Rechtsprechung
| OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 37 BeamtVG SL 2008, § 43 BeamtVG SL 2008, § 39 GKG 2004, § 52 Abs 1 GKG 2004
Streitwert: Berücksichtigung des Betrags der einmaligen Unfallentschädigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Dienstunfall; einmalig; erhöht; Klageantrag; qualifiziert; Streitgegenstand; Streitwert; Unfallentschädigung; Unfallruhegehalt; Streitwert - Berücksichtigung des Betrags der einmaligen Unfallentschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 10.06.2020 - 2 K 1611/17
- OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20
- OVG Saarland, 25.10.2023 - 1 A 100/21
- BVerwG, 27.11.2024 - 2 B 1.24
- OVG Saarland - 1 A 254/20 (anhängig)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen, 23.08.2010 - 5 OA 167/10
Bemessung des Streitwerts bei einer begehrten Verpflichtung des Dienstherrn zur …
Auszug aus OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20
Rn. 18 Soweit sich in der obergerichtlichen Streitwertrechtsprechung Entscheidungen zur Bemessung des Streitwerts in Fällen, in denen die Anerkennung eines Dienstunfalls als qualifizierter Dienstunfall angestrebt wurde, finden, stellen diese vom Ansatz des § 52 Abs. 1 GKG ausgehend übereinstimmend auf die sich aus dem Antrag des Klägers für diesen ergebende Bedeutung der Sache ab.[BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)][BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)] Dies überzeugt.Zu dieser Problematik hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg [OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010, a.a.O., Rdnr. 8][OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010, a.a.O., Rdnr. 8] ausgeführt, dass entscheidend für die im Ermessen des Gerichts liegende Bestimmung des Streitwerts gemäß § 52 Abs. 1 GKG der Klageantrag zum Zeitpunkt der Klageerhebung ist.
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 4 S 1251/15
Anerkennung eines Dienstunfalls eines Lehrers - Amoklauf an Schule - Begriff des …
Auszug aus OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20
Rn. 18 Soweit sich in der obergerichtlichen Streitwertrechtsprechung Entscheidungen zur Bemessung des Streitwerts in Fällen, in denen die Anerkennung eines Dienstunfalls als qualifizierter Dienstunfall angestrebt wurde, finden, stellen diese vom Ansatz des § 52 Abs. 1 GKG ausgehend übereinstimmend auf die sich aus dem Antrag des Klägers für diesen ergebende Bedeutung der Sache ab.[BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)][BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)] Dies überzeugt. - OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 168/16
Qualifizierter Dienstunfall; besondere Gefahr; Diensthandlung; Autobahn; …
Auszug aus OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20
Rn. 18 Soweit sich in der obergerichtlichen Streitwertrechtsprechung Entscheidungen zur Bemessung des Streitwerts in Fällen, in denen die Anerkennung eines Dienstunfalls als qualifizierter Dienstunfall angestrebt wurde, finden, stellen diese vom Ansatz des § 52 Abs. 1 GKG ausgehend übereinstimmend auf die sich aus dem Antrag des Klägers für diesen ergebende Bedeutung der Sache ab.[BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)][BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)] Dies überzeugt.
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 S 2667/15
Dienstunfallrechtlicher Wegeunfall und erhöhtes Unfallruhegehalt - hier: …
Auszug aus OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20
Rn. 18 Soweit sich in der obergerichtlichen Streitwertrechtsprechung Entscheidungen zur Bemessung des Streitwerts in Fällen, in denen die Anerkennung eines Dienstunfalls als qualifizierter Dienstunfall angestrebt wurde, finden, stellen diese vom Ansatz des § 52 Abs. 1 GKG ausgehend übereinstimmend auf die sich aus dem Antrag des Klägers für diesen ergebende Bedeutung der Sache ab.[BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)][BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)] Dies überzeugt. - VG Saarlouis, 10.06.2020 - 2 K 1611/17
Anforderungen an die Feststellung eines qualifizierten Dienstunfalls
Auszug aus OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20
Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 10. Juni 2020 - 2 K 1611/17 - wird zurückgewiesen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2011 - 1 E 39/11
Grundlagen zur Berechnung des Streitwerts bei einem qualifizierten Dienstunfall
Auszug aus OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20
Rn. 18 Soweit sich in der obergerichtlichen Streitwertrechtsprechung Entscheidungen zur Bemessung des Streitwerts in Fällen, in denen die Anerkennung eines Dienstunfalls als qualifizierter Dienstunfall angestrebt wurde, finden, stellen diese vom Ansatz des § 52 Abs. 1 GKG ausgehend übereinstimmend auf die sich aus dem Antrag des Klägers für diesen ergebende Bedeutung der Sache ab.[BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)][BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)] Dies überzeugt. - VGH Bayern, 03.09.2009 - 3 C 09.1537
Streitwertbeschwerde
Auszug aus OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20
Rn. 18 Soweit sich in der obergerichtlichen Streitwertrechtsprechung Entscheidungen zur Bemessung des Streitwerts in Fällen, in denen die Anerkennung eines Dienstunfalls als qualifizierter Dienstunfall angestrebt wurde, finden, stellen diese vom Ansatz des § 52 Abs. 1 GKG ausgehend übereinstimmend auf die sich aus dem Antrag des Klägers für diesen ergebende Bedeutung der Sache ab.[BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)][BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)] Dies überzeugt.
- OVG Saarland, 17.08.2021 - 1 A 297/19
Beamter; Schadensersatzanspruch aufgrund einer fehlerhaften Versorgungsauskunft; …
Rn. 92 Der Senat folgt der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts,[vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.7.2017 - 2 KSt 1/17 u.a. -, juris, Ls. 2 u. Rz. 6; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.2020 - 1 E 233/20 -, juris, Rz. 12; a.A. (zweifacher Jahresbetrag) noch BVerwG, Beschluss vom 13.9.1999 - 2 B 53.99-, juris, Rz. 4 ff; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.7.2007 - 1 Q 40/06 -, juris, Rz. 20 ff.][vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.7.2017 - 2 KSt 1/17 u.a. -, juris, Ls. 2 u. Rz. 6; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.2020 - 1 E 233/20 -, juris, Rz. 12; a.A. (zweifacher Jahresbetrag) noch BVerwG, Beschluss vom 13.9.1999 - 2 B 53.99-, juris, Rz. 4 ff; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.7.2007 - 1 Q 40/06 -, juris, Rz. 20 ff.] wonach bei Streitigkeiten um höhere Besoldung, die zu den sog. Teilstatus-Klagen zählen, der Streitwert - entgegen Ziff. 10.4. - OVG Saarland, 07.08.2026 - 2 E 94/26
Zur Anwendbarkeit des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025
Rn. 11 Die nach § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthafte und auch im Übrigen zulässige, insbesondere fristgerecht im Sinne des § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG erhobene Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen, die dieser im eigenen Namen erheben kann (vgl. § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG)[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.2020 - 1 E 233/20 -, juris, Rn. 1][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.2020 - 1 E 233/20 -, juris, Rn. 1], hat in der Sache teilweise Erfolg. - OVG Saarland, 30.04.2026 - 2 E 16/26
Streitwertbestimmung bei Miteinbürgerung minderjähriger Kinder
Rn. 8 Die nach § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthafte und auch im Übrigen zulässige, insbesondere fristgerecht im Sinne des § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG erhobene Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten der Kläger, die diese im eigenen Namen erheben können (vgl. § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG)[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.2020 - 1 E 233/20 -, juris, Rn. 1; eine namens der Kläger erhobene Streitwertbeschwerde wäre demgegenüber mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, da Verfahrensbeteiligte durch die Festsetzung eines niedrigeren als des von ihnen für zutreffend gehaltenen Streitwerts in der Regel nicht beschwert werden, vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 20.3.2025 - 2 E 119/24 -, juris, Rn. 8][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.2020 - 1 E 233/20 -, juris, Rn. 1; eine namens der Kläger erhobene Streitwertbeschwerde wäre demgegenüber mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, da Verfahrensbeteiligte durch die Festsetzung eines niedrigeren als des von ihnen für zutreffend gehaltenen Streitwerts in der Regel nicht beschwert werden, vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 20.3.2025 - 2 E 119/24 -, juris, Rn. 8], ist unbegründet.
- OVG Saarland, 10.12.2024 - 2 E 121/24
Streitwertbemessung; tierschutzrechtliche Anordnung - Untersagung der …
Rn. 4 Die nach § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthafte und auch im Übrigen zulässige, insbesondere fristgerecht im Sinne des § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG erhobene Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten, die dieser im eigenen Namen erheben kann (vgl. § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG)[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.2020 - 1 E 233/20 -, juris, Rn. 1][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.2020 - 1 E 233/20 -, juris, Rn. 1] und über die der Senat zu entscheiden hat,[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2024 - 2 E 45/24 -, juris, Rn. 8][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2024 - 2 E 45/24 -, juris, Rn. 8] ist teilweise begründet. - OVG Saarland, 03.09.2024 - 2 E 32/24
Richterliches Ermessen, den Streitwert zu bestimmen; Gleichbehandlungsgebot
Rn. 8 Die nach § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthafte und auch im Übrigen zulässige, insbesondere fristgerecht im Sinne des § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG erhobene Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers, die dieser im eigenen Namen erheben kann (vgl. § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG)[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.2020 - 1 E 233/20 -, juris, Rn. 1, sowie Beschluss des Senats vom 31.5.2024 - 2 E 45/24 -, juris, Rn. 8][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.2020 - 1 E 233/20 -, juris, Rn. 1, sowie Beschluss des Senats vom 31.5.2024 - 2 E 45/24 -, juris, Rn. 8] und über die der Senat zu entscheiden hat,[vgl. Beschluss des Senats vom 31.5.2024 - 2 E 45/24 -, juris, Rn. 8 m. w. N.][vgl. Beschluss des Senats vom 31.5.2024 - 2 E 45/24 -, juris, Rn. 8 m. w. N.] ist begründet. - OVG Saarland, 31.05.2024 - 2 E 45/24
Streitwert für die Untersagung einer Flugtaubenhaltung in einem Nurdachhaus
Rn. 8 Die nach § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthafte und auch im Übrigen zulässige, insbesondere fristgerecht im Sinne des § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG erhobene Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten, die dieser im eigenen Namen erheben kann (vgl. § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG)[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.2020 - 1 E 233/20 -, juris, Rn. 1][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.2020 - 1 E 233/20 -, juris, Rn. 1] und über die der Senat zu entscheiden hat,2[vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9.2.2024 - 6 O 10/24 -, juris, Rn. 1 sowie BayVGH, Beschluss vom 4.10.2012 - 10 C 12.1253 -, juris, Rn. 7][vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9.2.2024 - 6 O 10/24 -, juris, Rn. 1 sowie BayVGH, Beschluss vom 4.10.2012 - 10 C 12.1253 -, juris, Rn. 7] ist unbegründet.
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