Rechtsprechung
| BVerwG, 03.07.2001 - 1 DB 17.01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Befugnis zur Unterzeichnung eines disziplinargerichtlichen Beschlusses - Einfluss einer unterbliebenen oder unrichtigen Rechtsmittelbelehrung auf die Wirksamkeit der Entscheidung - Disziplinarmaßnahmen bei sexueller Belästigung von unterstellten Polizei-Anwärterinnen - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 16.03.2001 - V BK 1/01
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 DB 17.01
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.09.2000 - 1 DB 7.00
Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen - Polizeibeamter im …
Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 1 DB 17.01
Die Entscheidung liegt dann im Ermessen der Behörde (stRspr, z.B. Beschluss vom 21. September 2000 - BVerwG 1 DB 7, 00 - ZBR 2001, 213, m.w.N.).Wie der Senat in seinem Beschluss vom 21. September 2000, a.a.O. näher dargelegt hat, ist das förmliche Disziplinarverfahren gegen den Antragsteller wirksam eingeleitet worden.
Wie der Senat in seinem Beschluss vom 21. September 2000, a.a.O., m.w.N. ausgeführt hat, hat die Einleitungsbehörde bei der Ausübung ihres Ermessens dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen, der auch für die Anordnung vorläufiger Maßnahmen im förmlichen Verfahren zu beachten ist.
Der Senat hat es in seinem Beschluss vom 21. September 2000 a.a.O. nach der im vorliegenden Verfahren gemäß § 95 Abs. 3 BDO gebotenen, hier nach Aktenlage nur summarisch möglichen Prüfung des Sachverhalts als überwiegend wahrscheinlich angesehen, dass der Antragsteller aus dem Dienst entfernt werden wird.
Wie der Senat in seinem Beschluss vom 21. September 2000, a.a.O. ausgeführt hatte, konnte auf eine solche Abwägung und Darlegung nach den besonderen Umständen des Falles nicht verzichtet werden.
- BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 90.95
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei mehrjähriger wiederholter sexueller …
Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 1 DB 17.01
Die Grenze zur Pflichtwidrigkeit ist aber auf jeden Fall dann überschritten, wenn ein Beamter gegenüber Beamtinnen trotz erkennbar ablehnender Haltung aus sexuellen Gründen zudringlich wird und es dabei sogar zu Intimkontakten kommt (vgl. dazu Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 1 D 90.95 - <BVerwGE 113, 151 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 13 = ZBR 1998, 177 = NJW 1998, 1656>; Urteil vom 9. Juli 1991 - BVerwG 1 D 72.89 -, jeweils m.w.N.).Vor allem weibliche Bedienstete müssen im Dienst vor sexuellen Belästigungen seitens ihrer Vorgesetzten und Kollegen sicher sein (vgl. Urteil vom 12. November 1997, a.a.O.).
In schweren Fällen innerdienstlicher sexueller Belästigung, insbesondere wenn der Beamte unter Ausnutzung seiner Vorgesetzteneigenschaft versagt und dadurch nicht nur seine Integrität in der Dienststelle weitgehend einbüßt, sondern auch sein Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn schwer erschüttert, kann sich grundsätzlich die Frage seiner weiteren Tragbarkeit im öffentlichen Dienst stellen, während in minderschweren Fällen eine mildere Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann (vgl. Urteil vom 12. November 1997, a.a.O., m.w.N.).
- BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung eines …
Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 1 DB 17.01
Kommt im Hinblick auf Art und Schwere des Dienstvergehens voraussichtlich die Entfernung des Beamten aus dem Dienst in Betracht, so rechtfertigen es die zu befürchtende Störung der dienstlichen Interessen und die Wahrung des Ansehens des öffentlichen Dienstes regelmäßig, die Suspendierung anzuordnen und auf diesem Wege den Zeitpunkt der Unterbindung der Amtsausübung gleichsam vorzuverlegen (vgl. hierzu insbesondere BVerfGE 46, 17 ).Es bedurfte deshalb einer besonderen Interessenabwägung und Darlegung der Abwägungskriterien, weshalb erst im Frühjahr 1999 - nach der abgeschlossenen Untersuchung und einer Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts über die Frage einer möglichen Befangenheit bei der Untersuchungsführerin, d.h. 13 Monate nach Einleitung des förmlichen Verfahrens, im Gegensatz zum verstrichenen Zeitraum, in dem man ohne eine vorläufige Dienstenthebung des Beamten ausgekommen war, der grenzpolizeiliche Dienstbetrieb nunmehr empfindlich gestört oder in besonderem Maße gefährdet worden wäre; nur zu diesem Zweck ist die vorläufige Suspendierung gerechtfertigt (BVerfGE 46, 17 ).".
- BVerwG, 01.07.1997 - 1 DB 8.97
Beamtenrecht - Verwirkung der Befugnis zur Feststellung des Verlustes von …
Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 1 DB 17.01
Selbst wenn die allgemeinen Grundsätze der Verwirkung hier ausnahmsweise gelten sollten, mangelte es beim Antragsteller an einem besonderen Vertrauenstatbestand (vgl. dazu näher zuletzt Beschluss vom 1. Juli 1997 - BVerwG 1 DB 8, 97 - BVerwGE 113, 105 = Buchholz 240 § 9 BBesG Nr. 8, m.w.N.). - BVerwG, 08.05.1991 - 2 WD 18.91
Disziplinargerichtliches Verfahren gegen Richter - Urteilsunterschrift
Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 1 DB 17.01
Abweichend von der früheren Rechtslage (vgl. § 65 Abs. 2 BDO a.F.;… dazu Köhler/Ratz, BDO, 2. Auflage, § 78 Rn. 6) und der gesetzlichen Bestimmung in § 106 Abs. 1 WDO (vgl. dazu BVerwGE 93, 90) ist gemäß § 78 Abs. 2 BDO in der seit der Novelle vom 20. Juli 1967 geltenden Fassung das Urteil allein vom Vorsitzenden, im Falle der erweiterten Besetzung auch von dem weiteren Richter, zu unterschreiben. - BVerwG, 09.07.1991 - 1 D 72.89
Dienstvergehen wegen Unterhalten einer sexuellen Beziehung zu einer unterstellten …
Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 1 DB 17.01
Die Grenze zur Pflichtwidrigkeit ist aber auf jeden Fall dann überschritten, wenn ein Beamter gegenüber Beamtinnen trotz erkennbar ablehnender Haltung aus sexuellen Gründen zudringlich wird und es dabei sogar zu Intimkontakten kommt (vgl. dazu Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 1 D 90.95 - <BVerwGE 113, 151 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 13 = ZBR 1998, 177 = NJW 1998, 1656>; Urteil vom 9. Juli 1991 - BVerwG 1 D 72.89 -, jeweils m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 09.02.2018 - 3 ZD 10/17
Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung einer Lehrerin; Beamtenrechtliche …
Oder anders ausgedrückt: nur dann, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (= mindestens 51 Prozent) für den Ausspruch der Höchstmaßnahme besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.7.2001 - BVerwG 1 DB 17.01 -, juris Rn. 20;… Beschluss vom 24.10.2006 - 1 DB 6, 06 -, juris Rn. 16; Bay. VGH…, Beschluss vom 11.4.2012, a. a. O., Rn. 24), sind ernstliche Richtigkeitszweifel zu verneinen und der Aussetzungsantrag abzulehnen (so für das Bundesrecht: Nds. OVG…, Beschluss vom 11.1.2018, a. a. O., Rn. 5 bis 8). - BVerwG, 24.04.2025 - 2 B 53.24
Finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub bei vorläufiger Dienstenthebung
Über den Wortlaut der Norm hinaus muss der begründete Verdacht eines Dienstvergehens bestehen, das geeignet ist, das förmliche Disziplinarverfahren zu rechtfertigen (vgl. zu § 91 BDO: BVerwG, Beschlüsse vom 16. November 1999 - 1 DB 8, 99 - Buchholz 232 § 52 BBG Nr. 11 S. 7 und vom 3. Juli 2001 - 1 DB 17.01 - juris Rn. 16). - BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02
"In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Post AG; …
Denn die Weiterbeschäftigung eines Beamten, dem nach dem Stand der gegen ihn eingeleiteten Ermittlungen das berufserforderliche Vertrauen nicht mehr länger entgegengebracht werden kann, ist dem Dienstherrn in der Regel bereits vor rechtskräftigem Abschluss des Disziplinarverfahrens nicht mehr zuzumuten (Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 DB 17.01 -).
- OVG Niedersachsen, 27.09.2023 - 3 MD 7/23
Für die Beschwerde gemäß § 62 Abs. 1 NDiszG gegen Entscheidungen nach § 58 NDiszG …
Oder anders ausgedrückt: nur dann, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für den Ausspruch der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.7.2001 - BVerwG 1 DB 17.01 -, juris Rn. 20;… Beschluss vom 24.10.2006 - 1 DB 6, 06 -, juris Rn. 16; Bay. VGH…, Beschluss vom 11.4.2012 - 16 b DC 11.985 -, juris Rn. 24), sind ernstliche Richtigkeitszweifel zu verneinen und der Aussetzungsantrag abzulehnen (für das Bundesrecht: Nds. OVG…, Beschluss vom 11.1.2018 - 6 ZD 3/17 -, juris Rn. 5 bis 8; für das Landesrecht: Nds. OVG…, Beschluss vom 9.2.2018 - 3 ZD 10/17 -, juris Rn. 28). - OVG Niedersachsen, 11.01.2018 - 6 ZD 3/17
Ernstliche Zweifel; vorläufige Dienstenthebung
Oder anders ausgedrückt: nur dann, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (= mindestens 51 Prozent) für den Ausspruch der Höchstmaßnahme besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.7.2001 - 1 DB 17.01 -, juris Rn. 20;… Beschluss vom 24.10.2006 - 1 DB 6, 06 -, juris Rn. 16; Bay. VGH…, Beschluss vom 11.4.2012, a. a. O., Rn. 24), sind ernstliche Richtigkeitszweifel zu verneinen und der Aussetzungsantrag abzulehnen. - VGH Bayern, 06.11.2007 - 16a CD 07.2007 Denn nach ständiger Rechtsprechung unterliegt die Ermessensentscheidung der Disziplinarbehörde über die Höhe des Einbehaltungssatzes nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle und ist somit nur auf Ermessensfehler zu überprüfen (vgl. nur: BVerwG vom 18.8.1969 BVerwGE 33, 332/333; vom 4.8.1982 BVerwGE 76, 16/17; vom 6.2.1995 BVerwGE 103, 208/211; vom 22.5.2000 Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 4; vom 3.7.2001 Az. 1 DB 17/01 Juris; BayVGH vom 2.6.1997 Az. 16 DS 96.4111 S. 14 AU;… so auch: Köhler/Ratz, a.a.O., RdNr. 10 zu § 63;… Zängl, a.a.O., RdNr. 4 zu Art. 84 BayDO).
- VG Meiningen, 30.01.2004 - 6 D 60010/03
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarantragsverfahren; vorläufige …
Kommt im Hinblick auf Art und Schwere des Dienstvergehens voraussichtlich die Entfernung des Beamten aus dem Dienst in Betracht, so rechtfertigen es die zu befürchtende Störung der dienstlichen Interessen und die Wahrung des Ansehens des öffentlichen Dienstes regelmäßig, die Suspendierung anzuordnen und auf diesem Wege den Zeitpunkt der Unterbindung der Amtsausübung gleichsam vorzuverlegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.07.2001 - 1 DB 17/01 - unter Hinweis auf BVerfGE 46, 17 [26]). - VG Halle, 01.09.2003 - 12 A 6/03 Ein derartiger Ermessensfehler kann beispielsweise dann vorliegen, wenn die Einleitungsbehörde bei der Ausübung ihres Ermessens den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unberücksichtigt lässt und dementsprechend die Belange des Beamten mit den dienstlichen Interessen der Behörde nicht hinreichend abwägt (vgl. BVerwG, 1. Disziplinarsenat, Beschl. v. 21. September 2000 - Az.: 1 DB 7/00 - , NVwZ-RR 2001, 246; Beschl. v. 3. Juli 2001 - Az.: 1 DB 17/01 - juris).
- BVerwG, 31.10.2001 - 1 DB 29.01
Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Disziplinarverfahren - …
Denn die Weiterbeschäftigung eines Beamten, dem nach dem Stand der gegen ihn eingeleiteten Ermittlungen das berufserforderliche Vertrauen nicht mehr länger entgegengebracht werden kann, ist dem Dienstherrn in der Regel bereits vor rechtskräftigem Abschluss des Disziplinarverfahrens nicht mehr zuzumuten (Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 DB 17.01 -).
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