Rechtsprechung
| BVerwG, 05.10.1982 - 1 DB 19.82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BDiszG, 24.06.1982 - VII BK 21/81
- BVerwG, 05.10.1982 - 1 DB 19.82
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.08.1982 - 1 DB 14.82
Einbehaltung von Gehaltsteilen - Höhe des Einbehaltungsbetrages - Lebensumstände …
Auszug aus BVerwG, 05.10.1982 - 1 DB 19.82
Anders als bei einem Unterhaltsbeitrag, der nur den notdürftigen Unterhalt eines ehemaligen Beamten sichern und ihn nicht purer Not aussetzen soll, ist bei der Einbehaltung von Gehaltsteilen daher auf die Lebensumstände des Beamten und auf dessen individuelle Bedürfnisse und Verpflichtungen Rücksicht zu nehmen (Beschluß vom 4. August 1982 - BVerwG 1 DB 14.82 -).
- BVerwG, 15.12.1982 - 1 DB 29.82
Rechtmäßigkeit einer Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung - Wirksamkeit …
Anders als bei einem Unterhaltsbeitrag, der nur den notdürftigen Unterhalt eines ehemaligen Beamten sichern und ihn nicht purer Not aussetzen soll, ist bei der Einbehaltung von Gehaltsteilen daher auf die Lebensumstände des Beamten und auf dessen individuelle Bedürfnisse und Verpflichtungen Rücksicht zu nehmen (Beschluß vom 5. Oktober 1982 - BVerwG 1 DB 19.82 -;Beschluß vom 4. August 1982 - BVerwG 1 DB 14.82 -). - BVerwG, 07.12.1983 - 1 DB 30.83
Einbehaltung von Dienstbezügen eines Beamten wegen Einleitung eines förmlichen …
Dem Beamten, der im Verdacht eines die Beendigung des Beamtenverhältnisses rechtfertigenden Dienstvergehens steht, wird vom Gesetzgeber zwar mit Rücksicht auf den Wegfall seiner Diensttätigkeit eine gewisse Einschränkung in seiner Lebensführung zugemutet; dem Dienstherrn ist es aber verwehrt, dem Beamten nicht wiedergutzumachende wirtschaftliche Nachteile zuzufügen oder ihm die wirtschaftliche Existenzgrundlage sogar überhaupt zu entziehen (Beschluß vom 4. August 1982 - BVerwG 1 DB 14.82 - Beschluß vom 5. Oktober 1982 - BVerwG 1 DB 19.82 - Beschluß vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 DB 29.82 - Beschluß vom 25. März 1983 - BVerwG 1 DB 4, 83 -). - BVerwG, 08.03.1985 - 1 DB 12.85
Aufhebung einer Einbehaltungsanordnung - Einleitungsbehörde - Pflichtgemäßes …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können Anordnungen der Einleitungsbehörde über die Einbehaltung von Gehalt steilen im Verfahren nach § 95 Abs. 3 BDO, also noch vor endgültigem Abschluß des förmlichen Disziplinarverfahrens, auch mit rückwirkender Kraft aufgehoben werden; und zwar sowohl was den Umfang als auch den Grund der jeweiligen Anordnung betrifft, etwa weil der von der Einleitungsbehörde bestimmte Vomhundertsatz der Einbehaltung ermessensfehlerhaft festgesetzt war (BVerwGE 33, 332 [BVerwG 18.08.1969 - II DB 5/69] [334 ff.]; 46, 166 [167]; 63, 127 [129]; Beschlüsse vom 14. Mai 1980 - BVerwG 1 DB 8, 80 - 24. April 1980 - BVerwG 1 DB 9, 80 - 29. April 1980 - BVerwG 1 DB 12.80 - 5. Oktober 1982 - BVerwG 1 DB 19.82 - 25. März 1983 - BVerwG 1 DB 4, 83 - 3. Juni 1983 - BVerwG 1 DB 14.83 - 13. Januar 1984 - BVerwG 1 DB 27.83 - [BVerwG Dok.Ber. - BVerwG, 25.04.1985 - 1 DB 20.85
Rechtsmittel
Im Rahmen des § 92 BDO ist der Dienstherr jedenfalls nicht dazu berechtigt, dem Beamten die Möglichkeit zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten zu nehmen und ihn der Notwendigkeit preiszugeben, seinen ihm gesetzlich obliegenden oder vertraglich eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können (Beschluß vom 5. Oktober 1982 - BVerwG 1 DB 19.82 - Beschluß vom 4. August 1982 - BVerwG 1 DB 14.82 -).
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