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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1995 - 1 DB 21.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16957
BVerwG, 13.12.1995 - 1 DB 21.95 (https://dejure.org/1995,16957)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1995 - 1 DB 21.95 (https://dejure.org/1995,16957)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - 1 DB 21.95 (https://dejure.org/1995,16957)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 05.12.1996 - 1 DB 22.96

    Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens wegen privater Telefongespräche …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann darüber hinaus eine unangemessene Verzögerung durch das Gericht nur dann festgestellt werden, wenn sie auf einem verfahrensrechtlichen Verschulden beruht, wenn also eine der beteiligten Stellen - der Untersuchungsführer, der Bundesdisziplinaranwalt, die Einleitungsbehörde - das Verfahren schuldhaft säumig betreibt (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 1 DB 21.95 - ).

    Auch für das Beschwerdeverfahren ergeht keine Kostenentscheidung, da die Beschwerde Erfolg hat (vgl. insoweit Beschluß vom 13. Dezember 1995, a.a.O., BVerwGE 63, 341 [BVerwG 10.03.1980 - 1 DB 6/80];… s. auch GKÖD, a.a.O., K § 66 Rz. 49, 50).

  • BVerwG, 11.09.2000 - 1 DB 21.00
    Dies gilt in gleicher Weise für eine Einstellung aus anderen als den in § 66 BDO genannten Gründen, zum Beispiel wegen des Fehlens von Verfahrensvoraussetzungen oder eines Verfahrenshindernisses (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 1 DB 21.95 - ).
  • VG Meiningen, 26.11.2002 - 6 D 60019/02

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Beschleunigung; …

    Ob darin zugleich auch eine Amtspflichtverletzung der Einleitungsbehörde zu sehen ist, braucht hier nicht geklärt zu werden (vgl. zum vorstehenden: BVerwG, B. v. 13.12.1995, 1 DB 21/95, Buchholz 235, § 66 BDO Nr. 1;… Claussen/Janzen, BDO 8. Auflage, § 66 Rdnr. 7 a;… Köhler/Ratz, BDO 2. Auflage, § 66 Rdnr. 17;… Weiss in GKÖD, K § 66 Rdnr. 44).
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