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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1987 - 1 DB 29.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5574
BVerwG, 10.12.1987 - 1 DB 29.87 (https://dejure.org/1987,5574)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1987 - 1 DB 29.87 (https://dejure.org/1987,5574)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1987 - 1 DB 29.87 (https://dejure.org/1987,5574)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 D 76.85

    Beamtenpflicht - Erhaltung der Dienstfähigkeit - Fahrlässige …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1987 - 1 DB 29.87
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats stellt der gelegentliche Eigenverbrauch von Haschisch nicht ohne weiteres ein Dienstvergehen der (Urteil vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 1 D 76.85 - Dok.Ber. B 1986, 51 = ZBR 1986, 244 = DVBl. 1986, 473 = DÖV 1986, 658).
  • BVerwG, 29.04.1986 - 1 D 141.85
    Auszug aus BVerwG, 10.12.1987 - 1 DB 29.87
    Er gewinnt erst bei größerem Umfang, wie hier, Dienstvergehensqualität und hat dann nach ebenso gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats mindestens eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, bei erschwerenden Umständen auch die Entfernung aus dem Dienst zur Folge (Beschlüsse vom 2. April 1982 - BVerwG 1 DB 4, 82 - Dok.Ber. B 1982, 193, vom 13. Januar 1984 - BVerwG 1 DB 35.83 - sowie Urteile vom 13. August 1985 - BVerwG 1 D 174.84 - Dok.Ber. B 1985, 273 und vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 141.85 -).
  • BVerwG, 13.08.1985 - 1 D 174.84

    Dienstvergehen eines Zollbeamten durch fortgesetzten unerlaubten Erwerbs von …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1987 - 1 DB 29.87
    Er gewinnt erst bei größerem Umfang, wie hier, Dienstvergehensqualität und hat dann nach ebenso gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats mindestens eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, bei erschwerenden Umständen auch die Entfernung aus dem Dienst zur Folge (Beschlüsse vom 2. April 1982 - BVerwG 1 DB 4, 82 - Dok.Ber. B 1982, 193, vom 13. Januar 1984 - BVerwG 1 DB 35.83 - sowie Urteile vom 13. August 1985 - BVerwG 1 D 174.84 - Dok.Ber. B 1985, 273 und vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 141.85 -).
  • BVerwG, 13.01.1984 - 1 DB 35.83

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1987 - 1 DB 29.87
    Er gewinnt erst bei größerem Umfang, wie hier, Dienstvergehensqualität und hat dann nach ebenso gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats mindestens eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, bei erschwerenden Umständen auch die Entfernung aus dem Dienst zur Folge (Beschlüsse vom 2. April 1982 - BVerwG 1 DB 4, 82 - Dok.Ber. B 1982, 193, vom 13. Januar 1984 - BVerwG 1 DB 35.83 - sowie Urteile vom 13. August 1985 - BVerwG 1 D 174.84 - Dok.Ber. B 1985, 273 und vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 141.85 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07

    Disziplinarrechtliche Würdigung des Besitzes von Betäubungsmitteln, hier: …

    Im Falle eines Beamten hat das Bundesverwaltungsgericht im vorerwähnten Urteil vom 10.12.1985 (- 1 D 76.85 -, DVBl. 1986, 473) bei fünffachem Erwerb von Haschisch zum Eigenkonsum die vom Bundesdisziplinargericht verhängte Gehaltskürzung in Höhe von einem 20tel auf die Dauer von drei Jahren bestätigt und im Urteil vom 10.12.1987 - 1 DB 29/87 - festgestellt, dass zwar der gelegentliche Eigenverbrauch von Haschisch nicht ohne weiteres ein Dienstvergehen darstelle, er aber bei größerem Umfang Dienstvergehensqualität habe und dann mindestens eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, bei erschwerenden Umständen auch die Entfernung aus dem Dienst geboten sei; insbesondere sei das Beamtenverhältnis regelmäßig dann zu beenden, wenn es um die Veräußerung von Betäubungsmitteln an Dritte in größerem Umfang gehe.

    Zu berücksichtigen ist auch, dass der Besitz des Rauschmittels lediglich dem Eigenkonsum diente und eine Abgabe des Rauschmittels an Dritte, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwartungsgerichts (Urt. vom 10.12.1987, a.a.O.) als straferschwerend zu werten wäre, vom Beamten nachhaltig - nach Ansicht des Strafgerichts auch glaubwürdig - in Abrede gestellt wurde.

  • BVerwG, 26.04.1991 - 1 DB 5.91

    Anforderungen an den Verdachtsgrad im Disziplinarverfahren - Grenzen der …

    Dieser dringende Tatverdacht rechtfertigt mit hoher Wahrscheinlichkeit die Entfernung des Beamten aus dem Dienst, weil An- und Verkauf der Rauschgifte ausweislich der Anklageschrift einen größeren Umfang erreicht hatten und sich über fast drei Jahre erstreckten (vgl. zur Maßnahmebemessung: BVerwG, Beschluß vom 10. Dezember 1987 - BVerwG 1 DB 29.87 - m.w.N.).

    Deshalb muß die Einleitungsbehörde zunächst von den Verbindlichkeiten des Beamten ausgehen und dann - bei Zugrundelegung einer Einschränkung seiner allgemeinen Lebenshaltung, die jedoch nicht bis auf die Regelsätze der Sozialhilfe zu reduzieren ist - den Umfang der Einbehaltung von Gehaltsteilen bestimmen (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Beschluß vom 10. Dezember 1987 - BVerwG 1 DB 29.87 - Beschluß vom 10. Oktober 1988 - BVerwG 1 DB 27.88 -, Dok.Ber. B 1988, S. 315 m.w.N.; Beschluß vom 16. April 1991 - BVerwG 1 DB 10.91 -).

  • BVerwG, 28.12.1992 - 1 DB 29.92

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens und vorläufige Enthebung aus dem Dienst - …

    Bei der Bestimmung der Höhe eines Einbehaltungsbetrages nach § 92 BDO sind die Lebensumstände des Beamten und grundsätzlich seine Verpflichtungen zu berücksichtigen, insbesondere darf ihm nicht die Möglichkeit zur Tilgung seiner Schulden genommen werden (BVerwGE 76, 16; Beschluß vom 28. Oktober 1985 - BVerwG 1 DB 46.85 - ; Beschluß vom 10. Dezember 1987 - BVerwG 1 DB 29.87 - ).

    Allerdings hat der Senat wiederholt entschieden, daß insoweit die Alimentation nicht bis auf die Regelsätze der Sozialhilfe zu reduzieren ist (Beschluß vom 21. Mai 1992 - BVerwG 1 DB 6, 92 - Beschluß vom 10. Dezember 1987 - BVerwG 1 DB 29.87 - ).

  • BVerwG, 12.07.1994 - 1 D 31.93

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - …

    B 1984, 63 = DÖD 1984, 88 = PersV 1986, 70>, vom 13. Januar 1984 - BVerwG 1 DB 35.83 -, vom 13. August 1985 - BVerwG 1 D 174.84 - , vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 1 D 76.85 - <BVerwGE 83, 82>, vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 141.85 -, vom 10. Dezember 1987 - BVerwG 1 DB 29.87 - und vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 D 103.87 - ).
  • VGH Bayern, 23.03.2023 - 16b DS 23.311

    Disziplinarische Ahndung von Betäubungsmittelvergehen eines Polizeibeamten auf …

    Eine andere Zumessungsleitlinie geht dahin, das tatbestandsmäßiger Eigenverbrauch größeren Umfangs, auch der "weichen" Droge Haschisch, mindestens eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme erfordert, bei erschwerenden Umständen auch die Höchstmaßnahme (BVerwG, B.v. 10.12.1987 - 1 DB 29.87 - juris Rn. 9).
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