März 1982 - BVerwG 1 DB 25.81 - [BVerwG Dok. Ber. B 1982, 152]).
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