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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.07.1991 - 1 DB 14.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8919
BVerwG, 01.07.1991 - 1 DB 14.91 (https://dejure.org/1991,8919)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1991 - 1 DB 14.91 (https://dejure.org/1991,8919)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1991 - 1 DB 14.91 (https://dejure.org/1991,8919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebefugnis der Einleitungsbehörde - Ruhegehaltsanspruch - Ruhestandsbeamter - Einbehaltungsbetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.10.1982 - 1 DB 27.82
    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 1 DB 14.91
    Diese Aufrechnung ist auf die Höhe eines Einbehaltungsbetrages nach § 92 Abs. 3 BDO ohne Einfluß (Fortführung von BVerwGE 76, 22).

    Gegen diesen ihr am 3. April 1991 zugestellten Beschluß richtet sich die am 15. April 1991 eingegangene Beschwerde der Bundesbahndirektion Frankfurt (Main), die die Einbehaltungsanordnung unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 76, 22 für gerechtfertigt hält.

    Denn die Entscheidung der zuständigen Dienststelle über die Aufrechnungserklärung unterliegt anderen rechtlichen Kriterien als die disziplinarrechtliche Anordnung nach § 92 Abs. 1 oder Abs. 3 BDO; ihre Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit kann daher nur im allgemeinen Verwaltungsrechtsweg überprüft werden (BVerwGE 76, 22 ).

  • BVerwG, 13.08.1979 - 1 DB 14.79
    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 1 DB 14.91
    Gegen den im Verfahren nach § 95 Abs. 3 BDO ergangenen Beschluß des Bundesdisziplinargerichts steht der Bundesbahndirektion Frankfurt (Main) als Einleitungsbehörde eine selbständige Beschwerdebefugnis zu (BVerwGE 63, 256 ; Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 26. April 1991 - BVerwG 1 DB 5, 91 -).

    Diese Vorschrift ist auch bei Entscheidungen der Einleitungsbehörde nach §§ 91, 92 BDO anzuwenden (BVerwGE 63, 256 ;… Köhler/Ratz, BDO, § 92, Rz. 14).

  • BDH, 24.05.1958 - I DB 12/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 1 DB 14.91
    Durch den Übergang von Dienst- zu Versorgungsbezügen verschiebt sich für die Einbehaltungsentscheidung lediglich die Bemessungsgrundlage, die ausschließlich die Höhe der Gehaltseinbehaltung beeinflussen und nur insoweit einer - erneuten - gerichtlichen Kontrolle zugeführt werden kann (BDH, Beschluß vom 24. Mai 1958 - BDH 1 DB 12.57 - ZBR 1959, 99>).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 1 DB 31.84

    Disziplinarverfahren - Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung - Einbehaltung …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 1 DB 14.91
    Er löst aber eine eingeschränkte Bindungswirkung mit der Folge aus, daß dieselbe Sache nur dann einer erneuten gerichtlichen Überprüfung und Entscheidung unterliegt, wenn neue Tatsachen geltend gemacht oder neue Beweismittel beigebracht werden (BVerwG, Beschluß vom 21. September 1984 - BVerwG 1 DB 31.84 - <BVerwGE 76, 201 = DÖV 1985, 322 = ZBR 1985, 30>).
  • BVerwG, 05.09.1978 - 1 DB 17.78

    Einschränkung der Lebenshaltungskosten - Beamter - Festsetzung des …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 1 DB 14.91
    Die notwendige Neuberechnung der Einbehaltungsquote, die der Senat nicht anstelle der Einleitungsbehörde vornehmen kann, ist auch rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erlasses der Einbehaltungsanordnung zulässig (BVerwGE 63, 127 ; BVerwG, Beschluß vom 26. April 1991 - BVerwG 1 DB 5, 91 -).
  • BVerwG, 04.10.1990 - 1 DB 17.90

    Gesonderte Anfechtung der Einbehaltung von Dienstbezügen bei vorläufiger …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 1 DB 14.91
    Die gegen diesen Beschluß eingelegte Beschwerde des Ruhestandsbeamten hatte keinen Erfolg (Beschluß des Senats vom 4. Oktober 1990 - BVerwG 1 DB 17.90 -).
  • BVerwG, 01.08.1989 - 1 DB 19.89

    Verlust der Bezüge eines Beamten bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst ohne …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 1 DB 14.91
    Diese Aufrechnung beruht auf dem Bescheid der Bundesbahndirektion Frankfurt (Main) vom 24. Oktober 1989 und betrifft die Dienstbezüge, die dem Ruhestandsbeamten in der Zeit vom 11. August 1988 bis zum 20. April 1989 in Gesamthöhe von 38.649,62 DM gezahlt wurden, die ihm aber wegen schuldhaft ungenehmigten Fernbleibens vom Dienst nicht zustanden (vgl. Beschluß des Senats vom 1. August 1989 - BVerwG 1 DB 19.89 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2011 - 10 M 154/11

    Dienstenthebung eines Finanzamtsvorstehers wegen Steuerhinterziehung

    Denn der Beamte hat einen Anspruch auf ihre Überprüfung unter Würdigung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Lage (vgl. BVerwG, Beschl. vom 1.07.1991 - 1 DB 14/91 -, Rn. 16, zit. nach juris).

    Ein Ermessensfehler liegt auch dann vor, wenn der Dienstherr den von ihm festgestellten Bedarf des Beamten von den bisherigen Dienstbezügen absetzt und nicht von den Dienstbezügen, die dem Beamten aufgrund der Einbehaltungsanordnung verbleiben (vgl. BVerwG, Beschl. vom 1.07.1991 - 1 DB 14/91 -, Rn. 18, zit. nach juris).

    Der Senat ist ohnehin nicht befugt, eine Neuberechnung der Einbehaltungsquote anstelle der zuständigen Behörde vorzunehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.07.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.04.2025 - 2 B 53.24

    Finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub bei vorläufiger Dienstenthebung

    Er löst aber eine eingeschränkte Bindungswirkung mit der Folge aus, dass dieselbe Sache nur dann einer erneuten gerichtlichen Überprüfung und Entscheidung unterliegt, wenn neue Tatsachen geltend gemacht oder neue Beweismittel beigebracht werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 1 DB 31.84 - BVerwGE 76, 201 und vom 1. Juli 1991 - 1 DB 14.91 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 03.11.1998 - 1 D 44.97

    Einbehaltung von 50 Prozent der monatlichen Dienstbezüge eines Postbeamten - …

    Für einen Prozeßkostenhilfeantrag im disziplinargerichtlichen Nebenverfahren gemäß § 95 Abs. 3 BDO gilt grundsätzlich nichts anderes (stRspr, z.B. Beschluß vom 1. Juli 1991 - BVerwG 1 DB 14.91 - ).

    Die Entscheidung über die Kosten bleibt dem Verfahren in der Hauptsache vorbehalten (stRspr, z.B. Beschluß vom 1. Juli 1991 a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Bremen, 18.07.2025 - 3 BD 156/25

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Einleitung des …

    Da das Gericht sein Ermessen nicht an die Stelle des Ermessens der Behörde setzen darf, ist es dann, wenn der Einbehaltungsbetrag von der Behörde ermessensfehlerhaft bestimmt wurde, nicht befugt, einen neuen Einbehaltungsbetrag festzusetzen (BVerwG, Beschl. v. 01.07.1991 1 DB 14.91, juris Rn. 18;… Urban/ Wittkowski, BDG, 3. Aufl. 2025, § 63 Rn. 16;… Herrmann/ Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht/ Beamtenstrafrecht, 2. Aufl. 2021, § 9 Rn. 901).
  • BVerwG, 17.02.2020 - 2 WDB 6.19

    Einbehaltung; Ermessen; Ruhegehalt; Verhältnismäßigkeit; Vorläufigkeit; …

    Er löst aber eine eingeschränkte Bindungswirkung mit der Folge aus, dass dieselbe Sache nur dann einer erneuten gerichtlichen Überprüfung und Entscheidung unterliegt, wenn neue Tatsachen geltend gemacht oder neue Beweismittel beigebracht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1991 - 1 DB 14.91 - ZBR 1992, 86 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.04.1992 - 1 DB 19.91

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme wegen unentschuldigten Fernbleibens vom …

    Die Beschwerde der Einleitungsbehörde hatte keinen Erfolg (Beschluß des Senats vom 1. Juli 1991 - BVerwG 1 DB 14.91 -).
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