Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2020 - 1 E 412/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 15.01.2020 - 12 L 1796/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2020 - 1 E 412/20
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - 1 E 359/19
Bemessung des Streitwerts in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2020 - 1 E 412/20
Rn. 7 Vgl. zuletzt OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Mai 2019 - 1 E 359/19 -, juris, Rn. 5 ff. (vorläufige Untersagung der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens), und vom 7. September 2017 - 6 B 1072/17 -, juris, Tenor und Rn. 20 (vorläufige Sicherung des Anspruchs auf Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst); vgl. auch den eine Einstellung als Polizeivollzugsbeamter auf Probe betreffenden Eilbeschwerdebeschluss des Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 B 1194/16 -, juris, Rn. 32, in dem der hälftige Jahresbetrag nur wegen der nach den (zusammen betrachteten) Anträgen zu 1. und 2. (auch) beantragten Vorwegnahme der Hauptsache (Einstellung und Beschäftigung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens) nicht halbiert worden ist.Rn. 9 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. März 2012- 1 E 45/12 -, juris, Rn. 7, und vom 9. Mai 2019- 1 E 359/19 -, juris, Rn. 7 f., m. w. N. (vorläufige Untersagung der Beförderung bzw. der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens); zu Eilbegehren bei Einstellungskonkurrenzen allgemein bzw. speziell bei der Konkurrenz um Übernahme in das Probebeamtenverhältnis vgl. Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 3 Rn. 50, und Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2. Aufl. 2018, 3.
Rn. 11 Ausführlich hierzu, auch unter Auseinandersetzung mit der von der Beschwerde zitierten abweichenden obergerichtlichen Rechtsprechung: OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2018 - 1 E 205/18 -, n. v., BA S. 2 bis 5; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 9. Mai 2019 - 1 E 359/19 -, juris, Rn. 9.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2016 - 1 B 1194/16
Einstellung eines Beamten auf Probe für die Beschäftigung als …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2020 - 1 E 412/20
Rn. 7 Vgl. zuletzt OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Mai 2019 - 1 E 359/19 -, juris, Rn. 5 ff. (vorläufige Untersagung der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens), und vom 7. September 2017 - 6 B 1072/17 -, juris, Tenor und Rn. 20 (vorläufige Sicherung des Anspruchs auf Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst); vgl. auch den eine Einstellung als Polizeivollzugsbeamter auf Probe betreffenden Eilbeschwerdebeschluss des Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 B 1194/16 -, juris, Rn. 32, in dem der hälftige Jahresbetrag nur wegen der nach den (zusammen betrachteten) Anträgen zu 1. und 2. (auch) beantragten Vorwegnahme der Hauptsache (Einstellung und Beschäftigung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens) nicht halbiert worden ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2017 - 6 B 1072/17
Recht der Behörde auf Auskunft aus dem Erziehungsregister i.R.d. Einstellung des …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2020 - 1 E 412/20
Rn. 7 Vgl. zuletzt OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Mai 2019 - 1 E 359/19 -, juris, Rn. 5 ff. (vorläufige Untersagung der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens), und vom 7. September 2017 - 6 B 1072/17 -, juris, Tenor und Rn. 20 (vorläufige Sicherung des Anspruchs auf Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst); vgl. auch den eine Einstellung als Polizeivollzugsbeamter auf Probe betreffenden Eilbeschwerdebeschluss des Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 B 1194/16 -, juris, Rn. 32, in dem der hälftige Jahresbetrag nur wegen der nach den (zusammen betrachteten) Anträgen zu 1. und 2. (auch) beantragten Vorwegnahme der Hauptsache (Einstellung und Beschäftigung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens) nicht halbiert worden ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2012 - 1 E 45/12
Bestimmung des Streitwerts in einem Konkurrentenstreitverfahren gem. §§ 53 Abs. 2 …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2020 - 1 E 412/20
Rn. 9 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. März 2012- 1 E 45/12 -, juris, Rn. 7, und vom 9. Mai 2019- 1 E 359/19 -, juris, Rn. 7 f., m. w. N. (vorläufige Untersagung der Beförderung bzw. der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens); zu Eilbegehren bei Einstellungskonkurrenzen allgemein bzw. speziell bei der Konkurrenz um Übernahme in das Probebeamtenverhältnis vgl. Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 3 Rn. 50, und Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2. Aufl. 2018, 3.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2026 - 1 B 864/26 Rn. 123 Ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa den Beschluss vom 8. Mai 2020 - 1 E 412/20 -, juris, Rn. 5 f., m. w. N.; ferner in diesem Sinne etwa Schl.-H. OVG, Beschlüsse vom 30. Oktober 2020 - 2 O 3/20 -, juris, Rn. 3, und vom 17. Oktober 2019 - 2 O 5/19 -, juris, Rn. 4 bis 7 (Letzterer mit ausführlicher und überzeugender Begründung), sowie OVG NRW Beschluss vom 11. Juli 2014 - 6 B 208/14 -, juris, Rn. 18 bis 27; anders nun (unter fehlerhafter Berufung auf OVG NRW, Beschluss vom 20. Februar 2025 - 6 E 333/24 -, juris, Rn. 4) BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2025 - 2 KSt 5.25 -, juris, Rn. 5 f., das sich auf die Behauptung, eine generalisierende Betrachtung sei (im Rahmen des § 52 Abs. 6 GKG) gesetzlich allgemein geboten, sowie auf entstehungsgeschichtliche Erwägungen stützt, dabei aber BT-Drs. 17/11471 (neu), S. 246 insoweit fehlerhaft zitiert, als der historische Gesetzgeber sich dort nicht gegen eine "Berücksichtigung (weiterer) statusbezogener Elemente der Bezüge" ausgesprochen, sondern insoweit von familien statusbezogenen Elementen der Bezüge gesprochen hat; dem BVerwG folgend: OVG NRW, Beschluss vom 5. Mai 2026 - 6 B 235/26 -, juris, Rn. 11 bis 13 (unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung) sowie OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 19. März 2026 - OVG 10 L 2/26 -, juris, Rn. 7; im Ergebnis schon früher wie das Bundesverwaltungsgericht etwa Nds. OVG, Beschluss vom 11. November 2014 - 5 ME 157/14 - juris, Rn. 30 f., welches die Änderung des Wortlauts der maßgeblichen Vorschrift mit der methodisch fragwürdigen Erwägung ausblendet, den Gesetzesmaterialien lasse sich die Absicht eines "Systemwechsels" nicht eindeutig entnehmen, und ferner auf - grundsätzlich nicht auslegungsrelevante - "Praktikabilitätserwägungen" abstellt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2023 - 1 B 1065/22
Untersagung der Besetzung einer Stelle mit einem Mitbewerber i.R.d. …
Rn. 59 Vgl. insoweit auch OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 2020 - 1 E 412/20 - juris, Rn. 3 bis 5, sowie Bay. VGH, Beschluss vom 23. Juni 2022- 6 CE 22.710 -, juris, Tenor und Rn. 25, jeweils das Begehren betreffend, aus der Tarifbeschäftigung heraus verbeamtet zu werden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - 1 E 461/20 Rn. 7 Vgl. zuletzt OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Mai 2020 - 1 E 412/20 -, juris (Übernahme in das Probebeamtenverhältnis), und vom 9. Mai 2019- 1 E 359/19 -, juris, Rn. 5 ff. (vorläufige Untersagung der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens), und vom 7. September 2017- 6 B 1072/17 -, juris, Tenor und Rn. 20 (vorläufige Sicherung des Anspruchs auf Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst); vgl. auch den eine Einstellung als Polizeivollzugsbeamter auf Probe betreffenden Eilbeschwerdebeschluss des Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 B 1194/16 -, juris, Rn. 32, in dem der hälftige Jahresbetrag nur wegen der nach den (zusammen betrachteten) Anträgen zu 1. und 2. (auch) beantragten Vorwegnahme der Hauptsache (Einstellung und Beschäftigung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens) nicht halbiert worden ist.
Rn. 11 Ausführlich hierzu, auch unter Auseinandersetzung mit der von der Beschwerde zitierten abweichenden obergerichtlichen Rechtsprechung: OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2018 - 1 E 205/18 -, n. v., BA S. 2 bis 5; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2019 - 1 E 359/19 -, juris, Rn. 9 und vom 8. Mai 2020 - 1 E 412/20 -, juris, Rn. 9.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - 1 E 411/20 Rn. 9 Vgl. zuletzt OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Mai 2020 - 1 E 412/20 -, juris (Übernahme in das Probebeamtenverhältnis), und vom 9. Mai 2019- 1 E 359/19 -, juris, Rn. 5 ff. (vorläufige Untersagung der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens), und vom 7. September 2017 - 6 B 1072/17 -, juris, Tenor und Rn. 20 (vorläufige Sicherung des Anspruchs auf Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst); vgl. auch den eine Einstellung als Polizeivollzugsbeamter auf Probe betreffenden Eilbeschwerdebeschluss des Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 B 1194/16 -, juris, Rn. 32, in dem der hälftige Jahresbetrag nur wegen der nach den (zusammen betrachteten) Anträgen zu 1. und 2. (auch) beantragten Vorwegnahme der Hauptsache (Einstellung und Beschäftigung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens) nicht halbiert worden ist.
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