Rechtsprechung
| BVerwG, 02.10.1981 - 1 DB 16.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 07.06.1994 - 1 D 35.93
Fernbleiben vom Dienst - Dienstvergehen - Strafaussetzung zur Bewährung - …
In Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung (Beschluß vom 7. Februar 1969 - BVerwG 2 DB 10.68 - <BVerwGE 33, 257>; Beschluß vom 2. Oktober 1981 - BVerwG 1 DB 16.81 - ; Urteil vom 7. August 1984 - BVerwG 1 D 42.84 -) geht der Senat weiterhin von folgendem Grundsatz aus: Ein Rechtfertigungsgrund für das Fernbleiben vom Dienst ergibt sich im Falle der Inhaftierung aus der Erwägung, daß das Verbüßen der Freiheitsstrafe für den Beamten ein diensthinderndes Ereignis ist, das der Erfüllung seiner Dienstleistungspflicht entgegensteht. - BVerwG, 07.08.1984 - 1 D 42.84
Frage der rechtlichen Wertung des Dienstausfalls wegen Verbüßens einer …
Der Senat hat sich im Anschluß an die Entscheidung vom 7. Februar 1969 - BVerwG 2 DB 10.68 - <BVerwGE 33, 257> in seinem Beschluß vom 2. Oktober 1981 - BVerwG 1 DB 16.81 - zur Frage der rechtlichen Wertung des Dienstausfalls wegen Verbüßens einer Freiheitsstrafe als schuldhaft unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst wie folgt geäußert:.
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