Rechtsprechung
| BVerwG, 01.08.1989 - 1 DB 19.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verlust der Bezüge eines Beamten bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst ohne Genehmigung - Umseztung eines Beamten als Verwaltungsakt - Bewertung einer behördeninternen Umsetzung als Abordnung oder Versetzung
Verfahrensgang
- BDiszG, 18.04.1989 - XIV BK 24/88
- BDiszG, 18.04.1989 - XIV BK 6/89
- BVerwG, 01.08.1989 - 1 DB 19.89
- BVerwG, 20.01.1994 - 2 DW 6.93
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Auszug aus BVerwG, 01.08.1989 - 1 DB 19.89
Als bloß behördenintern wirkende Umsetzung hat die Anordnung nicht die für einen Verwaltungsakt notwendige unmittelbare rechtliche Außenwirkung (BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] ).
- BVerwG, 20.01.1994 - 2 DW 6.93
Rechtsmittel
Der Antrag des Technischen Bundesbahnoberinspektors a.D. ... auf Wiederaufnahme des durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 1. August 1989 - BVerwG 1 DB 19.89 - rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens wird auf seine Kosten verworfen.Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegenüber dem rechtskräftigen Beschluß des 1. Disziplinarsenatsvom 1. August 1989 - BVerwG 1 DB 19.89 - ist unzulässig, weil in dieser Entscheidung nicht, wie dies § 97 Abs. 2 BDO für eine Wiederaufnahme voraussetzt, auf eine Disziplinarmaßnahme erkannt worden ist(Beschluß vom 23. Dezember 1987 - BVerwG 2 DW 2.87 -;Beschluß vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 DW 1.78 -).
- BVerwG, 01.07.1991 - 1 DB 14.91
Beschwerdebefugnis der Einleitungsbehörde - Ruhegehaltsanspruch - …
Diese Aufrechnung beruht auf dem Bescheid der Bundesbahndirektion Frankfurt (Main) vom 24. Oktober 1989 und betrifft die Dienstbezüge, die dem Ruhestandsbeamten in der Zeit vom 11. August 1988 bis zum 20. April 1989 in Gesamthöhe von 38.649,62 DM gezahlt wurden, die ihm aber wegen schuldhaft ungenehmigten Fernbleibens vom Dienst nicht zustanden (vgl. Beschluß des Senats vom 1. August 1989 - BVerwG 1 DB 19.89 -). - BVerwG, 03.04.1992 - 1 DB 19.91
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme wegen unentschuldigten Fernbleibens vom …
Mit den Aufrechnungen realisierte die Deutsche Bundesbahn eine Gegenforderung auf Rückzahlung von Dienstbezügen, die dem Ruhestandsbeamten in der Zeit von 11. August 1988 bis zum 20. April 1989 in Gesamthöhe von 38.649,62 DM gezahlt worden waren, ihm aber wegen schuldhaft ungenehmigten Fernbleibens vom Dienst nicht zustanden (vgl. Beschluß des Senats vom 1. August 1989 - BVerwG 1 DB 19.89 -).
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