Rechtsprechung
| BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 27.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Anforderungen an die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten eines Beamten
Verfahrensgang
- BDiszG, 26.08.1992 - XVI BK 10/92
- BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 27.92
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 07.05.1993 - 1 DB 35.92
Dienstliches Vergehen - Unterschlagung von Geld - Alkoholsucht als …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 27.92
Die Entfernung des Beamten aus dem Dienst muß nach der im Verfahren nach § 79 BDO in Verbindung mit § 95 Abs. 3 BDO gebotenen summarischen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (Beschluß vom 7. Mai 1993 - BVerwG 1 DB 35.92 - ).Die Alimentationspflicht ist aber jedenfalls dann verletzt, wenn der für den Lebensunterhalt verbleibende Betrag nur den Regelsätzen der Sozialhilfe entspricht oder diese nur unwesentlich übersteigt (Beschluß vom 7. Mai 1993 - BVerwG 1 DB 35.92 - ; auch Beschluß vom 28. Dezember 1992 - BVerwG 1 DB 29.92 - m.w.N.).
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89
Sonntagsbackverbot
Auszug aus BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 27.92
Die Gerichte sind nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 87, 363 ). - BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82
Übergang Waisengeld
Auszug aus BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 27.92
Zwar erfährt der Alimentationsanspruch, der auf einen dem Dienstrang und der Bedeutung des Amtes angemessenen Unterhalt gerichtet ist (BVerfGE 70, 69 [BVerfG 15.05.1985 - 2 BvL 24/82]); auf Grund der Regelung in § 92 Abs. 1 BDO Einschränkungen.
- BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91
Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 27.92
Im Fall der Bestechlichkeit oder auch nur der Annahme von Geschenken oder Belohnungen in bezug auf das Amt hat der Senat jedenfalls dann regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen, wenn dieser die ihm als Äquivalent des angebotenen, geforderten oder gewährten Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung tatsächlich vorgenommen oder wenn er bares Geld genommen hat (vgl. Urteil vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - m.w.N.). - BVerwG, 04.09.1978 - 1 DB 22.78
Einheit des Dienstvergehens - Dienstvorgesetzte - Einleitungsbehörde - …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 27.92
Da der Senat nicht sein Ermessen an die Stelle des Ermessens der Einleitungsbehörde setzen kann, muß es dieser überlassen bleiben, in welcher Höhe sie den Einbehaltungsbetrag für den genannten Zeitraum neu festsetzt (BVerwGE 63, 123 ). - BVerwG, 18.08.1969 - II DB 5.69
Auszug aus BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 27.92
Die Festsetzung der Höhe der Einbehaltung ist ermessensfehlerhaft, soweit es die Dienstbezüge in dem Zeitraum vom 1. Januar 1991 bis 31. Januar 1993 betrifft (zur rückwirkenden Aufhebung von Einbehaltungsanordnungen vgl. BVerwGE 33, 332 [BVerwG 18.08.1969 - II DB 5/69]). - BVerwG, 07.12.1983 - 1 DB 30.83
Einbehaltung von Dienstbezügen eines Beamten wegen Einleitung eines förmlichen …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 27.92
Dies ändert aber nichts daran, daß bei der Höhe des Einbehaltungssatzes auf die - bisherigen - Lebensverhältnisse des Beamten Rücksicht zu nehmen ist (Beschluß vom 7. Dezember 1983 - BVerwG 1 DB 30.83 -RiA 1984, 184 = DÖV 1984, 765>). - BVerwG, 28.12.1992 - 1 DB 29.92
Einleitung eines Disziplinarverfahrens und vorläufige Enthebung aus dem Dienst - …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 27.92
Die Alimentationspflicht ist aber jedenfalls dann verletzt, wenn der für den Lebensunterhalt verbleibende Betrag nur den Regelsätzen der Sozialhilfe entspricht oder diese nur unwesentlich übersteigt (Beschluß vom 7. Mai 1993 - BVerwG 1 DB 35.92 - ; auch Beschluß vom 28. Dezember 1992 - BVerwG 1 DB 29.92 - m.w.N.).
- BVerwG, 16.04.1996 - 1 DB 6.96
Einleitung eines förmliche Disziplinarverfahrens gegen einen Ruhestandsbeamten - …
Wenn der Ruhestandsbeamte sich auch eine gewisse Einschränkung seiner Lebenshaltung gefallen lassen muß, so darf die Einbehaltung wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu existenzgefährdenen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen oder nicht wiedergutzumachenden Nachteilen führen (…stRspr, vgl. Claussen/Janzen, BDO, 7. Aufl., § 92 Rz. 5 a;… Köhler/Ratz, BDO, 2. Aufl., § 92 Rz. 10;… Behnke, BDO, 2. Aufl., § 92 Rz. 13;… GKÖD, Bd. II, K § 92 Rz. 29, 34; Beschluß vom 25. April 1985 - BVerwG 1 DB 20.85 -, Beschluß vom 30. September 1993 - BVerwG 1 DB 27.92 -, Beschluß vom 11. November 1994 - BVerwG 1 DB 19.94 und 20.94 -).Die sich aus der Gegenüberstellung der anrechenbaren Einnahmen und Ausgaben ergebenden wirtschaftlichen Verhältnisse lassen gegenwärtig auch bei zumutbarer Einschränkung der Lebenshaltung unter Beachtung des Grundsatzes angemessener Alimentation, die auch auf die - bisherigen - Lebens Verhältnisse des Ruhestandsbeamten Rücksicht zu nehmen hat (Beschluß vom 30. September 1993 - BVerwG 1 DB 27.92 -), eine Kürzung seiner Versorgungsbezüge nicht zu.
- BVerwG, 20.10.1999 - 1 D 65.98
Teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen als Disziplinarmaßnahme - Antrag auf …
Um eine Berechnungsbasis für die monatliche Einbehaltung von Dienstbezügen zu erreichen, ist es zulässig, die jeweiligen Rechnungsbeträge in eine monatliche Belastung - bezogen auf ein Jahr - umzurechnen (vgl. Beschluß vom 30. September 1993 - BVerwG 1 DB 27.92 -).
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