Rechtsprechung
| BVerwG, 29.05.1996 - 1 DB 11.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Teileinbehaltung der Dienstbezüge aufgrund eines Diziplinarverfahrens - Grenze der Einbehaltung - Bei der Berechnung des Einbehaltungssatzes nicht zu berücksichtigende Aufwendungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 25.03.1996 - VI BK 6/95
- BVerwG, 29.05.1996 - 1 DB 11.96
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.01.1984 - 1 DB 35.83
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.05.1996 - 1 DB 11.96
In einem derartigen Fall wird dem Beamten die Veräußerung des Kraftwagens zugemutet (Beschluß vom 13. Januar 1984 - BVerwG 1 DB 35.83 -). - BVerwG, 25.04.1985 - 1 DB 20.85
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.05.1996 - 1 DB 11.96
Grundsätzlich gehören Versicherungsbeträge für eine Lebensversicherung zu den Ausgaben einer angemessenen Haushaltsführung und Lebenshaltung (Beschluß vom 25. April 1985 - BVerwG 1 DB 20.85 -). - BVerwG, 09.12.1983 - 1 DB 32.83
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.05.1996 - 1 DB 11.96
Hierbei handelt es sich um nach der Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens und nach der Anordnung der Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge eingegangene Verpflichtungen, die nur unter engen Voraussetzungen anerkannt werden können (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 1 DB 32.83 -, Weiß GKÖD Bd. II Teil 4 K zu § 92 Rn. 46, 47).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2024 - 10 M 16/23
Vorläufige Dienstenthebung eines Universitätsprofessors wegen Verstoß gegen …
Doch selbst wenn man die vom Antragsteller angesetzten Kosten der Rechtsverteidigung zugrunde legte, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass der Antragsteller durch die angeordnete Einbehaltung von Dienstbezügen in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet wäre (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1996 - 1 DB 11.96 -, juris, Rn. 6).In diesem Fall bliebe dem Antragsteller - nach Abzug aller anerkennungsfähigen finanziellen Verpflichtungen - eine zusätzliche monatliche Verfügungsmasse von ca. 4.730,- EUR erhalten, die ihm eine amtsangemessene Haushalts- und Lebensführung ermöglichte und einen hinreichenden Abstand zum Grundsicherungsbedarf wahrte (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1996 - 1 DB 11.96 -, juris, Rn. 14).
- BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00
Anforderungen an die Festlegung des Einhaltungssatzes von Beamtenbezügen als …
Sollte die Einleitungsbehörde erneut eine Abänderung der Einbehaltungsanordnung vom 25. September 1998 beabsichtigen, weist der Senat darauf hin, daß die von dem Beamten geltend gemachten Ausgaben im Zusammenhang mit seinem Kraftfahrzeug dann unberücksichtigt bleiben können, wenn keine besonderen Gründe für die Benutzung eines Kraftwagens erkennbar sind (Beschluß vom 29. Mai 1996 - BVerwG 1 DB 11.96 - ).Verpflichtungen, die nach der Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge entstanden sind, können nur unter engen Voraussetzungen anerkannt werden (Beschluß vom 29. Mai 1996, a.a.O., m.w.N.).
- VGH Bayern, 26.06.2012 - 16a DC 11.2880
Einbehaltung von Bezügen; Prognoseentscheidung bei Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 …
Dazu gehört nach der Rechtsprechung, dass er den von ihm betriebenen Kraftwagen veräußert und vorübergehend abmeldet, wenn kein besonderer Bedarf (z.B. fehlende angemessene öffentliche Verkehrsverbindung und Nebenbeschäftigung) anzuerkennen ist (vgl. BVerwG Beschluss vom 05.09.1978, 1 DB 17/78 ; BVerwG, Beschluss vom 29.05.1996, Az. 1 DB 11/96 ).
- BVerwG, 10.06.1999 - 1 D 72.98
Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge eines Postbeamten nach vorläufiger …
Solche nach der Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens und der erstmaligen Anordnung einer Gehaltseinbehaltung eingegangene Zahlungsverpflichtungen können grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen anerkannt werden (stRspr, z.B. Beschluß vom 29. Mai 1996 - BVerwG 1 DB 11.96 - mit weiteren Nachweisen).In einem derartigen Fall wird dem Beamten die Veräußerung, zumindest die Stillegung des Kraftwagens zugemutet (stRspr, z.B. Beschluß vom 29. Mai 1996 a.a.O. mit weiteren Nachweisen).
- VG Regensburg, 21.11.2016 - RO 10A DS 16.961
Rechtmäßige vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung der monatlichen …
Bei der Frage der Einbehaltung von Dienstbezügen ist nämlich das Gesamtfamilieneinkommen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG vom 29.5.1996 Az. 1 DB 11.96). - OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2015 - 10 M 8/15
Disziplinarrecht: Zur Berechnung des Einbehaltungssatzes gemäß § 38 Abs. 2 DG LSA
Insbesondere muss der Beamte weiter seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen können, jedenfalls soweit diese berücksichtigungsfähig sind (dazu grundlegend BVerwG, B. vom 29.05.1996 - 1 DB 11/96 - juris). - VGH Bayern, 02.07.2019 - 16a DS 19.1040
Festsetzung der Höhe des Einbehaltungssatzes bei Ehrensold eines ehrenamtlichen …
Denn Ausgaben im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug können dann unberücksichtigt bleiben, wenn keine besonderen Gründe für die Benutzung eines Kraftwagens (z.B. fehlende angemessene öffentliche Verkehrsverbindung bei Nebenbeschäftigung) erkennbar sind (…vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2010 - 16a DS 09.3252 - juris Rn. 96;… BVerwG, B.v. 5.9.1978 - 1 DB 17.78 - juris Rn. 16; B.v. 29.5.1996, 1 DB 11.96 - juris Rn. 14;… B.v. 22.5.2000 - 1 DB 8, 00 - juris Rn. 27). - VG Trier, 14.08.2013 - 3 L 846/13
Vorläufige Enthebung eines Lehrers aus dem Dienst wegen Besitzes und …
Dabei ist der Antragsgegner darauf zu verweisen, dass er jederzeit eine neue Berechnung vornehmen kann, bei der u.a. durch weitere Ermittlungen aufzuklären sein wird, inwieweit die aufgelisteten Versicherungsbeitrage, insbesondere für die Lebensversicherungen, zur angemessenen Haushaltsführung gehören (BVerwG, Beschluss vom 29. Mai. 1996, 1 DB 11/96 - Juris) oder eine Aussetzung der Tilgungsleistungen in Betracht kommt und ob dem Antragsteller ein Verkauf seines Fahrzeuges zuzumuten ist (… OVG Rheinland- Pfalz, 22. Juni 2010, a.a.O.). - VGH Bayern, 30.11.2010 - 16a DS 09.3252
Einbehaltung von Bezügen; Anrechnung von Rechtsanwaltskosten aufgrund …
Dazu gehört nach der Rechtsprechung, dass er den von ihm betriebenen Kraftwagen veräußert oder vorübergehend abmeldet, sofern kein besonderer Bedarf (z.B. fehlende angemessene öffentliche Verkehrsverbindung bei Nebenbeschäftigung) anzuerkennen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.9.1978, 1 DB 17/78 ; Urteil v. 29.5.1996, 1 DB 11/96 ). - VG Meiningen, 30.01.2004 - 6 D 60010/03
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarantragsverfahren; vorläufige …
es dem Beamten im Rahmen einer eingeschränkten Lebensführung zuzumuten, diese Versicherung ruhen zu lassen (BVerwG, Beschl. v. 29.05.1996 - 1 DB 11/96 -, Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 3). - VG Ansbach, 17.03.2008 - AN 13b DS 07.03166
Aussetzung von vorläufiger Dienstenthebung; Aussetzung der Einbehaltung von …
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