Rechtsprechung
| BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 5.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer vom Dienstherrn beabsichtigten Pfändung der Dienstbezüge eines Beamten - Wirksamkeit einer Einleitungsverfügung i.R.d. Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 19.02.1992 - VI BK 7/91
- BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 5.92
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 06.11.1991 - 1 DB 15.91
Disziplinarrecht - Bemessung von Disziplinarmaßnahmen - Straftat des Vollrauschs …
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 5.92
Die Entfernung des beschuldigten Beamten aus dem Dienst muß nach der im Verfahren nach § 79 BDO in Verbindung mit § 95 Abs. 3 BDO gebotenen summarischen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (Beschluß vom 6. November 1991 - BVerwG 1 DB 15.91 -, BVerwG Dok.Ber. B 1992, 65 = DÖV 1992, 358 [BVerwG 06.11.1991 - BVerwG 1 DB 15.91]; Beschluß vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 1 DB 27.87 -, BVerwGE 83, 376 ). - BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87
Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung …
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 5.92
Denn die vom Beamten ins Feld geführte vollzogene oder wenigstens in die Wege geleitete Schadenswiedergutmachung kann als Milderungsgrund nur dann eingreifen, wenn der Beamte sie freiwillig, nicht durch Furcht vor konkreter Entdeckung bestimmt vorgenommen hat und wenn zu diesem Zeitpunkt seine Verfehlung noch nicht von dritter Seite aufgedeckt war (Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 -, BVerwGE 86, 1 = ZBR 1988, 323 = DÖD 1988, 215 = RiA 1988, 193 - NwZ 1989, 467; Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 D 92.90 -, ZBR 1992, 59). - BVerwG, 28.05.1991 - 1 D 92.90
Beamtenrecht - Strafrechtliche Verurteilung - Unterschlagung amtlicher Gelder
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 5.92
Denn die vom Beamten ins Feld geführte vollzogene oder wenigstens in die Wege geleitete Schadenswiedergutmachung kann als Milderungsgrund nur dann eingreifen, wenn der Beamte sie freiwillig, nicht durch Furcht vor konkreter Entdeckung bestimmt vorgenommen hat und wenn zu diesem Zeitpunkt seine Verfehlung noch nicht von dritter Seite aufgedeckt war (Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 -, BVerwGE 86, 1 = ZBR 1988, 323 = DÖD 1988, 215 = RiA 1988, 193 - NwZ 1989, 467; Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 D 92.90 -, ZBR 1992, 59).
- BVerwG, 13.08.1979 - 1 DB 14.79
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 5.92
Diese Bestimmung und die für sie maßgeblichen Ermessenserwägungen hat die Einleitungsbehörde im übrigen so zu begründen, daß eine gerichtliche Ermessenskontrolle möglich ist (ständige Rechtsprechung, grundlegend Beschluß vom 13. August 1979 - BVerwG 1 DB 14.79 -, BVerwGE 63, 256 ; Beschluß vom 3. Juni 1983 - BVerwG 1 DB 14.83 -). - BVerwG, 18.12.1987 - 1 DB 27.87
Einbehaltung von Gehaltsteilen - Disziplinare Höchstmaßnahme - Dienstentfernung - …
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 5.92
Die Entfernung des beschuldigten Beamten aus dem Dienst muß nach der im Verfahren nach § 79 BDO in Verbindung mit § 95 Abs. 3 BDO gebotenen summarischen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (Beschluß vom 6. November 1991 - BVerwG 1 DB 15.91 -, BVerwG Dok.Ber. B 1992, 65 = DÖV 1992, 358 [BVerwG 06.11.1991 - BVerwG 1 DB 15.91]; Beschluß vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 1 DB 27.87 -, BVerwGE 83, 376 ). - BVerwG, 03.09.1991 - 1 D 15.91
Diebstahl eines Päckchens aus dem Lagerraum des Postamtes, bei dem der Beamte …
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 5.92
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß ein Beamter, der sich an ihm dienstlich zugänglichen oder anvertrauten Gegenständen vergreift, im Kernbereich seiner Dienstpflichten versagt und deshalb in der Regel mit der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme rechnen muß (vgl. zuletzt Urteil vom 27. November 1991 - BVerwG 1 D 66.90 - Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 -). - BVerwG, 05.09.1978 - 1 DB 17.78
Einschränkung der Lebenshaltungskosten - Beamter - Festsetzung des …
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 5.92
Dies ist rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erlasses der Einbehaltungsanordnung zulässig (Beschluß vom 5. September 1978 - BVerwG 1 DB 17.78 -, BVerwGE 63, 127 ). - BVerwG, 15.12.1982 - 1 DB 29.82
Rechtmäßigkeit einer Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung - Wirksamkeit …
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 5.92
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann im Einzelfall von Vorermittlungen abgesehen und sogleich das förmliche Disziplinarverfahren gegen einen Beamten eingeleitet werden, wenn die Einleitungsbehörde auf andere Weise als durch Vorermittlungen Kenntnis von dem Verdacht eines Dienstvergehens erhält, das nach Dringlichkeit des Verdachts und nach dem Gewicht der Verfehlung den unverzüglichen Beginn des förmlichen Disziplinarverfahrens gegen den Beamten notwendig macht (Beschluß vom 29. November 1985 - BVerwG 1 DD 54.85 m.w.N.; Beschluß vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 DB 29.82 -, BVerwGE 76, 48 ; Urteil vom 2. September 1980 - BVerwG 1 D 77.79 -, BVerwGE 73, 62 ; Beschluß vom 11. Juni 1976 - BVerwG 1 DB 8, 76 -, BVerwGE 53, 176 ). - BVerwG, 27.11.1991 - 1 D 66.90
Diebstahl von Beförderungsgut in großen Mengen über einen langen Zeitraum - …
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 5.92
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß ein Beamter, der sich an ihm dienstlich zugänglichen oder anvertrauten Gegenständen vergreift, im Kernbereich seiner Dienstpflichten versagt und deshalb in der Regel mit der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme rechnen muß (vgl. zuletzt Urteil vom 27. November 1991 - BVerwG 1 D 66.90 - Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 -). - BVerwG, 03.06.1983 - 1 DB 14.83
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 5.92
Diese Bestimmung und die für sie maßgeblichen Ermessenserwägungen hat die Einleitungsbehörde im übrigen so zu begründen, daß eine gerichtliche Ermessenskontrolle möglich ist (ständige Rechtsprechung, grundlegend Beschluß vom 13. August 1979 - BVerwG 1 DB 14.79 -, BVerwGE 63, 256 ; Beschluß vom 3. Juni 1983 - BVerwG 1 DB 14.83 -). - BVerwG, 26.01.1979 - 1 DB 2.79
- BVerwG, 02.09.1980 - 1 D 77.79
Beamter auf Lebenszeit - Verdacht eines schweren Dienstvergehens - …
- BVerwG, 11.06.1976 - 1 DB 8.76
Einbehaltung von Dienstbezügen nach der Einleitung eines förmlichen …
- BVerwG, 20.04.1982 - 1 D 62.81
Strafbefehl gegen einen Beamten wegen versuchten Einbruchsdiebstahls - Versetzung …
- VG Magdeburg, 05.11.2020 - 15 B 10/20
Disziplinarrechtliche Suspendierung; Einbehalt von Dienstbezügen; gerichtliche …
Sie hat dabei den als Dienstvergehen gewerteten Sachverhalt soweit wie möglich nach Zeit, Ort und Umfang des vorgeworfenen Verhaltens inhaltlich zu bestimmen und zu konkretisieren (vgl. BVerwG, B. v. 22.02.1992 - 1 DB 5/92 -, juris, Rdnr. 8;… OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 18.08.2005 - OVG 80 SN 1.05 -, juris, Rdnr. 8;… VG Magdeburg, B. v. 27.08.2014 - 8 B 13/14 -, juris, Rdnr. 10 m. w. N.). - VG Meiningen, 08.05.2006 - 6 D 60011/02
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Untersuchungsführer; …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann im Einzelfall von Vorermittlungen abgesehen und sogleich das förmliche Disziplinarverfahren gegen einen Beamten eingeleitet werden, wenn die Einleitungsbehörde - wie hier - auf andere Weise als durch Vorermittlungen Kenntnis von dem Verdacht eines Dienstvergehens erhält, das nach Dringlichkeit des Verdachts und nach dem Gewicht der Verfehlung den unverzüglichen Beginn des förmlichen Disziplinarverfahrens gegen den Beamten notwendig macht (BVerwG, U. v. 22.05.1992, 1 DB 5/92). - VG Magdeburg, 21.02.2022 - 15 B 2/22
Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung der Dienstbezüge; prognostizierte …
Sie hat dabei den als Dienstvergehen gewerteten Sachverhalt soweit wie möglich nach Zeit, Ort und Umfang des vorgeworfenen Verhaltens inhaltlich zu bestimmen und zu konkretisieren (vgl. BVerwG, B. v. 22.02.1992 - 1 DB 5/92 -, juris, Rdnr. 8;… OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 18.08.2005 - OVG 80 SN 1.05 -, juris, Rdnr. 8;… VG Magdeburg, B. v. 27.08.2014 - 8 B 13/14 -, juris, Rdnr. 10 m. w. N.). - VG Meiningen, 23.06.2005 - 6 D 60020/02
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht Zu den Voraussetzungen der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann im Einzelfall von Vorermittlungen abgesehen und sogleich das förmliche Disziplinarverfahren gegen einen Beamten eingeleitet werden, wenn die Einleitungsbehörde - wie hier - auf andere Weise als durch Vorermittlungen Kenntnis von dem Verdacht eines Dienstvergehens erhält, das nach Dringlichkeit des Verdachts und nach dem Gewicht der Verfehlung den unverzüglichen Beginn des förmlichen Disziplinarverfahrens gegen den Beamten notwendig macht (BVerwG, U. v. 22.05.1992, 1 DB 5/92).
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