Rechtsprechung
| BVerwG, 01.07.1980 - 1 DB 19.80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BDiszG, 26.02.1980 - VII VL 90/79
- BVerwG, 01.07.1980 - 1 DB 19.80
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 11.05.1984 - 1 DB 10.84
Rechtsmittel
Der Beamte braucht sich aber ein Verschulden seiner Verteidiger, an deren Zustandekommen er nicht schuldhaft mitgewirkt hat, nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht anrechnen zu lassen (BDHE 1, 151; BDHE 2, 134; BDHE 3, 235 [236];Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 1 DB 10.79 -, Beschluß vom 1. Juli 1980 - BVerwG 1 DB 19.80 -;Beschluß vom 15. März 1982 - BVerwG 1 DB 25.81 - [BVerwG Dok.Ber. B 1982, 152];Beschluß vom 7. September 1983 - BVerwG 1 DB 22.83 -). - BVerwG, 31.08.1982 - 1 DB 17.82
Rechtsmittel
Der Beamte braucht sich ein Verschulden seines Verteidigers, an dessen Zustandekommen er nicht schuldhaft mitgewirkt hat, nach ständiger Rechtsprechung der Disziplinargerichte des Bundes nicht anrechnen zu lassen (BDHE 1, 151; BDHE 2, 134; BDHE 3, 235 [236];Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 1 DB 10.79 -;Beschluß vom 1. Juli 1980 - BVerwG 1 DB 19.80 -;Beschluß vom 15. März 1982 - BVerwG 1 DB 25.81 - [BVerwG Dok. Ber. B 1982, 152]). - BVerwG, 27.08.1981 - 1 D 77.81
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer …
Nur bei dieser Möglichkeit aber würde es sich um einen Säumnisgrund handeln, der nicht dem Beamten anzulasten wäre, für den das Verschulden vielmehr allein seine Verteidiger träfe und das sich ständiger Rechtsprechung des Senats und ebenso, schon der der Senate des früheren Bundesdisziplinarhofs zufolge der Beamte nicht zurechnen zu lassen brauchte (Beschluß vom 28. Juli 1980 - BVerwG 1 DB 24.80 - Beschluß vom 1. Juli 1980 - BVerwG 1 DB 19.80 - BDHE 1, 17 und 151; 2, 134; 3, 235).
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