Rechtsprechung
| BVerwG, 22.06.1993 - 1 DB 13.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bedürftigkeit nach Entfernung aus dem Dienst aufgrund eines Disziplinarverfahrens - Berücksichtigung von Schuldverbindlichkeiten i.R.d. Bedürftigkeitsprüfung des § 77 Bundesdisziplinarordnung (BDO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 22.04.1993 - X BK 6/93
- BVerwG, 22.06.1993 - 1 DB 13.93
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.09.1987 - 1 DB 19.87
Beamtenrecht - Disziplinarrecht - Unterhaltsbeitrag - Bedürftigkeitsprüfung - …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 1 DB 13.93
Der Senat geht stets davon aus, daß dem berufstätigen Ehegatten wegen der mit seiner Berufsausübung verbundenen Aufwendungen (Werbungskosten) ein Selbstbehalt verbleiben muß, der regelmäßig mit 200 DM anzusetzen ist (vgl. Beschluß vom 7. September 1987 - BVerwG 1 DB 19.87 -). Die von dem früheren Beamten außerdem geltend gemachten, überwiegend aus dem Hauskauf 1991 entstandenen monatlichen Schuldverbindlichkeiten von 2.790 DM können im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung hinsichtlich der Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages regelmäßig nicht berücksichtigt werden, denn zur Schuldentilgung ist ein disziplinarer Unterhaltsbeitrag grundsätzlich nicht bestimmt (Beschluß vom 7. September 1987 - BVerwG 1 DB 19.87 - a.a.O., Beschluß vom 15. Februar 1984 - BVerwG 1 DB 1, 84 - m.w.N.).
- BVerwG, 27.10.1992 - 1 D 71.91
Zustellbeamter der Deutschen Bundespost; Beihilfe zum schweren Diebstahl durch …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 1 DB 13.93
Die Berufung des früheren Beamten hatte keinen Erfolg (Urteil des Senats vom 27. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 71.91 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2001 - 15d A 2484/01 Rn. 37 vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1993 - 1 DB 13/93 -, juris: WBRE 31062804; Urteil vom 7. September 1987 - 1 DB 19/87-, a.a.O.,.
Rn. 40 vgl. Urteil vom 22. Juni 1993 - 1 DB 13/93 -, juris: WBRE 31062804; Urteil vom 7. September 1987 - 1 DB 19/87-, a.a.O.,.
Rn. 42 Vgl. Urteil vom 22. Juni 1993 - 1 DB 13/93 -, a.a.O.; Urteil vom 7. September 1987 - 1 DB 19/87 -, a.a.O.
- BVerwG, 24.10.1995 - 1 D 44.94
Disziplinargerichtliche Verurteilung eines (Post-)Beamten wegen eines …
Er wird dann allerdings nicht mehr damit rechnen können, daß die Aufwendungen für die Entschuldung seines Eigenheims berücksichtigt werden, sondern nur noch ein Betrag in der Höhe, die er für eine einfachere Mietwohnung aufzuwenden hätte (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1993 - BVerwG 1 DB 13.93 -). - BVerwG, 14.02.2002 - 1 DB 3.02 Bei einem erneuten Antrag auf (Weiter-)Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages - wie hier - kann der frühere Ruhestandsbeamte allerdings nicht mehr damit rechnen, dass die Aufwendungen für die Entschuldung des Eigenheims seiner Ehefrau in vollem Umfang berücksichtigt werden, sondern nur noch ein Betrag, den die Eheleute für eine einfachere Mietwohnung aufzuwenden hätten (stRspr; vgl. insbesondere Beschluss vom 7. September 1987 - BVerwG 1 DB 19.87 - NVwZ 1988, 158 = DÖD 1989, 264 = ZBR 1988, 98; Beschluss vom 22. Juni 1993 - BVerwG 1 DB 13.93 -).
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