Rechtsprechung
| BVerwG, 01.09.2000 - 1 DB 16.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die formelle Einleitung sowie Einstellung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Voraussetzungen der Einleitung eines erneuten Disziplinarverfahrens nach formeller Einstellung des Disziplinarverfahrens - Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 08.06.2000 - XVI BK 4/00
- BVerwG, 01.09.2000 - 1 DB 16.00
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung eines …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2000 - 1 DB 16.00
In einem solchen Fall bedarf es wegen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebots eines besonderen rechtfertigenden Grundes dafür, dass der Beamte in der Zeit bis zum rechtskräftigen Abschluss des Disziplinarverfahrens seinen sich aus dem bestehenden Beamtenverhältnis ergebenden Anspruch auf Ausübung seines Amtes vorübergehend verliert (vgl. Beschluss vom 16. Mai 1994 - BVerwG 1 DB 7, 94 - <BVerwGE 103, 116 = BVerwG DokBer B 1994, 277 = ZBR 1994, 284 = DÖD 1995, 61 = NVwZ-RR 1994, 594 [BVerwG 16.05.1994 - 1 DB 7/94] = IÖD 1994, 177> m.w.N.; Beschluss vom 16. November 1999 - BVerwG 1 DB 8, 99 - m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 - <BVerfGE 46, 17>).Die vorläufige Dienstenthebung erweist sich dann als ermessensgerecht und verhältnismäßig, wenn ohne diesen Eingriff der Dienstbetrieb oder die ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung durch den Beamten empfindlich gestört oder in besonderem Maße gefährdet wäre, was auch unter Berücksichtigung der den Beamten treffenden Belastung festzustellen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1977, a.a.O.).
- BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94
Disziplinarmaßnahme - Dienstentfernung - Förmliches Disziplinarverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2000 - 1 DB 16.00
In einem solchen Fall bedarf es wegen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebots eines besonderen rechtfertigenden Grundes dafür, dass der Beamte in der Zeit bis zum rechtskräftigen Abschluss des Disziplinarverfahrens seinen sich aus dem bestehenden Beamtenverhältnis ergebenden Anspruch auf Ausübung seines Amtes vorübergehend verliert (vgl. Beschluss vom 16. Mai 1994 - BVerwG 1 DB 7, 94 - <BVerwGE 103, 116 = BVerwG DokBer B 1994, 277 = ZBR 1994, 284 = DÖD 1995, 61 = NVwZ-RR 1994, 594 [BVerwG 16.05.1994 - 1 DB 7/94] = IÖD 1994, 177> m.w.N.; Beschluss vom 16. November 1999 - BVerwG 1 DB 8, 99 - m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 - <BVerfGE 46, 17>). - BVerwG, 10.03.1980 - 1 DB 6.80
Antragsverfahren - Bundesdisziplinargericht - Kostenentscheidung - Beschwerde
Auszug aus BVerwG, 01.09.2000 - 1 DB 16.00
Entgegen der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach im Verfahren nach § 95 Abs. 3 BDO die Kostenentscheidung dem Verfahren in der Hauptsache vorbehalten bleibt (Beschluss vom 10. März 1980 - BVerwG 1 DB 6, 80 - <BVerwGE 63, 341>), ist hier eine Kostentscheidung zu treffen, da es aufgrund des abgeschlossenen förmlichen Disziplinarverfahrens insoweit nicht mehr zu einer Entscheidung in der Hauptsache kommt. - BDH, 11.08.1953 - I D 22/53
Auszug aus BVerwG, 01.09.2000 - 1 DB 16.00
Davon abgesehen kann mit Blick auf die Formstrenge des Disziplinarverfahrens ein formell abgeschlossenes Disziplinarverfahren nicht durch die Aufhebung der Einstellungsverfügung, sondern nur durch eine neue Einleitungsverfügung wieder in Gang gebracht werden (vgl. BDH, Urteil vom 11. August 1953 - I D 22/53 - ; OVG Münster, Beschluss vom 18. Januar 1957 - V 4/56 -;… Weiß in Fürst (Hrsg.), GKÖD, Band II, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, K § 64 Rn. 78;… Behnke, Bundesdisziplinarordnung, 2. Aufl., § 64 Rn. 31;… Köhler/Ratz, Bundesdisziplinarordnung, 2. Aufl., § 64 Rn. 13).
- VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23
Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von …
Die vorläufige Dienstenthebung erweist sich dann als ermessensgerecht und verhältnismäßig, wenn ohne diesen Eingriff der Dienstbetrieb oder die ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung durch die Anwesenheit des Beamten empfindlich gestört oder in besonderem Maße gefährdet wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 2000 - 1 DB 16.00 - Beschluss vom 4. Januar 1996 - 1 DB 16/95 - VG Magdeburg…, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 8 B 19/14 -, juris Rn. 27 m.w.N.).Auswirkungen auf den Dienstbetrieb sind weiterhin zu befürchten, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte mit einer Fortsetzung der Begehung des Dienstvergehens zu rechnen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. März 2013 - 19 ZD 4/13 -, juris) oder wenn durch die Anwesenheit des Beamten der Betriebsfrieden so stark gestört wird, dass sich dadurch die Aufgabenerledigung durch andere Bedienstete oder der Dienststelle insgesamt wesentlich erschwert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 2000 - 1 DB 16/00 - Beschluss vom 4. Januar 1996 - 1 DB 16/95 - VG Magdeburg…, Beschluss vom 25. April 2017 - 15 B 3/17 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
- VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17
Antrag der Haldensleber Bürgermeisterin gegen die vorläufige Dienstenthebung …
Auswirkungen auf den Dienstbetrieb sind weiterhin zu befürchten, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte mit einer Fortsetzung der Begehung des Dienstvergehens zu rechnen ist (BayVGH, Beschluss vom 11.12.2013, 16a DS 13.706;… Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand November 2012, Art. 39 Rn. 21 BayDG;… Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Stand: Oktober 2012, § 38 Rdnr. 16), oder wenn durch die Anwesenheit des Beamten der Betriebsfrieden so stark gestört wird, dass sich dadurch die Aufgabenerledigung durch andere Bedienstete oder der Dienststelle insgesamt wesentlich erschwert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.09.2000, 1 DB 16.00;; Beschl. v. 04.01.1996, 1 DB 16.95;… Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 5. Auflage 2012, § 38 Rz. 4). - VG Magdeburg, 12.07.2023 - 15 B 21/23
Antrag auf Aufhebung einer vorläufigen disziplinarrechtlichen Dienstenthebung; …
Auswirkungen auf den Dienstbetrieb sind weiterhin zu befürchten, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte mit einer Fortsetzung der Begehung des Dienstvergehens zu rechnen ist (BayVGH, Beschluss vom 11.12.2013, 16a DS 13.706;… Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand November 2012, Art. 39 Rn. 21 BayDG;… Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Stand: Oktober 2012, § 38 Rdnr. 16), oder wenn durch die Anwesenheit des Beamten der Betriebsfrieden so stark gestört wird, dass sich dadurch die Aufgabenerledigung durch andere Bedienstete oder der Dienststelle insgesamt wesentlich erschwert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.09.2000, 1 DB 16.00; Beschl. v. 04.01.1996, 1 DB 16.95;… Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 7. Auflage 2021, § 38 Rz. 4).
- VG Magdeburg, 16.12.2021 - 15 B 20/21
Vorläufige Dienstenthebung eines Oberbürgermeisters wg. Bevorzugung …
Auswirkungen auf den Dienstbetrieb sind weiterhin zu befürchten, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte mit einer Fortsetzung der Begehung des Dienstvergehens zu rechnen ist (BayVGH, Beschluss vom 11.12.2013, 16a DS 13.706;… Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand November 2012, Art. 39 Rn. 21 BayDG;… Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Stand: Oktober 2012, § 38 Rdnr. 16), oder wenn durch die Anwesenheit des Beamten der Betriebsfrieden so stark gestört wird, dass sich dadurch die Aufgabenerledigung durch andere Bedienstete oder der Dienststelle insgesamt wesentlich erschwert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.09.2000, 1 DB 16.00; Beschl. v. 04.01.1996, 1 DB 16.95;… Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 7. Auflage 2021, § 38 Rz. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2016 - 3d B 547/16
Rechtswidrigkeit der vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten unter Einbehaltung …
Rn. 63 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 -, BVerfGE 46, 17 = juris Rdn. 40; BVerwG, Beschlüsse vom 18. April 1991 - 2 WDB 3, 91 -, BVerwGE 93, 69 = juris Rdn. 4., und vom 1. September 2000 - 1 DB 16/00 -, juris Rdn. 11. - VG Magdeburg, 21.02.2022 - 15 B 5/22
Voraussetzungen eines erneuten Antrages zur Aufhebung der vorläufigen …
Auswirkungen auf den Dienstbetrieb sind weiterhin zu befürchten, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte mit einer Fortsetzung der Begehung des Dienstvergehens zu rechnen ist (BayVGH, Beschluss vom 11.12.2013, 16a DS 13.706;… Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand November 2012, Art. 39 Rn. 21 BayDG;… Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Stand: Oktober 2012, § 38 Rdnr. 16), oder wenn durch die Anwesenheit des Beamten der Betriebsfrieden so stark gestört wird, dass sich dadurch die Aufgabenerledigung durch andere Bedienstete oder der Dienststelle insgesamt wesentlich erschwert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.09.2000, 1 DB 16.00; Beschl. v. 04.01.1996, 1 DB 16.95;… Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 7. Auflage 2021, § 38 Rz. 4). - OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2026 - 10 L 5/25
Erneute Ausübung der Disziplinarbefugnisse nach Einstellung des …
Einem Austausch beider Maßnahmen steht zudem der Grundsatz der Formstrenge des Disziplinarverfahrens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 2000 - 1 DB 16.00 -, juris, Rn. 10) entgegen.Ein durch Einstellung formell abgeschlossenes Disziplinarverfahren kann nicht durch Aufhebung der Einstellungsverfügung, sondern nur durch eine erneute Einleitung wieder in Gang gebracht werden, sofern diese zulässig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 2000 - 1 DB 16.00 -, juris, Rn. 10; Sächsisches Dienstgericht für Richter…, Urteil vom 18. April 2013 - 66 DG 9/10 -, juris, Rn. 32;… Wittkowski, in: Urban/Wittkowski, Bundesdisziplinargesetz, 3. Aufl. 2025, § 32 Rn. 14).
- VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 3/15
Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Polizeivollzugsbeamter; Nähe zur …
Die vorläufige Dienstenthebung erweist sich dann als ermessensgerecht und verhältnismäßig, wenn ohne diesen Eingriff der Dienstbetrieb oder die ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung durch die Anwesenheit des Beamten empfindlich gestört oder in besonderem Maße gefährdet wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.09.2000, 1 DB 16.00; Beschl. v. 04.01.1996, 1 DB 16.95;… Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 5. Auflage 2012, § 38 Rz. 4; zuletzt: VG Magdeburg, Beschluss v. 11.02.2015, 8 B 19/14 ; juris gemeldet). - VG Magdeburg, 26.05.2016 - 15 B 8/16
Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Bürgermeisters
Die vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 Satz 2 DG LSA erweist sich dann als ermessensgerecht und verhältnismäßig, wenn ohne diesen Eingriff der Dienstbetrieb oder die ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung durch die Anwesenheit des Beamten empfindlich gestört oder in besonderem Maße gefährdet wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.09.2000, 1 DB 16.00; Beschl. v. 04.01.1996, 1 DB 16.95;… Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 5. Auflage 2012, § 38 Rz. 4). - VGH Baden-Württemberg, 10.03.2022 - DL 16 S 3919/21
Vorläufiger Rechtsschutz gegen störungsabwehrende vorläufige Dienstenthebung
Die vorläufige Dienstenthebung erweist sich dann als ermessensgerecht und verhältnismäßig, wenn ohne sie der Dienstbetrieb oder die ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung durch den Beamten empfindlich gestört oder in besonderem Maße gefährdet wäre, was auch unter Berücksichtigung der den Beamten treffenden Belastung festzustellen ist (…Wahlen, in: von Alberti/Burr/Düsselberg/Eckstein/Stehle/Wahlen, Disziplinarrecht Baden-Württemberg, 2021, § 22 LDG Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 01.09.2000 - 1 DB 16.00 -, juris Rn. 11). - VG Magdeburg, 11.02.2015 - 8 B 19/14
Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von 50 % der …
- VG Magdeburg, 24.09.2018 - 15 B 23/18
Suspendierte Bürgermeisterin der Stadt Haldensleben
- VG Düsseldorf, 03.04.2019 - 35 L 148/19
Vorläufige Dienstenthebung der Ersten Beigeordneten der Stadt Haan ausgesetzt
- VG Magdeburg, 17.04.2024 - 15 B 3/24
Lehr- und Lernbetrieb einer FH als Teil des Dienstbetriebs im Sinne der …
- DG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2021 - DG 12/20
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".