Rechtsprechung
| BVerwG, 12.01.1978 - 1 DB 24.77 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,2612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BDiszG, 22.11.1977 - I VL 31/77
- BVerwG, 12.01.1978 - 1 DB 24.77
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.11.1975 - 1 DB 15.75
Auszug aus BVerwG, 12.01.1978 - 1 DB 24.77
Für den Lauf der Rechtsmittelfrist ist, wie das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt ausgesprochen hat, dieser Tag maßgebend und nicht der Tag, an dem eine Abschrift der anzufechtenden Entscheidung dem Verteidiger zugeht (vgl.Beschluß vom 19. November 1975 - BVerwG 1 DB 15.75 - [BVerwG Dok.Ber. B 1976, 139]).
- BVerwG, 22.03.1984 - 1 D 26.84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fehlens inhaltlicher Erfordernisse …
Ein Verschulden des Beamten selbst an der Versäumung der Berufungsfrist schließt hingegen die Wiedereinsetzung aus, auch wenn es für die Fristversäumung nur mitursächlich war (Beschluß vom 6. September 1979 - BVerwG 1 DB 20.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 41]; Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 1 DB 10.79 - Beschluß vom 12. Januar 1978 - BVerwG 1 DB 24.77 -). - BVerwG, 28.10.1983 - 1 DB 23.83
Rechtsmittel
Dieser Tag ist, wie das Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an den früheren Bundesdisziplinarhof schon wiederholt mit näherer Begründung ausgeführt hat, maßgebend, nicht etwa der Tag, an dem eine Abschrift der zuzustellenden Entscheidung dem Verteidiger gemäß § 40 Abs. 1 Satz 4 BDO übermittelt worden ist (BDHE 5, 87; BVerwGE 53, 105 [BVerwG 19.11.1975 - I DB 15/75]; Beschluß vom 12. Januar 1978 - BVerwG 1 DB 24.77 -). - BVerwG, 13.01.1986 - 1 DB 58.85
Rechtsmittel
Für den Lauf der Rechtsmittelfrist ist aber, wie das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt ausgesprochen hat, der Tag der Zustellung des Urteils an den Beamten maßgebend und nicht der Tag, an dem eine Abschrift der anzufechtenden Entscheidung dem Verteidiger zugeht (vgl.Beschluß vom 12. Januar 1978 - BVerwG 1 DB 24.77 -;Beschluß vom 19. November 1975 - BVerwG 1 DB 15.75 - <BVerwGE 53, 105 [BVerwG 19.11.1975 - I DB 15/75]>). - BVerwG, 27.04.1979 - 1 DB 10.79
Rechtsmittel
Zwar stünde es der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht entgegen, wenn der Beamte die Rechtsmittelfrist infolge eines Verschuldens seines Verteidigers versäumt hätte, denn ein solcher Umstand wäre ihm nicht zuzurechnen, wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat (BDHE 1, 151; BVerwG Dok.Ber. B 1975, 179;Beschluß vom 12. Januar 1978 - BVerwG 1 DB 24.77 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.