Rechtsprechung
| BVerwG, 07.09.1983 - 1 DB 22.83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,5139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BDiszG, 20.05.1983 - X VL 20/83
- BVerwG, 07.09.1983 - 1 DB 22.83
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 31.08.1982 - 1 DB 17.82
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.09.1983 - 1 DB 22.83
Der Beamte aber braucht sich ein Verschulden seines Verteidigers, an dessen Zustandekommen er nicht schuldhaft mitgewirkt hat, nach ständiger Rechtsprechung der Disziplinargerichte des Bundes nicht anrechnen zu lassen(Beschluß vom 31. August 1982 - BVerwG 1 DB 17.82 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 11.05.1984 - 1 DB 10.84
Rechtsmittel
Der Beamte braucht sich aber ein Verschulden seiner Verteidiger, an deren Zustandekommen er nicht schuldhaft mitgewirkt hat, nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht anrechnen zu lassen (BDHE 1, 151; BDHE 2, 134; BDHE 3, 235 [236];Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 1 DB 10.79 -, Beschluß vom 1. Juli 1980 - BVerwG 1 DB 19.80 -;Beschluß vom 15. März 1982 - BVerwG 1 DB 25.81 - [BVerwG Dok.Ber. B 1982, 152];Beschluß vom 7. September 1983 - BVerwG 1 DB 22.83 -). - BVerwG, 22.01.1985 - 1 DB 7.85
Rechtsmittel
Ein Verschulden seines Verteidigers, an dessen Zustandekommen er nicht selbst schuldhaft mitgewirkt hat, braucht sich der Beamte nach ständiger Rechtsprechung der Disziplinargerichte des Bundes aber nicht anrechnen zu lassen(Beschluß vom 7. September 1983 - BVerwG 1 DB 22.83 - m.w.N.).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.