Rechtsprechung
| BVerwG, 29.04.1980 - 1 DB 12.80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BDiszG, 20.02.1980 - XI BK 8/79
- BVerwG, 29.04.1980 - 1 DB 12.80
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.08.1979 - 1 DB 14.79
Auszug aus BVerwG, 29.04.1980 - 1 DB 12.80
Die Ermessensentscheidung ist grundsätzlich zu begründen (Beschluß vom 13. August 1979 - BVerwG 1 DB 14.79 - [BVerwG Dok. Ber. B 1979, 277]).
- BVerwG, 08.03.1985 - 1 DB 12.85
Aufhebung einer Einbehaltungsanordnung - Einleitungsbehörde - Pflichtgemäßes …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können Anordnungen der Einleitungsbehörde über die Einbehaltung von Gehalt steilen im Verfahren nach § 95 Abs. 3 BDO, also noch vor endgültigem Abschluß des förmlichen Disziplinarverfahrens, auch mit rückwirkender Kraft aufgehoben werden; und zwar sowohl was den Umfang als auch den Grund der jeweiligen Anordnung betrifft, etwa weil der von der Einleitungsbehörde bestimmte Vomhundertsatz der Einbehaltung ermessensfehlerhaft festgesetzt war (BVerwGE 33, 332 [BVerwG 18.08.1969 - II DB 5/69] [334 ff.]; 46, 166 [167]; 63, 127 [129]; Beschlüsse vom 14. Mai 1980 - BVerwG 1 DB 8, 80 - 24. April 1980 - BVerwG 1 DB 9, 80 - 29. April 1980 - BVerwG 1 DB 12.80 - 5. Oktober 1982 - BVerwG 1 DB 19.82 - 25. März 1983 - BVerwG 1 DB 4, 83 - 3. Juni 1983 - BVerwG 1 DB 14.83 - 13. Januar 1984 - BVerwG 1 DB 27.83 - [BVerwG Dok.Ber. - BVerwG, 03.06.1983 - 1 DB 14.83
Rechtsmittel
Diese Ermessensentscheidung, die vom Gericht nur auf Ermessensfehler überprüft werden kann, ist grundsätzlich zu begründen, anderenfalls für das Gericht meist nicht erkennbar wird, ob das Ermessen fehlerfrei ausgeübt worden ist (Beschluß vom 19. Januar 1982 - BVerwG 1 DB 21.81 - Beschluß vom 14. Mai 1980 - BVerwG 1 DB 8, 80 - Beschluß vom 29. April 1980 - BVerwG 1 DB 12.80 -). - BVerwG, 19.01.1982 - 1 DB 21.81
Rechtsmittel
Diese Ermessensentscheidung, die vom Gericht nur auf Ermessensfehler überprüft werden kann, ist grundsätzlich zu begründen, anderenfalls für das Gericht meist nicht erkennbar wird, ob das Ermessen fehlerfrei ausgeübt worden ist (Beschluß vom 13. August 1979 - BVerwG 1 DB 14.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1979, 277]; Beschluß vom 14. Mai 1980 - BVerwG 1 DB 8, 80 - Beschluß vom 29. April 1980 - BVerwG 1 DB 12.80 -).
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