Rechtsprechung
| BVerwG, 16.05.1986 - 1 DB 25.86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BDiszG, 11.03.1986 - XIV BK 22/84
- BVerwG, 16.05.1986 - 1 DB 25.86
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 20.10.1986 - 1 DB 48.86
Rechtsmittel
Das Antragsverfahren nach der vorgenannten Vorschrift ist seinem Wesen nach ein vorläufiges Verfahren, was sich schon daraus ergibt, daß es in seinem Beginn und in seiner Beendigung von dem förmlichen Disziplinarverfahren abhängig (vgl. §§ 91, 92 Abs. 1, 95 Abs. 4 BDO) und daß eine in diesem Verfahren etwa getroffene disziplinargerichtliche Entscheidung nur mit einer eingeschränkten Bindungswirkung ausgestattet ist, es sich insgesamt danach um ein Verfahren handelt, in dem Weichen nicht endgültig gestellt werden (Beschluß vom 16. Mai 1986 - BVerwG 1 DB 25.86 - Beschluß vom 14. März 1985 - BVerwG 1 DB 18.85 - Beschluß vom 4. Mai 1984 - BVerwG 1 DB 11.84 -).
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